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Auf der Klassenfeier war’s mal wieder zu laut. Die Schulleitung will sich deshalb neue Regeln ausdenken. Tricia Tuttle (hier bei der diesjährigen Preisverleihung) hat trotzdem Grund zur Freude. Die Berlinale ebenfalls. | Foto © Berlinale

Tricia Tuttle bleibt Intendantin der Berlinale. Das freut auch den Kulturstaatsminister. Der will allerdings neue Regeln für die Meinungsfreiheit beim Festival.

Tricia Tuttle bleibt Intendantin der Berlinale! So hat es der Aufsichtsrat gestern entschieden, und so teilte es Kulturstaatsminister (BKM) Wolfram Weimer gleich darauf auch im Kulturausschuss des Bundestags [Aufzeichnung] mit (um 14:35 Uhr).  

In der vorigen Woche war reichlich über eine angebliche Entlassung Tuttle spekuliert worden, mehrere Aufrufe mit Tausenden von Unterschriften machten sich für das Festival, seine Leiterin und die Meinungsfreiheit stark (wir berichteten). Der Schuldige war auch ausgemacht: Tuttles Chef, der Kulturstaatsminister! 

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Dilemma gelöst! Die Pflicht zur Investitition wird jetzt doch ein Gesetz, aber die Sender müssen nicht mehr investieren, als sie eh schon tun (Szenenfoto aus „Das Kanu des Manitu“). | Foto © HerbX Film/Constantin/Luis Zeno Kuhn

Die Förderreform steht möglicherweise kurz vor dem Abschluss. Die Meinungen sind gemischt. In einem aber scheinen sich die unterschiedlichen Interessengruppen einig: Damit der „Filmbooster“ auch zündet, brauche es ein Steueranreizmodell.

Nach langem Bangen soll nun doch ein Gesetz kommen, das Sender und Streamer zu Investitionen verpflichtet. Ein Abschluss der großen Förderreform ist, drei Jahre nach der Ankündigung endlich in Sicht. Übermäßig groß ist der Jubel aber nicht. Was der Kulturstaatsminister (BKM) selbst als „Investitionspakt samt Filmbooster“ bejubelt, ist für die Produktionsallianz wenigstens ein „belastbarer Kompromiss“.  Der BKM bevorzugte bekanntlich eine freiwillige Selbstverpflichtung, der Regierungspartner SPD bestanden auf einem Gesetz, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart war. Der Kompromiss sieht nun eine gesetzliche Basisquote von 8 Prozent für Streamer und Sender vor – berechnet nach dem Netto-Umsatz im Vorjahr. Darüber wird’s freiwillig, dank einer „Öffnungsklausel“: „Sofern sie zu einer Investitionsquote von 12 Prozent oder mehr bereit sind, kann von den detaillierten gesetzlichen Vorgaben abgewichen werden“, so der BKM.  

Ein bisschen knifflig könnte die Berechnung schon werden, fürchtet Hanns-Georg Rodek in der „Welt“: Weiterlesen

Es gibt Grund zum Feiern, da vergisst man schnell mal die Zeit: In nur „100 Tagen“ sei der „Knoten in der deutschen Filmförderung“ gelöst, jubelt sich der Kulturstaatsminister. Zur Erinnerung: Er ist schon seit 276 Tagen im Amt (Szenenfoto aus „Fleisch ist mein Gemüse“, 2008). | Foto © Universal

Die große Förderreform ist endlich beinahe fertig! Statt Steueranreizen gibt es fast doppelt soviel Geld; Sender und Streamer sollen per Gesetz zu Investitionen verpflichtet werden. 

Kurz vor Redaktionsschluss kam doch noch eine gute Nachricht: Den „Durchbruch bei der Neuaufstellung der Filmförderung“ meldet Kulturstaatsminister (BKM) Wolfram Weimer. Ab dem kommenden Jahr wird das Förderbudget auf 250 Millionen Euro fast verdoppelt, der BKM will „zeitnah“ einen Entwurf für ein Investitionsverpflichtungsgesetz vorlegen „und eine breite Branchenanhörung in die Wege leiten.“

Das kommt überraschend. Ob’s ein Gesetz braucht, hatte nicht nur die Regierungsparteien SPD und CDU entzweit, sondern auch die Branche. Zuletzt hatten die Produktionsallianz, die auf ein Gesetz drängt, und der Verband Technischer Betriebe für Film & Fernsehen (VTFF), der auf eine freiwillige Lösung vertraut, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ einen Kompromiss vorgeschlagen, den die drei Verbände der Streamer und Sender umgehend ablehnten, berichtet Helmut Hartung in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ [Bezahlschranke]. 

