Filmförderungsgesetz: Mosaik der Stimmen

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Klar geht’s bei der Förderung um Geld. Doch um die Filmindustrie zu stärken, braucht es noch anderes. Beim Kongress „Zukunft Deutscher Film“ hatten voriges Jahr Filmemacher und Experten gemeinsam erarbeitet, was anders werden sollte, ­damit es besser wird. Diese ­„Frankfurter Positionen“ werden plötzlich aktuell, wenn man schaut, wer gerade so alles gerade wieder an der Zukunft der Deutschen ­Filmförderung arbeitet. Vielfalt ist da noch nicht zu erkennen – Teile der Branche sind gar nicht vertreten. | Foto © Klaus Redmann

Klar geht’s bei der Förderung um Geld. Doch um die Filmindustrie zu stärken, braucht es noch anderes. Beim Kongress „Zukunft Deutscher Film“ hatten voriges Jahr Filmemacher und Experten gemeinsam erarbeitet, was anders werden sollte, ­damit es besser wird. Diese ­„Frankfurter Positionen“ werden plötzlich aktuell, wenn man schaut, wer gerade so alles gerade wieder an der Zukunft der Deutschen ­Filmförderung arbeitet. Vielfalt ist da noch nicht zu erkennen – Teile der Branche sind gar nicht vertreten. | Foto © Klaus Redmann

2022 gibt es ein neues Filmförderungsgesetz (FFG). Das ist zwar noch eine Weile hin, doch die Arbeit hat schon begonnen. Im Januar ließ die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 66 Adressaten um ihre Stellungnahmen zum künftigen Gesetz bitten.

Die gegenwärtige Fassung hatte 2017 einige Neuerungen gebracht, die über die Frage hinausgingen, wer wann wie viel Geld bekommt und wer warum was bezahlen muss. Von sozialverträglichen Beschäftigungsbedingungen war plötzlich die Rede, von Umweltschutz und Gleichbehandlung. Wie’s dazu kam, hatten wir hier,  hier, hier und hier ausführlich dargestellt. Eine Erkenntnis: In der nächsten Runde wollen wir’s anders machen und begleiten bereits den Entstehungsprozess. Wir wollen nicht meckern oder mit dem Finger zeigen, aber uns gelegentlich halblaut wundern – vielleicht und hoffentlich hilft es ja dem Prozess der Entscheidungsfindung.

Gearbeitet wird am Filmförderungsgesetz in den Büros der BKM. Das Gesetz schreibt vor, was die Filmförderungsanstalt (FFA) des Bundes zu tun hat und wie. Und auch die Regionalförderer orientieren sich am FFG.

Das BKM holt sich zur Entscheidungsfindung die Meinungen aus der Branche ein. Hier beginnt die Lobbyarbeit, hier wird entschieden, wo für die nächsten Jahre Schwerpunkte liegen.

Seit zwei Jahren stehen also Soziales, Gender und Umwelt auf der Liste der FFA. Was ist bisher passiert? Zu den letzten beiden Punkten einiges – von kleinen Statistiken zur Geschlechterverteilung bei den geförderten Projekten bis zur Studie „Gender und Film – Rahmenbedingungen und Ursachen der Geschlechterverteilung von Filmschaffenden in Schlüsselpositionen in Deutschland“ oder von der Anerkennung etwaiger Mehrkosten durch „Grünes Drehen“ bis zum Handbuch zu diesem Thema. Gut, Gleichberechtigung und Klimakollaps werden zurzeit fast überall und quer durch die Gesellschaft diskutiert, doch die FFA?rennt da keinem Trend hinterher. Sie führt aus, was ihr das FFG?vorschreibt. Und das Bundesgremienbesetzungsgesetz. Oder die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie“ der Bundesregierung. 

Zum ersten Punkt, der sozialen Frage, ist noch nichts passiert. Zwar gibt’s Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag, doch kaum einen kümmert’s, ob die angewendet werden. Dem Rest der Welt kann man eh kaum erklären, warum beim Film ein Arbeitstag von zwölf Stunden schon ein Fortschritt sein soll, und warum ein Tarifvertrag wenig hilft, weil nicht mal jede fünfte Produktionsfirma im Lande sich daran gebunden fühlt – besagt die aktuelle Studie der Produzentenallianz auf Seite 103, Ende zweiter Absatz. 

Den Rückstand beim Sozialen kann man der FFA nicht allein vorhalten. Sie ist nur Vollstrecker von dem, was im Gesetz steht. Und das ist denkbar schwammig formuliert, um zwei gegensätzliche Positionen zusammenzubringen.

Interessanterweise ist das Thema „Sozialverträglichkeit“ weder im Referentenentwurf der BKM vom Februar noch im Gesetzentwurf vom April 2016 zu finden. Es kam erst über den Bundesrat ins Gesetz, also die Länder. Interessanterweise waren es auch zwei Länderförderungen (MFG Baden-Württemberg und Nordmedia), die ein Jahr später konkreter wurden, indem sie die Beschäftigungsbedingungen zum Kriterium erklärten.

Soweit wollte die Bundesregierung damals noch nicht gehen. Doch immerhin fand der Keim jener Idee ins Gesetz. Produzenten müssen die FFA nun informieren, ob „ein Branchentarifvertrag anwendbar ist oder auf anderem Weg die Einhaltung entsprechender sozialer Standards vereinbart wurde“; die FFA muss dazu in ihrem alljährlichen  Förderbericht eine statistische Auswertung liefern. 

Im Bericht für 2017 [PDF], dem ersten Jahr des aktuellen FFG, war noch nichts davon zu finden.  Vielleicht brauchte die FFA ja das Jahr, um sich auf die neuen Erfordernisse einzurichten. Wir werden es im Bericht für 2018 sehen, der im Sommer erwartet wird.

