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Vom neuen Filmförderungsgesetz erhoffen sich viele einen gewaltigen Schubs für die Branche. Dann gehen die Probleme aber erst richtig los, mahnt Martin Blankemeyer. Es gibt ja jetzt schon nicht mehr genügend Leute für die Arbeit. | Foto © HFF München

Die Personalprobleme in der Branche beschäftigt auch die Münchner Filmwerkstatt seit langem. Was zu tun wäre, hat deren Vorstand Martin Blankemeyer für die Zeitschrift „Black Box“ aufgeschrieben. Sein Vorschlag kommt mit nur sechs Eckpunkten aus.

Es tut sich was beim deutschen Film: wenn man in diesen Tagen Produzent*innen und Lobbyist*innen der Produktionsfirmen trifft, blickt man allerorten in hoffnungsvoll strahlende Augen: zum 1. Januar 2025 könnte durch ein neues Filmförderungsgesetz (FFG) Deutschland das Schlaraffenland der Filmbranche werden, mit einem opulenten Anreizmodell (ähnlich dem neuerdings in Österreich) und einer Investitionsverpflichtung für Streamingdienste (ähnlich der in Frankreich) und damit – so wird gerechnet – mit bis zu 60 Prozent automatischer Finanzierung für deutsche Kinoproduktionen. Von der Einigkeit der Branchenakteur*innen Deutsche Filmakademie, Produzentenverband, Produzentenallianz und AG Dok beeindruckt scheint sich auch die Kulturstaatsministerin für deren gemeinsamen Vorschlag zu begeistern, wie sie unter der Überschrift „Acht Vorschläge für die Zukunft des deutschen Films“ in der Süddeutschen Zeitung vom 15. Februar 2023 und bei mehreren Auftritten rund um die Berlinale durchblicken ließ.

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Zehn Mitglieder hat das Präsidium, das die Arbeit der Filmförderungsanstalt in Berlin überwacht – acht Männer und zwei Frauen. Um den ­Präsidenten Bernd ­Neumann (der von der Allianz Deutscher Produzenten benannt wurde) sitzen fünf Verwerter*innen und zwei Politiker*innen. Die übrigen zwei Plätze sind für diejenigen, die die Filme machen. | Foto © Fridolin Freudenfett, CC BY-SA 3.0

Gleich im ersten Satz seiner Stellungnahme zur anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes erinnert der Bundesverband Schauspiel Bühne Film Fernsehen Sprache (BFFS) an Sinn und Zweck der Filmförderung: Die Struktur der deutschen Filmwirtschaft und der kreativ-künstlerischen Qualität des deutschen Films zu fördern sei die Aufgabe der Filmförderungsanstalt, steht in Paragraf 1 des Filmförderungsgesetzes.

Über beides wird seit mehr als zwei Jahren so  leidenschaftlich diskutiert wie lange nicht mehr. Und wo diskutiert wird, entsteht der Eindruck, es hapert bei beidem, trotz Filmförderung. Da erhält die Fortsetzung einer sehr erfolgreichen Unterhaltungskomödie eine halbe Million Euro Produktionsförderung, der deutsche „Oscar“-Kandidat musste aber (trotz vorheriger Treatmentförderung) ohne Hilfe der FFA?gedreht werden. Nicht jeder erkennt in diesen Strukturen, wie die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films gefördert wird.

Doch der Spagat zwischen Kunst und Kasse ist eine ebenso oft gehörte Klage, auf diese Diskussion lässt sich der BFFS nicht ein, sondern stellt seinen Grundsatz dar:?Die beiden Hauptziele lassen sich nur erreichen, wenn die Beschäftigungsbedingungen stimmen: „Was wäre die deutsche Filmwirtschaft ohne die Filmschaffenden? Es ist ihr kreatives Schaffen, ihr Engagement, ihr unternehmerisches Wirken, ihre Beiträge, ihr kreatives Potenzial, das im Wesentlichen den Erfolg, das Wohl und Wehe der deutschen Filmwirtschaft ausmacht.“

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„Der Filmsound ist 50 Prozent des Kinoerlebnisses“, meint George Lucas, der auf seiner Skywalker Ranch selbst am Klangerlebnis tüftelte. Doch in der Förderung ist für die große Wirkung kaum etwas vorgesehen. Und als letztes Glied in der Produktionskette bleibt für die Tonarbeit auch nur wenig übrig. | Foto © Skywalker Ranch