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Die deutsche Medienpolitik hat zurzeit viele Großbaustellen. Die Filmbranche gehört nicht dazu (Szenenfoto aus „Was nicht passt, wird passend gemacht“, 2002). | Foto © Leonine

Bei der Investitionsverpflichtung sind die Regierungsparteien uneins. Diese Woche stand das Thema auf der Tagesordnung im Koalitionsausschuss – wieder ohne Ergebnis.

So haben wir die Geschichte von der vergeigten Förderreform auch noch nicht gelesen. Die könnte nämlich längst fertig sein, legen Martin Greive und Jan Hildebrand im „Handelsblatt“ nahe. Denn Kulturstaatsminister (BKM) Wolfram „Weimer hat dazu mit den Branchengrößen eine Selbstverpflichtung ausgehandelt. Doch [Finanzminister] Klingbeil und die SPD-Bundestagsfraktion bestehen auf einem gesetzlichen Investitionszwang.“ 

Also auf dem, was im Koalitionsvertrag steht – das aber wird erst gegen Ende erwähnt. Dazwischen fehlt viel und gerät einiges durcheinander, und schließlich wird auch nochmal Björn Böhning erwähnt, Staatssekretär im Finanzministerium, davor drei Jahre lang Geschäftsführer der Produktionsallianz, also ein „Lobbyist für die Filmwirtschaft“ … Was das nun heißen soll, sagen die Autoren auch nicht. „In der Bundesregierung scheint man derzeit jedenfalls viel Aufwand zu betreiben für die Verhandlung über ein 120-Millionen-Förderprogramm – gemessen an einem Bundeshaushalt von 525 Milliarden Euro; und gemessen an der Bedeutung der Filmbranche für die deutsche Volkswirtschaft.“ 

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„Weihnachten bei Hoppenstedts“ (1978): Mit leichter Ungeduld wartet die Branche auf die Bescherung – die wird es aber wohl erst nach den Feiertagen geben. | Foto © WDR/Radio Bremen

Für die einen ist das „zukunftsweisend“, für sehr viele andere nur eine „Luftnummer“ und „Mogelpackung“: Der BKM wollte heute seine freiwillige Investitionsverpflichtung im Koalitionsausschuss vorstellen. Am Ende ist doch noch nichts daraus geworden.  

Über die Investitionsverpflichtung für Sender und Streamer wird seit Monaten intensiv diskutiert. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte im Juni eine „zeitnahe“ Lösung versprochen, und wenigstens die Maßeinheit ist jetzt geklärt. Am heutigen Donnerstag wollte er sein Konzept im Koalitionsausschuss präsentieren. Den Spoiler meldete „The Spot“ kurz vor Redaktionsschluss: der Termin wurde kurzfristig einen Tag vorverlegt, das Thema ist immer noch nicht abgeschlossen. 

Ein Gesetz zur Investitionsverpflichtung hatten sich CDU/CSU und SPD in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, doch Weimer hat eigene Vorstellungen. Er strebt eine Selbstverpflichtung an, weil das schneller gehe. Ein Gesetz müsste nicht nur Bundestag und -rat durchlaufen, sondern auch von der EU abgesegnet werden – und könnte voraussichtlich erst in einem Jahr in Kraft treten.   

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Ewige Warterei in „Cast Away“ (© Paramount)

Fast fertig sei die Förderreform. Auch die Investitionsverpflichtung kommt „in Kürze“, verspricht der BKM. Doch bis alle Pläne auch umgesetzt sind, wird es wohl schon wieder Sommer sein.

Der BKM hatte sich vorigen Freitag erneut mit Streamern und Sendern „in sehr konstruktiven Gesprächen ausgetauscht. Den Entwurf für ein Investitionsverpflichtungsgesetz wird Staatsminister Weimer zeitnah vorlegen“, verspricht die Pressemitteilung. Dann wäre endlich vollbracht, was seine Vorgängerin Claudia Roth vor die Jahren angekündigt hatte: die gründliche Reform der Filmförderung für eine stärkere Branche und bessere Filme – der „große Wurf“.

