FFG 2025: Mut für Ambitionen 

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Alles noch nicht spruchreif, aber die Richtung ist klar: Vor dem Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestags skizzierte Jan Ole Püschel die Pläne fürs neue Filmfördergesetz. | Screenshot

Das alte Filmfördergesetz läuft noch in Dauerschleife. 2025 soll endlich alles anders werden. Neulich gab es einen Einblick, was bei der Kulturstaatsministerin so geplant ist. Es wäre ein gewaltiger Umbruch. 

Aufs neue Filmfördergesetz ist die Branche schon lange gespannt. Ein letztes Mal noch soll das alte verlängert werden, damit 2025 endlich der erhoffte „große Wurf“ gelinge. Oder, wie es bei der Kulturstaatsministerin (BKM) heißt, das neue FFG „entsprechend der Vorgaben aus dem aktuellen Koalitionsvertrag optimal in eine grundsätzlich neu aufgestellte Fördersystematik einpassen zu können.“

Acht Eckpunkte der Reform hatte die BKM schon zur Berlinale vorgestellt (wir berichteten auf „Outtakes“), vor zwei Wochen verriet ihr Referatsleiter Jan Ole Püschel mehr über die Pläne. Der Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestags hatte sich mit der Zukunft der Filmförderung beschäftigt. In rund 15 Minuten informierte Püschel über den Stand der Dinge und beantwortete anschließend Fragen der Fraktionen im Ausschuss. Nicht alles ist in dieser Zusammenfassung aufgezählt, die Aufzeichnung ist auf der Website des Bundestags [ab Minute 3:40] zu sehen. 

Wenn man sich die aktuelle Situation anschaue, sei es „sicherlich ein guter Zeitpunkt, über eine effektivere Filmförderung zu sprechen“, begann Püschel – und verwies auf die Unsicherheit um Studio Babelsberg und den Produktionsstop bei Sky. „Wir haben also erhebliche Marktbewegungen im Moment, die tatsächlich auch einige Modelle, die wir in der Diskussion haben, zu unserer Reform auch noch mal mit einer zusätzlichen Berechtigung versehen.“ Kurz gesagt: So wie bisher geht’s nicht weiter (was wohl so ziemlich alle aus den unterschiedlichsten Gründen sagen). Und derart eingestimmt, stellte Püschel den Neustart vor. Es ist nur eine Skizze – nicht nur wegen der begrenzten Redezeit: Seit Monaten werde im Ministerium daran gearbeitet und es lägen noch weitere Monate an Arbeit vor uns, erklärte Püschel. Nach der Sommerpause soll es weitere Gespräche mit der Branche geben. Und noch im dritten Quartal soll der Referent*innenentwurf vorliegen, zu dem es voraussichtlich wieder zahlreiche Stellungnahmen aus der Branche geben wird. Im Mai 2024 soll das Gesetz durchs Kabinett, im Juni durch den Bundestag, der es wiederum durch den Kulturausschuss schickt. Dann schaut auch noch der Bundesrat, was er davon hält. 

Und ab 2025 soll dann alles besser werden. „Wir brauchen eine grundsätzliche Änderung um international wettbewerbsfähig zu sein, aber auch weil wir […] den deutschen Film auch in sich stärken wollen.“ So stand es bisher zwar auch schon im FFG, doch nun scheint tatsächlich ein gewaltiger Umbruch in Arbeit. Mit den „Gremienfilmen“ wäre demnach Schluss. Steueranreizmodelle, Investitionsverpflichtungen und eine stärke automatische Rerenzförderung sollen die Förderung des Bundes „schneller, effizienter und planungssicher“ machen und „automatisieren“. Alles noch Ideen und nicht spruchreif, denn man sei noch in einer „intensiven Planungsphasen“, schickte Püschel seinem Werkstattbericht voraus. Denn die Pläne seien „sehr, sehr ambitioniert“. Es gehe nämlich nicht nur um das FFG, sondern auch für Tax Incentives und Investitionsverpflichtungen seien jeweils eigene Gesetze nötig. Die Mittel der FFA sollen „ausschließlich in ein automatisches System fließen“, erklärte Püschel, DFFF und GMPF würden durch das Steueranreizsystem abgelöst. 

Auch die sogenannten künstlerischen Filme sollen es einfacher haben. Hier soll künftig eine (noch nicht näher beschriebene) Jury entscheiden, ohne „ Ausrichtung an der Marktlogik“, wie Püschel betonte. Auch die Schwelle bei der Referenzförderung soll für solche Projekte gesenkt werden. Überlegt werde auch, die Entwicklungsförderung von BKM und FFA zu bündeln; die bisherige Drehbuch- zu einer langfristigeren Projektförderung auszubauen. Man wolle den „Mut zum Risiko, aber auch Mut zum Scheitern“ fördern, erklärte Püschel. So wolle man auf Rückforderung verzichten, wenn es plausible Gründe für den Abbruch einer Kinofilmförderung gibt. Falls sich etwa herausstelle, dass ein Format entwickelt wurde, das sich eher als Serie realisieren lässt, soll dieser Wechsel problemlos möglich werden. 