Soll heißen: Wer soziale Nachhaltigkeit in der Förderung verankern will, müsste das Thema stärker öffentlich machen, um die FFA zu motivieren. Oder einwirken aufs neue FFG. Möglich wär’s: Die Stellungnahmen laufen seit Januar, eigentlich sollte Ende März die Antwort eingegangen sein, doch wurde die Frist bis Ende April verlängert. Nötig wär’s auch, das springt gleich ins Auge: Unter den 66 Adressen stehen nur drei Einzelgewerke mit ihren Verbänden: Regie, Drehbuch und Dramaturgen. Alle anderen fehlen. Kein einziger Setberuf wird gehört. 

Nun könnte man sagen, die werden ja durch die Deutsche Filmakademie und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft vertreten – doch das gilt ebenso für die drei erwähnten Berufsgruppen. Und es hat sich schon gezeigt, dass die Berufsverbände mitunter andere Meinungen und Interessen haben als Filmakademie oder Gewerkschaft. 

Aber gab es nicht mal die Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände? Auf der aktuellen Adressliste der BKM steht sie noch. Das muss man nicht der BKM?ankreiden, weil ja keiner wirklich Zitierfähiges zu sagen weiß, was aus der Bundesvereinigung geworden ist, nachdem sie nur noch zwei Mitglieder hatte. Die Web-Adresse jedenfalls wurde zwischenzeitlich verkauft. 

Allerdings gehörten der Bundesvereinigung schon bei der letzten Runde vor vier Jahren nur wenige Berufsverbände an, lediglich die Filmeditoren hatten damals noch eine Stellungnahme abgegeben. Man hätte inzwischen schon mal nachhaken können, wo die fehlenden Fachleute stecken. Die hätten sich freilich auch selber melden können. Denn das BKM scheint doch offen zu sein, Verbände oder neue Netzwerke „nachzunominieren“, wie etwa jüngst den Hauptverband Cinephilie, der sich erst während der jüngsten Berlinale im Februar gegründet wurde. Auch Pro Quote stand schon beim vorigen Mal als noch junge Interessenvertretung auf der Liste.

Wer auch immer da mangelndes Interesse zeigt – der Stand der Dinge ist: das FFG wird zurzeit novelliert ohne diejenigen, die den Film wirklich herstellen. Wer soll sich da für ihre Arbeitsdingungen am Set stark machen?  

Interessant ist an dieser ersten Liste also auch, wer automatisch mitgedacht wird und wer sich erst selbst ins Spiel bringen muss. Natürlich sind erstere all jene, die in den Gremien und Beiräten der FFA?sitzen. Nicht nur die Teilhaber des Fördersystems wie Produzenten, Verleiher, Sender und Kinobetreiber, sondern auch die Kirchen bis zum Journalistenverband. Sogar das Product Placement wird zur Lobbyarbeit eingeladen.  

Das ist das alte Denken, dass sich allein an akuten wirtschaftlichen Fragen orientiert und alles andere außer acht oder „dem Markt“ überlässt. Doch über Inhalt, Qualität, Entwicklung, gar über eine „Identität“ des deutschen Films wird ja nicht bloß auf Festivals oder in einer fernen Independentszene diskutiert – auch streng marktwirtschaftlich agierende Großproduzenten machen sich dazu immer wieder öffentlich Gedanken. Die einen nennen es „Wettbewerbsfähigkeit“, die anderen „Kunst“. 

Wandert der Blick länger über die Liste, stolpert er über kleine Steinchen, die zusammengefügt diesen Eindruck bestätigen, und zugleich vermitteln, wie es zugeht in der deutschen Kinowelt. Die Landesvertretung der US-amerikanischen Motion Picture Association etwa, der Lobbyarm der sechs großen Hollywood-Studios – und, ach ja, seit diesem Jahr ist auch Netflix im Bunde. Das ist ­komisch, wo es doch um ein deutsches Gesetz geht … Aber Anregungen vom großen Vorbild zu erhalten, kann ja nicht schaden. 

Man könnte freilich fragen, wieso uns nicht entsprechende Verbände auf europäischer Ebene interessieren. Wo doch immer mehr koproduziert wird im vereinten Europa, gerade, um auch gegen die großen Hollywood-Studios bestehen zu können. Oder wenigstens daneben …

Gut, wenn man so eine eigene?Organisation hat. Denn es werden bei Gesetzgebungsverfahren in der Regel nur Verbände gehört und Netzwerkstrukturen. Aber hoppla: Zum FFG dürfen auch zwei Unternehmen eine direkte Stellungnahme abgeben! Die Produktions- und Lizenztöchter der öffentlich-rechtlichen Sender – Degeto und ZDF Enterprises. Die Sendermütter werden außerdem zu Wort gebeten, wie sie sich die Förderung der deutschen Filmwirtschaft so vorstellen.

Man kann noch weiterstolpern: Welche Verwertungsgesellschaften werden gehört? Nur die produzentenorientierten VGF und VFF. Die VG Bild-Kunst fehlt in der Liste ebenso wie die VG Wort oder die Gema.

Wer übrigens auch noch fehlt neben den Filmschaffenden: Ihr Nachwuchs! Keine deutsche Filmhochschule wird um ihre Meinung gebeten, die ja vielleicht auch eine interessante Perspektive beitragen könnten. 

Stichwort Perspektive – letzte Steinchen: Rund 400 Festivals betrachten in Deutschland das Filmtreiben aus den mannigfaltigsten Blickwinkeln, bieten ein Podium, bringen Filmmenschen zusammen. Gehört wird nur eines: das riesige Publikumsfestival Berlinale.

 

 

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