Investitionsverpflichtung: Ein Kompromiss

Dilemma gelöst! Die Pflicht zur Investitition wird jetzt doch ein Gesetz, aber die Sender müssen nicht mehr investieren, als sie eh schon tun (Szenenfoto aus „Das Kanu des Manitu“). | Foto © HerbX Film/Constantin/Luis Zeno Kuhn
Die Förderreform steht möglicherweise kurz vor dem Abschluss. Die Meinungen sind gemischt. In einem aber scheinen sich die unterschiedlichen Interessengruppen einig: Damit der „Filmbooster“ auch zündet, brauche es ein Steueranreizmodell.
Nach langem Bangen soll nun doch ein Gesetz kommen, das Sender und Streamer zu Investitionen verpflichtet. Ein Abschluss der großen Förderreform ist, drei Jahre nach der Ankündigung endlich in Sicht. Übermäßig groß ist der Jubel aber nicht. Was der Kulturstaatsminister (BKM) selbst als „Investitionspakt samt Filmbooster“ bejubelt, ist für die Produktionsallianz wenigstens ein „belastbarer Kompromiss“. Der BKM bevorzugte bekanntlich eine freiwillige Selbstverpflichtung, der Regierungspartner SPD bestanden auf einem Gesetz, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart war. Der Kompromiss sieht nun eine gesetzliche Basisquote von 8 Prozent für Streamer und Sender vor – berechnet nach dem Netto-Umsatz im Vorjahr. Darüber wird’s freiwillig, dank einer „Öffnungsklausel“: „Sofern sie zu einer Investitionsquote von 12 Prozent oder mehr bereit sind, kann von den detaillierten gesetzlichen Vorgaben abgewichen werden“, so der BKM.
Ein bisschen knifflig könnte die Berechnung schon werden, fürchtet Hanns-Georg Rodek in der „Welt“: „Weil die Streamer grundsätzlich keine Geschäftszahlen bekannt geben, erhält die Berliner Filmförderungsanstalt (FFA) den Auftrag, den Umsatz so genau wie möglich zu berechnen. Die Streamermillionen gehen, anders als von Kritikern gern verbreitet, nicht in deutsche Fördertöpfe, sondern die Plattformen behalten die Verfügungsrechte. Nur müssen sie sie eben für neue Produktionen ausgeben. Von diesen 8 Prozent müssen 80 Prozent in Filme mit deutschsprachiger Prägung gehen; ,Im Westen nichts Neues’, um ein Beispiel zu nehmen, wurde zwar in Tschechien gedreht, aber in deutscher Sprache und würde sich damit qualifizieren. Eine zweite Subquote schreibt vor, dass 70 Prozent (von den 8 Prozent) an unabhängige Produzenten vergeben werden müssen, und eine dritte verlangt, dass 60 Prozent (von den 8) dieser neu entstehenden Filme generell aus Europa stammen müssen.“
„Ein ganz entscheidendes Element“ sei die Frage der Rechte. Der erste Entwurf „sieht nun den Rechterückfall als Normalzustand an. Auch diese Regelung ist gestaffelt. Wenn der Produzent mehr als 50 Prozent des Budgets selbst einbringt (Filmförderung inbegriffen), fallen die gesamten Rechte nach drei Jahren an ihn zurück; bei 30 bis 50 Prozent nach fünf Jahren und bei unter 30 Prozent nach sieben Jahren. Die Rechtefrage ist von ungeheurer Bedeutung für die Produzenten, die nicht nur in der Lage sein müssen, einen Film zu drehen und abzuliefern, sondern die eine Eigenkapitalbasis brauchen (was bisher den wenigsten gelungen ist).“