Was bleibt dann noch für die Filmförderungsanstalt des Bundes? „Wir wollen eine zentralere Rolle für die FFA“, sagte Püschel schon eingangs und nannte sie schon mal „Filmagentur“. Was genau diese Rolle sein soll, ließ sich in Vortrag und Antworten nur in Schlaglichtern erahnen (Nachfragen gab es dazu nicht). Es sind also noch viele Einigungen zu treffen. Püschel gibt sich in seinem Bericht vor dem Ausschuss zuversichtlich. Von Gesprächen ist immer wieder die Rede – mit „der Branche“, den Ländern und anderen Ministerien; von Konsens und Dialog; von besserer Verzahnung und weniger (bisher oft mehrfacher) Bürokratie; vom Prüfen und Korrigieren der Pläne.

Dafür werde man ohnehin prüfen, was aus dem Gesetz in die Selbstverwaltung der FFA verlagert werden kann, erklärte Püschel. Richtlinien statt Paragrafen also: „Wir haben große Reformschritte. Wenn wir merken, wir haben etwas nicht mitgedacht, was sicherlich vorkommen kann“, lasse sich der Prozess so „untergesetzlich gut nachjustieren“.

Die Mitglieder im Kulturausschuss zeigten sich leicht beeindruckt – vor allem wohl, weil sie mit derart umfassenden Plänen schon nicht mehr gerechnet hatten. Ein bisschen freundliche Skepsis schwang trotzdem mit  – vor allem, was die Einigung mit den Ländern angeht. Ein „zentrales Element“ vermisste allerdings Marco Wanderwitz von der CDU/CSU:  Das neue Fördersystem in Österreich sei doch in den vorangegangenen Diskussionen als ein Vorbild fürs neue FFG angeführt worden? Nun sei davon nichts mehr zu finden. 

Das österreichisches Modell basiere ausschließlich auf Incentives und habe keine verpflichtenden Teile wie das FFG erklärte Püschel – und antwortete gleich auch auf die Kritik der AfD. Dort sieht Marc Jongen die Kunstfreiheit durch die „fragwürdige“ Idee der BKM bedroht, dass Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit „keine Zusätze der Filmförderung sein sollen, sondern deren Voraussetzung.“ Tax Incentives sind frei, da haben wir keinen Einfluss, sagte Püschel. Und auch bei der  Diversität gehe es nicht um Bevormundung. Die sei nämlich kein „Nice to have“, sondern bilde die Gesellschaft in ihrer Vielfalt ab und sei damit „auch ein wirtschaftlicher Erfolgsfaktor […] für den Deutschen Film. Von daher ist es uns von beiden Seiten wichtig.“  

In den Steueranreizen sieht auch Thomas Hacker von der FDP die Zukunft des Deutschen Films. Erstaunt war er aber über die „umfangreiche kulturelle Filmförderung“ daneben. Er dachte da an einen Teilbereich, „der deutlich kleiner ist, aber nicht ausgebaut wird.“ Wird er auch nicht, erklärte Puschel. Zwar soll den Plänen nach das meiste über Steuergutschriften und Investitionsverpflichtungen laufen, doch die werden im Haushalt nicht abgebildet. Das Geld der BKM sei also trotzdem noch da und soll verwendet werden.

Nach der Arbeit am Film fragte lediglich Petra Sitte von der Linken: Wie steht’s mit der Tarifbindung? Der „Mindestlohn ist, glaube ich, selbstverständlich“, antwortete Püschel, womit er ziemlich weit unten einstieg, um sich durch die Problematik zu schlängeln. Denn die Frage sei „nicht völlig unumstritten in der Branche“, gerade kleinere Produzent*innen „pochen auf ihr Recht auf Selbstausbeutung“, um „nicht ausgeschlossen zu werden und auch unter schwierigen Bedingungen ihr Projekt zu realisieren“. Auch da suche man nach einem Weg, der sei aber noch weit und die Diskussion noch im Gange und überhaupt schwierig: „Wir müssen sehr unterschiedliche Perspektiven zusammenbringen.“

Was man aber wissen müsse: Mit dem Tarif werden auch die Budgets höher, sagte Püschel. „Mit dem Ergebnis, dass wir weniger Produktionen haben, aber besser ausgestattet. Das ist aber auch ein Grundprinzip, das wir auch an anderer Stelle verfolgen.“

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