
Ist das noch Kunst oder soll das weg? Der BKM hat heimlich drei Buchhandlungen von seiner Preisliste gestrichen – wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“. Welche das sein sollen, verrät er nicht. Szenenbild aus „E-Mail für Dich“ (1998). | Foto © Warner Bros.
Die Meinungsfreiheit ist wichtig, sagt der Kulturstaatsminister. Deshalb muss man genau darauf aufpassen. Und streichen, was einem nicht gefällt …
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Kaum ist die Sache mit der Meinungsfreiheit auf der Berlinale gelaufen, hat der BKM schon wieder mit der Kultur zu kämpfen: Der „Deutsche Buchhandlungspreis“ ist vergleichbar mit dem Kinoprogrammpreis (heute „Liebling Kino“) und soll inhabergeführte Bücherläden mit vorbildlichem Angebot unterstützen – 115 werden dieses Jahr ausgezeichnet, 483 hatten sich beworben. Eine Million Euro stellt der BKM jährlich an Prämien zur Verfügung. Denn, erklärt Wolfgang Weimer in seinem Grußwort: „Der Buchdruck schuf erstmals für viele Menschen einen Zugang zu Wissen und legte so den Grundstein für die Demokratisierung der Bildung und die Freiheit des Wortes.“
Trotzdem hat er für dieses Jahr drei „linke“ Buchhandlungen von der Liste gestrichen – nachträglich, heimlich, wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“. Denn auch in einer Demokratie wird die Freiheit des Wortes überwacht.