Auf den ersten Blick sei das „eine salomonische Lösung“, meint Andreas Busche im „Tagesspiegel“ [Bezahlschranke] und schaut nochmal hin: „Die Rechte sind dabei der am härtesten umkämpfte Verhandlungspunkt, weil diese für die Urheber das wertvollste Gut darstellen: ihr geistiges Eigentum. Sind die Streamer jedoch gewillt – und das ist der ,Freiwillig’-Aspekt von Weimers Entwurf –, sogar 12 oder mehr Prozent an Investitionen zu tätigen, stehen weitere Vertragspunkte zur Disposition, darunter ebenjener Rechterückbehalt. […] Diese Kalkulation […] könnte sich schnell als Fehleinschätzung erweisen, weil die beiden Verhandlungspartner bei solchen ,Nachjustierungen’ – die Produktionsallianz und milliardenschwere globale Streaminganbieter – eben nicht auf Augenhöhe verhandeln.“
Der BKM ist jedenfalls „richtig zufrieden mit dem Ergebnis“, sagt Wolfram Weimer im Interview mit Helmut Hartung in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ [Bezahlschranke]. „Der Clou am Opt-out-Modell liegt darin, dass wir staatliche Filmsubventionen für die Investoren rechtlich gefasst und doch liberale, wirtschaftsfreundliche Ordnungspolitik betrieben haben. Darum bin ich richtig zufrieden mit dem Ergebnis. Denn in einem waren wir uns in der Koalition von Anfang an völlig einig, dass wir mehr Investitionen am Standort Deutschland auslösen wollen.“
Daran bestehen noch Zweifel – zum Beispiel beim Vorsitzenden des Kulturausschusses im Bundestag, Sven Lehmann, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. „So berge etwa die geplante Investitionsquote von gerade einmal 8 Prozent die Gefahr, dass die Investitionsverpflichtung am Ende wirkungslos bleibe.“ Seine Fraktion hatte 20 Prozent gefordert.
„Deutsche Produzenten hatten wenigstens 12 bis 15 Prozent gefordert, damit sich eine spürbare Marktbelebung einstellt. Das wird nun nicht der Fall sein. Netflix beispielsweise schafft diese 8-Prozent-Quote heute schon“, schreibt Thomas E. Schmidt in der „Zeit“ [Bezahlschranke]. Auch die Beinahe-Verdopplung des Fördertopfs sieht er skeptisch: „Die Alternative dazu, ein Steueranreiz-Modell, das Investitionen in den Film wirklich finanziell attraktiv machen würde und das in Frankreich oder Großbritannien erfolgreich angewendet wird, kommt nicht. Man wird darüber sicher bald wieder reden.“
Das tut man bereits. Der Verband Vaunet, in dem sich private Sender und Streamer zusammengeschlossen haben, nennt die gesetzliche Investitionsverpflichtung „eine herbe Enttäuschung“, berichtet Uwe Mantel bei „DWDL“. Und „auch das kritisiert Vaunet: ,Ein Anreiz für mehr Investitionen in Deutschland hätte nach wie vor nur ein nachhaltiges Fördersystem wie zum Beispiel ein Tax-Incentive-Modell geboten“.
So war’s ursprünglich mal vorgesehen, und auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) will eine „Reformpolitik aus einem Guss.“
Auch Busche im „Tagesspiegel“ (siehe oben) findet es „schwer vorstellbar, dass sich die Filmwirtschaft in Los Angeles, wo heutzutage aus Kostengründen ebenfalls kaum noch gedreht wird, von Weimers Zahlen beeindrucken lässt. Denn ohne das von ihm selbst ad acta gelegte Steueranreizmodell (etwas anderes als die nun implementierte Anreizförderung), das unter seiner Vorgängerin Claudia Roth noch als tragende dritte Säule der Filmförderreform ausgearbeitet worden war, werden sich die großen Hollywoodstudios nicht so leicht locken lassen. Länder wie Tschechien, Ungarn und Großbritannien mit ihren inzwischen teuer ausgebauten Produktions-Infrastrukturen bieten immer noch deutlich bessere steuerliche Konditionen.“