Ganz so grundsätzlich war die Reform doch nicht durchdacht, es ging vornehmlich wieder nur ums Geld und wie es vermeintlich zielführender verteilt werden sollte. Immerhin brachte Roth in letzter Minute noch das neue Filmfördergesetz durch, die Finanzierung indes blieb offen: ein Steueranreizsystem und eine Investitionsverpflichtung für Streamer und Sender waren mal Teil der Reformpläne.

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Finanzminister Lars Klingbeil (links) und Kulturstaatsminister Wolfram Weimer haben eine Lösung gefunden: Statt Steueranreiz gibt’s viel mehr Geld für die Filmförderung. Der BKM erklärt den Kurswechsel pragmatisch. Die Investitionsverpflichtung soll auch bald kommen; dann sei die Filmreform abgeschlossen. | Foto © BKM

Noch mehr Geld soll’s nächstes Jahr für die Kultur geben. Wenn alle Pläne aufgehen, kommt auch die Förderreform zum Abschluss. Sie sieht nur etwas anders aus als angekündigt. 

Plötzlich kann alles ganz schnell gehen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Haushalt fürs nächste Jahr verabschiedet. Rund 2,5 Milliarden Euro will die Bundesregierung für Kultur und Medien bereitstellen. Um rund 10 Prozent würde der Etat damit wachsen – der Gesamthaushalt, darauf weist Jörg Häntzschel in der „Süddeutschen Zeitung“ [Bezahlschranke] hin, steigt lediglich um 3,5 Prozent. Das sei ein „Rekordniveau“ und „steht für einen kultur- und medienpolitischen Aufbruch“, so der Beauftragte Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Wolfram Weimer. „So können wir kulturpolitische Vorhaben des Koalitionsvertrags zügig umsetzen“.

Jetzt müssen nur noch Bundestag und Bundesrat zustimmen, dann steht beinahe auch die zweite Säule der großen Förderreform! Sie sieht nur etwas anders aus. Ein großer Teil vom Zuwachs (117 Millionen Euro) ist für die Filmförderung vorgesehen. Die Mittel für die Deutschen Filmförderfonds und den German Motion Picture Fund werden fast verdoppelt auf 250 Millionen Euro. „Dies ermöglicht ein attraktives Anreizsystem, das deutschen und internationalen Produzentinnen und Produzenten langfristige Planungssicherheit bietet“, verspricht Weimer. „Dem Filmstandort Deutschland eröffnet das die Gelegenheit zum dringend nötigen Neustart auf international wettbewerbsfähigem Niveau.“ Zum Vergleich: Die französische Filmförderung CNC hatte 2022 ein Budget von 821 Millionen Euro.

„Das klingt nach viel, droht aber angesichts der prekären Situation, in dem sich die deutsche Filmindustrie befindet, wie Tropfen auf heißen Steinen zu verdunsten“, zweifelt Harry Nutt in der „Frankfurter Rundschau“. Die Branche hatte auf Steuererleichterungen gehofft. „Die jedoch hätten Einnahmeverluste bei den Bundesländern zur Folge gehabt, die deshalb gegen fiskalische Eingriffe opponierten. Die nun ausgewiesene Kompensation durch höhere Fördersummen betrachten Experten äußerst skeptisch, weil diese kaum nachhaltig seien.“

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Gewerkschaftskundgebung während der Tarifverhandlungen im vorigen Jahr. Die Gagentabelle geht von einer 50-Stunden-Woche aus, doch oft wird noch länger gearbeitet. Sonst könne man in Deutschland keine Filme drehen, lautet die übliche Begründung. | Foto © Christian von Polentz/Verdi

Alle müssen sparen, die Förderreform ist immer noch eine Baustelle. Es soll aber noch einen Grund geben, warum Produktionen im Ausland drehen. 

Dass sich die „Produktionsflucht“ aus Deutschland gerade beschleunigt, sei wohl auch ein bisschen die Schuld der Filmschaffenden, hat Lisa Priller-Gebhardt für die „Süddeutsche Zeitung“ [Bezahlschranke] beim „Bayerischen Filmgipfel“ herausgefunden: „Fragt man unter Produzenten nach weiteren Gründen dafür, dass sie inzwischen um Deutschland einen Bogen machen, dann ist schnell auch vom neuen Tarifvertrag die Rede, der Anfang Mai in Kraft getreten ist. Er umfasst unter anderem eine Begrenzung der Tageshöchstarbeitszeit, Zuschläge für lange Drehtage sowie einen zusätzlichen bezahlten freien Tag je 20 Drehtage, zweimalige Gagenerhöhungen um 2,5 Prozent sowie eine branchenweite betriebliche Altersvorsorge mit vier Prozent Arbeitgeberzuschuss von nächstem Jahr an.“ 

