Förderreform: Soundtrack zum Aufbruch

,

Es gibt Grund zum Feiern, da vergisst man schnell mal die Zeit: In nur „100 Tagen“ sei der „Knoten in der deutschen Filmförderung“ gelöst, jubelt sich der Kulturstaatsminister. Zur Erinnerung: Er ist schon seit 276 Tagen im Amt (Szenenfoto aus „Fleisch ist mein Gemüse“, 2008). | Foto © Universal

Die große Förderreform ist endlich beinahe fertig! Statt Steueranreizen gibt es fast doppelt soviel Geld; Sender und Streamer sollen per Gesetz zu Investitionen verpflichtet werden. 

Kurz vor Redaktionsschluss kam doch noch eine gute Nachricht: Den „Durchbruch bei der Neuaufstellung der Filmförderung“ meldet Kulturstaatsminister (BKM) Wolfram Weimer. Ab dem kommenden Jahr wird das Förderbudget auf 250 Millionen Euro fast verdoppelt, der BKM will „zeitnah“ einen Entwurf für ein Investitionsverpflichtungsgesetz vorlegen „und eine breite Branchenanhörung in die Wege leiten.“

Das kommt überraschend. Ob’s ein Gesetz braucht, hatte nicht nur die Regierungsparteien SPD und CDU entzweit, sondern auch die Branche. Zuletzt hatten die Produktionsallianz, die auf ein Gesetz drängt, und der Verband Technischer Betriebe für Film & Fernsehen (VTFF), der auf eine freiwillige Lösung vertraut, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ einen Kompromiss vorgeschlagen, den die drei Verbände der Streamer und Sender umgehend ablehnten, berichtet Helmut Hartung in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ [Bezahlschranke]. 

Auch der BKM bevorzugte die Freiwilligkeit, er ist aber guter Dinge: „Diese Reform ist der Soundtrack zum Aufbruch“. Dass dabei ziemlich lange die Nadel hing, ist vergessen. „Gemeinsam haben wir es innerhalb der ersten 100 Tage Regierungsarbeit geschafft, den lähmenden Knoten in der deutschen Filmförderung zügig aufzulösen.“ 

Damit ist allerdings wohl auch die Hoffnung auf ein Steueranreizsystem vom Tisch, wie Weimer zwischen den Zeilen seiner Erfolgsmeldung nochmals bekräftigt: „Zusammen mit der bereits eingeführten Förderquote von 30 Prozent entsteht damit eine attraktive Anreizförderung, die deutschen und internationalen Produzenten langfristig Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen gibt.“ 

Eine Größenordnung für die Investitionen nennt die Pressemitteilung nicht. Das aber (und noch viel mehr) weiß zum Beispiel Uwe Mantel bei „DWDL“: „Das Gesetz sieht vor, dass mindestens 8 Prozent des in Deutschland erzielten Netto-Umsatzes investiert werden müssen. Damit gehen bestimmte Subquoten einher, so müssen beispielsweise 60 Prozent in die Herstellung neuer europäischer audiovisueller Werke fließen, es gibt auch Regelungen, wieviel an unabhängige Produktionsunternehmen gehen muss (70 Prozent) oder wie viel in original deutschsprachige Werke oder solche mit ,deutscher kultureller Prägung’ fließen müssen (70 Prozent). Was europarechtlich nicht geht: Eine Pflicht zu Investitionen in Deutschland, theoretisch können diese Gelder als auch im europäischen Ausland investiert werden. […] Geeinigt hat man sich nun also auf Eckpunkte, die aber erst noch in ein Gesetz gegossen werden müssen. Immerhin: Das soll nun schnell gehen. Die Einigung sei explizit auch mit den beiden Fraktionen bereits abgestimmt. Ein Kabinetts-Beschluss soll noch vor Ostern fallen – und zu diesem Zeitpunkt dann auch endlich die bislang noch gesperrte Verdoppelung der Filmförder-Gelder freigegeben werden.“