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Die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth. | Foto © Kristian Schuller

In sieben Wochen läuft das Filmfördergesetz aus. Politik und Branche läuft die Zeit davon. Durch den Koalitionsbruch ist die Lage noch unklarer geworden. Dabei drängen alle auf eine schnelle Lösung für alle Teile der großen Reform.

In drei Monaten, am letzten Tag der Berlinale, wird in Deutschland gewählt. Solange regiert die Restkoalition ohne Mehrheit, und unklar ist, welche Pläne sie noch umsetzen kann. Zum Beispiel die große Förderreform, die auch ohne den Bruch in der Regierung, bislang kaum vorankam. Das Filmfördergesetz ist zwar durch den Kulturausschuss des Bundestags, doch das ist erst ein Teil der Strecke – und auch nichts wert, wenn die anderen beiden Säulen nicht stehen. Um die Investitionsverpflichtung ringt die BKM mit Streamern und Mediatheken, bei den Steueranreizen sind sich Bund und Länder uneins, wer das bezahlen soll. Und für beides liegt noch nicht einmal ein Gesetzesentwurf vor.    

Dass nun alles bis zum Jahresende plötzlich fertig sein soll, mag keiner mehr glauben. Klappen könnte das schon – wenn alle nur wollten, glaubt Julia Maier-Hauff, die Geschäftsführerin des Produzent*innenverbands, in „Blickpunkt Film“. Das müsse es auch, „denn ohne Haushalt und die angekündigten Gesetze wird es zu einer Abwanderung des Filmschaffens in benachbarte Länder und zu Insolvenzen kommen. Wir fürchten den Verlust von mehr als 120.000 Arbeitsplätzen in der Filmproduktion.“ Das wären wohl, nach Zählung des jüngsten Appells, alle Arbeitsplätze der Branche.

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Vom neuen Filmförderungsgesetz erhoffen sich viele einen gewaltigen Schubs für die Branche. Dann gehen die Probleme aber erst richtig los, mahnt Martin Blankemeyer. Es gibt ja jetzt schon nicht mehr genügend Leute für die Arbeit. | Foto © HFF München

Die Personalprobleme in der Branche beschäftigt auch die Münchner Filmwerkstatt seit langem. Was zu tun wäre, hat deren Vorstand Martin Blankemeyer für die Zeitschrift „Black Box“ aufgeschrieben. Sein Vorschlag kommt mit nur sechs Eckpunkten aus.

Es tut sich was beim deutschen Film: wenn man in diesen Tagen Produzent*innen und Lobbyist*innen der Produktionsfirmen trifft, blickt man allerorten in hoffnungsvoll strahlende Augen: zum 1. Januar 2025 könnte durch ein neues Filmförderungsgesetz (FFG) Deutschland das Schlaraffenland der Filmbranche werden, mit einem opulenten Anreizmodell (ähnlich dem neuerdings in Österreich) und einer Investitionsverpflichtung für Streamingdienste (ähnlich der in Frankreich) und damit – so wird gerechnet – mit bis zu 60 Prozent automatischer Finanzierung für deutsche Kinoproduktionen. Von der Einigkeit der Branchenakteur*innen Deutsche Filmakademie, Produzentenverband, Produzentenallianz und AG Dok beeindruckt scheint sich auch die Kulturstaatsministerin für deren gemeinsamen Vorschlag zu begeistern, wie sie unter der Überschrift „Acht Vorschläge für die Zukunft des deutschen Films“ in der Süddeutschen Zeitung vom 15. Februar 2023 und bei mehreren Auftritten rund um die Berlinale durchblicken ließ.

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