Die größte Interessenvertretung der Produzent*innen kennt die Realitäten besser: „Unsere Branche muss für Fachkräfte und Nachwuchs attraktiv sein, nur so bleibt sie zukunftsfähig“, meldete die Produktionsallianz zum Start des Tarifvertrags. Denn nicht nur wegen der Produktionsflaute hat die Branche Probleme, Nachwuchs zu finden und Fachkräfte zu halten, hatte zum Beispiel vor zwei Jahren Dominique Ott-Despoix im „Fluter“ geschildert. 

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Was plant der neue BKM? Irgendwas mit Film halt. Wolfram Weimer (links, mit Ministerpräsident Markus Söder) gab beim „2. Bayerischen Filmgipfel“ erste Auskunft über den Fortgang der Förderreform. Auch dieses Jahr wird sie wohl wieder nicht fertig. | Foto © Joerg Koch/Bayerische Staatskanzlei

So geht deutsche Filmpolitik: Bayerns Ministerpräsident träumt von Hollywood, der Kulturstaatsminister von der Marktwirtschaft, und die Branche wartet weiter auf die Förderreform.

Bislang hat der neue Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) nur allgemeine Grundsatzdiskussionen zur Kulturpolitik angeregt. Vorige Woche wurde Wolfram Weimer beinahe konkret. Bayerns Ministerpräsident Markus hatte vor dem Münchner Filmfest am Freitag zum zweiten „Bayerischen Filmgipfel“ mit Produzent*innen, Sendern und Streamern eingeladen, mit dem BKM als prominentestem Gast. Söders Sorge gilt der „schwächelnden deutschen Filmbranche“, berichtet David Steinitz in der „Süddeutschen Zeitung“ [Bezahlschranke]. „Sie drehe immer weniger daheim und immer mehr im Ausland, weil es dort bessere Konditionen und Steuersparmodelle gebe. Ganz zu schweigen von internationalen Produktionen, besonders aus Hollywood, die auch schon mal zahlreicher nach Deutschland gekommen seien.“  

Bei Söders Plänen bleibt Steinitz skeptisch. Denn der habe „auch in Sachen Filmpolitik schon seit Jahren viel versprochen und wenig geliefert.“ Spannender ist da, was der BKM beim Filmgipfel zu sagen hatte. Schließlich warten so ziemlich alle darauf, dass die Reform der Bundesfilmförderung endlich vollendet wird. Drei Jahre nach der Ankündigung sind Investitionsverpflichtung und Steueranreizsystem immer noch nicht geregelt, obwohl sich die Regierungsparteien doch weitgehend einig schienen. 

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Eigentlich hätte eine obligatorische betriebliche Altersvorsorge für Filmschaffende sogar im neuen Filmfördergesetz stehen sollen. Der Kulturausschuss des Bundestags hat sie wieder gestrichen. Jetzt kommt sie wenigstens als Tarifvertrag. Szenenfoto aus „Jetzt oder nie“ (2000). | Foto © Wild Bunch

Ab Juli haben Filmschaffende Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – „bei allen Dreharbeiten obligatorisch, verbindlich“. Das ist gewaltiger Fortschritt bei der sozialen Absicherung. Ausnahmen gibt es freilich weiterhin. 

Mit den Beschäftigungsverhältnissen der Branche tut sich das deutsche Sozialsystem bekanntlich schwer. Besonders die Rente macht vielen Filmschaffenden Sorgen. Ab 1. Juli wird’s besser! Dann tritt der neue Tarifvertrag über eine betriebliche Altersvorsorge in Kraft, auf den sich Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und Schauspielverband (BFFS) mit der Produktionsallianz geeinigt hatten. Damit werde die „betriebliche Vorsorge bei allen Dreharbeiten obligatorisch, verbindlich“, erklärt Heinrich Schafmeister vom BFFS 

Dafür setzt man auf ein bewährtes System: die Pensionskasse Rundfunk (PKR). Allen Filmschaffenden, die in einer Filmproduktion mitwirken, steht für diese Zeit eine Zahlung in die betriebliche Altersvorsorge bei der PKR zu. Das heißt: die Produktionsfirmen zahlen einen Betrag in Höhe von 4 Prozent der vereinbarten Gage (zusätzlich zur Gage!) bei der PKR ein, die Filmschaffenden zahlen den gleichen Betrag als Eigenanteil. Eine entsprechende Regelung muss aber in den Arbeitsvertrag eingefügt werden.  

