
Dilemma gelöst! Die Pflicht zur Investitition wird jetzt doch ein Gesetz, aber die Sender müssen nicht mehr investieren, als sie eh schon tun (Szenenfoto aus „Das Kanu des Manitu“). | Foto © HerbX Film/Constantin/Luis Zeno Kuhn
Die Förderreform steht möglicherweise kurz vor dem Abschluss. Die Meinungen sind gemischt. In einem aber scheinen sich die unterschiedlichen Interessengruppen einig: Damit der „Filmbooster“ auch zündet, brauche es ein Steueranreizmodell.
Nach langem Bangen soll nun doch ein Gesetz kommen, das Sender und Streamer zu Investitionen verpflichtet. Ein Abschluss der großen Förderreform ist, drei Jahre nach der Ankündigung endlich in Sicht. Übermäßig groß ist der Jubel aber nicht. Was der Kulturstaatsminister (BKM) selbst als „Investitionspakt samt Filmbooster“ bejubelt, ist für die Produktionsallianz wenigstens ein „belastbarer Kompromiss“. Der BKM bevorzugte bekanntlich eine freiwillige Selbstverpflichtung, der Regierungspartner SPD bestanden auf einem Gesetz, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart war. Der Kompromiss sieht nun eine gesetzliche Basisquote von 8 Prozent für Streamer und Sender vor – berechnet nach dem Netto-Umsatz im Vorjahr. Darüber wird’s freiwillig, dank einer „Öffnungsklausel“: „Sofern sie zu einer Investitionsquote von 12 Prozent oder mehr bereit sind, kann von den detaillierten gesetzlichen Vorgaben abgewichen werden“, so der BKM.
Ein bisschen knifflig könnte die Berechnung schon werden, fürchtet Hanns-Georg Rodek in der „Welt“: Weiterlesen















