
Zehn Mitglieder hat das Präsidium, das die Arbeit der Filmförderungsanstalt in Berlin überwacht – acht Männer und zwei Frauen. Um den Präsidenten Bernd Neumann (der von der Allianz Deutscher Produzenten benannt wurde) sitzen fünf Verwerter*innen und zwei Politiker*innen. Die übrigen zwei Plätze sind für diejenigen, die die Filme machen. | Foto © Fridolin Freudenfett, CC BY-SA 3.0
Gleich im ersten Satz seiner Stellungnahme zur anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes erinnert der Bundesverband Schauspiel Bühne Film Fernsehen Sprache (BFFS) an Sinn und Zweck der Filmförderung: Die Struktur der deutschen Filmwirtschaft und der kreativ-künstlerischen Qualität des deutschen Films zu fördern sei die Aufgabe der Filmförderungsanstalt, steht in Paragraf 1 des Filmförderungsgesetzes.
Über beides wird seit mehr als zwei Jahren so leidenschaftlich diskutiert wie lange nicht mehr. Und wo diskutiert wird, entsteht der Eindruck, es hapert bei beidem, trotz Filmförderung. Da erhält die Fortsetzung einer sehr erfolgreichen Unterhaltungskomödie eine halbe Million Euro Produktionsförderung, der deutsche „Oscar“-Kandidat musste aber (trotz vorheriger Treatmentförderung) ohne Hilfe der FFA?gedreht werden. Nicht jeder erkennt in diesen Strukturen, wie die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films gefördert wird.
Doch der Spagat zwischen Kunst und Kasse ist eine ebenso oft gehörte Klage, auf diese Diskussion lässt sich der BFFS nicht ein, sondern stellt seinen Grundsatz dar:?Die beiden Hauptziele lassen sich nur erreichen, wenn die Beschäftigungsbedingungen stimmen: „Was wäre die deutsche Filmwirtschaft ohne die Filmschaffenden? Es ist ihr kreatives Schaffen, ihr Engagement, ihr unternehmerisches Wirken, ihre Beiträge, ihr kreatives Potenzial, das im Wesentlichen den Erfolg, das Wohl und Wehe der deutschen Filmwirtschaft ausmacht.“