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Die Erwartung an Vertrauenspersonen sind hoch. Sie sollen die Abläufe in der Filmproduktion kennen, beratungssicher sein und vor allem unabhängig. „Das ist nicht einfach“, sagt Thomas Biniasz. | Foto © Pexels

Im September startet die erste Weiterbildung zur Vertrauensperson – sogar mit Zertifikat. Thomas Biniasz und Christine von Fragstein von Fair Play Film + Kultur haben die  Weiterbildung entwickelt, die Produktionsallianz ist Co-Veranstalterin.

Wie kam es zur Zusammenarbeit?
Thomas Biniasz:
In Kooperation mit der Produktionsallianz veranstalten wir ja bereits Workshops zum Thema Leadership. Nun gibt es seit vorigem Herbst den Respect Code Film, den die Produktionsallianz mit Verdi, dem BFFS und vielen weiteren Sendern und Verbänden initiiert hat …

… und der unter anderem und vor allem Vertrauenspersonen am Set vorsieht.
Thomas Biniasz:
Und weil es bislang keine zertifizierte Weiterbildung zur Vertrauensperson gibt, gingen wir auf die Produktionsallianz zu und wir entschieden, das gemeinsam in die Welt bringen. Die inhaltliche Arbeit kommt vor allem von Christine und mir. Wobei wir viele Gespräche mit Produktionen und Geschäftsführenden führten und schauten, ob das auch für sie passt.

Den RCF haben Sender, Streamer und Verbände unterschrieben. Darin ist zwar viel geregelt, aber doch mit sehr viel „kann“ und „sollte“. Wie verbindlich ist denn da eine Weiterbildung für Vertrauenspersonen? Oder ein Zertifikat?
Christine von Fragstein:
Der RCF ist ja zuerst mal eine Selbstverpflichtung und eine Handlungsabsicht. Und jetzt kommen im Zuge der ganzen Diskussion aus der Branche schon viele Wünsche. Die Produktionsallianz entwickelt zurzeit eine Handlungsempfehlung für Filmproduktionen aus dem Respect Code Film. Und darin ist der Einsatz von externen Vertrauenspersonen ein ganz wichtiger Baustein. Der Gedanke: Damit schaffen wir einen „Safe Space“ und können auch ein Stück weit dieses Schweigen und diese Angst, die oft herrscht, durchbrechen. Die Weiterbildung ist also ziemlich maßgeblich zur Erfüllung des RCF.

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Um GVR auszuhandeln, braucht es Repräsentativität, entschied das Gericht. Für die Berufsverbände ist das eine „gerichtliche Klarstellung von weitreichender Bedeutung“. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig (Szenenfoto aus „Hokuspokus oder: Wie lasse ich meinen Mann verschwinden …?“, 1966).  | Foto © Kinowelt

Mit Sendern und Streamern handelt Verdi Gemeinsame Vergütungsregeln aus. Das steht der Gewerkschaft nicht zu, protestieren mehrere Berufsverbände. Der Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch zog sogar vor Gericht. Und bekam recht. 

Für Film und Fernsehen handelt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) nicht nur regelmäßig den Tarifvertrag aus, sondern schließt auch Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) mit Sendern und Streamern. Wiederholt hat sie damit den Unmut der Berufsverbände auf sich gezogen. Vor allem der Regieverband (BVR) hatte das „unkollegiale Verhalten“ kritisiert. 

Der Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch (BSD) zog sogar vor Gericht. Denn Verdi hatte gemeinsam mit dem BFFS (Schauspiel) und dem BVFT (Ton) eine „Netflix-GVR-Synchron“ abgeschlossen, die auch die Gewerke Synchronbuch und Synchronregie betrifft. Dazu sei Verdi nicht berechtigt. meinte der BSD. Das Landgericht Berlin II gab ihm vorige Woche Recht: Verdi fehle es an der erforderlichen Repräsentativität. Die Gewerkschaft müsse es „unterlassen, GVR […] für Synchronbuchautor*innen und Synchronregisseur*innen aufzustellen und/oder an deren Aufstellung mitzuwirken.“ 

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Meet the Shooting Stars 2025! Zur Berlinale stellt die European Film Promotion (EFP) alljährlich zehn aufstrebende Schauspieltalente vor. Pierpaolo Festa and Antonio Bracco trafen sie zum Speed-Interview.

Jedes Jahr zur Berlinale stellt die European Film Promotion (EFP) ihre zehn „European Shooting Stars“ vor – die vielversprechendsten jungen Schauspieltalente aus der Alten Welt. In diesem Jahr sind das Marina Makris (Zypern), Besir Zeciri (Dänemark), Maarja Johanna Mägi (Estland), Devrim Lingnau (Deutschland), Elín Hall (Island), Karlis Arnolds Avots (Lettland), Šarunas Zenkevicius (Litauen), Lidija Kordic (Montenegro), Vicente Wallenstein (Portugal) und Frida Gustavsson (Schweden).

Crew United wollte ein bisschen mehr wissen und stellte den Zehn die gleiche Frage: „Was hält eine Crew zusammen?“ Die Antworten gibt’s im Youtube-Kanal auf Englisch (da klingt auch die Frage cooler): Sie offenbaren eine gemeinsame Leidenschaft, doch jede*r bringt eine einzigartige Perspektive ein.

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Szenenfoto aus „Der Grinch“ (2000). | Foto © Universal

Trotz neuer Versprechen der BKM wird’s wohl nichts mehr mit der ganzen Förderreform. Das FFG hat zwar noch Chancen, aber Investitionsverpflichtung und Steueranreize werden vertagt. Der Vorwurf: Für eine Reform von „von existenzieller Bedeutung“ für Land und Branche habe sich Deutschland oberste Filmförderin ganz schön viel Zeit gelassen. Und reihenweise Fehler gemacht. 

Der Countdown läuft, und alle drängeln. Vier Wochen noch bis Silvester, dann muss ein neues Filmfördergesetz her. Ansonsten droht der Untergang für Deutschlands Filmbranche. So schildert die Produktionsallianz die Aussichten und hat auch allen Grund dafür, nämlich die aktuelle Herbstumfrage unter ihren Mitgliedsfirmen: 77 Prozent der Unternehmen in der Produktionsallianz schätzten die Lage als „schlecht oder sehr schlecht“ ein (im Vorjahr waren es noch 56 Prozent). Nur für 0,5 Prozent ist die sehr gut oder gut. 80 Prozent der Unternehmen im Fiction-Bereich gaben an, das Auftragsvolumen internationaler Streamer sei seit 2022 stark beziehungsweise sehr stark gesunken.  

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Die Ansprüche sind gestiegen, aber nicht die Etats. Der Kostendruck bei öffentlich-rechtlichen Fernsehproduktionen hat Folgen: Unfertige Drehbücher und Stress am Set. Entspannter zeigten sich der Regisseur Mark Robson und Produzent Jennings Lang in den Kulissen von „Erdbeben“. Aber das war vor 50 Jahren und außerdem fürs Kino. | Foto © Universal

Die Initiative Fair Film schlägt Alarm: ARD und ZDF sparen seit Jahren auf Kosten der freien Produktionslandschaft! Das wirkt sich auf Arbeit und Qualität aus. Und das „Produzentensterben“ geht weiter.

In einem Offenen Brief an ARD und ZDF schlägt die Initiative Fair Film Alarm: An den Produktionsbedingungen fürs öffentlich-rechtliche Fernsehen müsse sich „dringend etwas ändern“. Die „Problemanalyse“ sieht das Bündnis von mehr als 30 Berufsverbänden und Organisationen der Branche als hoffentlichen „Auftakt eines gemeinsamen, konstruktiven Dialogs“.

„In dem siebenseitigen Schreiben werden die Probleme der freien Filmszene geschildert, insbesondere schwindende Aufträge, niedrige Budgets, Insolvenzen und die Abwanderung der Mitarbeitenden in andere Branchen. Die hohen Qualitätsansprüche der öffentlich-rechtlichen Sender seien nicht an entsprechend hohe Budgets gekoppelt. ,Es soll aussehen wie Netflix, aber nur einen Bruchteil davon kosten’, heißt es in dem Brief“, berichtet Lara Marmsoler in der „Süddeutschen Zeitung“ [Bezahlschranke]. Und: „ARD und ZDF äußerten sich zu den Vorwürfen aus der Filmbranche auf Anfrage am Montag nicht“.

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