Auch die Berufsvereinigung Filmton (BVFT) hat sich zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes zu Wort gemeldet. In ihrer Stellungnahme konzentriert sie sich „auf künstlerische und vor allem soziale Aspekte, die sich einander bedingen.“ Der künstlerischen Aspekt heißt, erstmal klarzumachen, was die Tonspur alles für den Film leistet. Das ist eine lange Aufzählung und mündet in dem einfachen Satz von George Lucas: „Der Filmsound ist 50 Prozent des Kinoerlebnisses.“

Paradoxerweise machen die Kosten für diese 50 Prozent Wirkung nur einen Bruchteil von dem aus, was auf die Bildherstellung verwendet wird, erklärt die BVFT, die mehr als 400 Filmtonschaffende in Deutschland vertritt. Die Berufsvereinigung betont die kreative und zeitintensive Leistung der vielen spezialisierten Tongestalter*innen und überhaupt den Stellenwert dieser Arbeit: „Die Ton-Postproduktion nimmt insbesondere bei der Produktion von Kinofilmen einen erheblich größeren und zeitlich längeren Teil ein als der Dreh.“

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Wie hältst du’s mit dem Tarifvertrag? Die Filmförderungsanstalt (FFA) wollte es wissen, die Produzentenallianz ließ anders fragen, und antworten konnte jeder, wie er wollte. Ergebnis: 72 Prozent der Produktionsunternehmen orientieren sich „immer“ oder „überwiegend“ am Gagentarifvertrag. Die FFA druckte das anstelle einer echten statistischen Auswertung nach. | Grafik © cinearte

Seit zwei Jahren hat die Filmförderungsanstalt (FFA) des Bundes eine weitere Aufgabe erhalten, nämlich „darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird.“

Wie und wann das geschehen soll, wird nicht erklärt. Lediglich eine konkrete Handlungsanweisung gibt das Filmförderungsgesetz (FFG) [PDF] von 2017 der FFA: Der jährliche Förderbericht soll fortan „eine statistische Auswertung der Informationen zur Anwendbarkeit von Branchentarifverträgen oder vergleichbaren sozialen Standards“ enthalten, besagt Paragraf 169.

Doch der Geschäftsbericht 2017, der erste unter dem aktuellen Gesetz, enthielt nichts dergleichen. Die „genannten Daten werden mit der Schlussprüfung erhoben, normalerweise zwei bis drei Jahre nach der Förderzusage“, erklärte die FFA im Mai auf Nachfrage von cinearte. „Eine statistische Auswertung ist also frühestens 2019 möglich und wird dann im entsprechenden Förderbericht veröffentlicht.“  

Der Geschäftsbericht 2018 erschien am 11. Juli dieses Jahres – wieder ohne die verlangte Statistik, weil „belastbare Daten aus den seit 2017 geförderten Produktionen erst frühestens Mitte 2019 vorliegen werden“, schreibt die FFA wieder als Erklärung dazu. Um der Verpflichtung des Paragrafen 169 dennoch nachzukommen, griff sie einfach auf die „Produzentenstudie 2018“ zurück, die bereits im vorigen Herbst erschienen ist, und druckte den „entsprechenden Abschnitt“ einfach nach [PDF].

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Schlecht gemacht und am Publikum vorbei!?So harsch urteilt die Deutsche Filmakademie über den deutsche Filme. Schuld habe das ­gegenwärtige Fördersystem. | Foto © Foto: Deutsche Filmakademie, Franziska Krug

Schlecht gemacht und am Publikum vorbei!?So harsch urteilt die Deutsche Filmakademie über den deutsche Filme. Schuld habe das ­gegenwärtige Fördersystem. | Foto © Deutsche Filmakademie, Franziska Krug

„Alle vier Jahre gibt es eine Fußballweltmeisterschaft, jedes Jahr einen Sommer, jede Woche zwei neue Netflix-Serien – und die Filmbranche trifft sich alle vier bis fünf Jahre zur FFG-Novelle.“ So richtig glaubt man bei der Deutschen Filmakademie wohl nicht an Besserung. Zumindest nicht durch das FFG. Nun wird es also im „52. Jahr zum 13. Mal“ überarbeitet, derweil „nicht davon auszugehen“ sei, „dass sich die Situation des deutschen Kinos und des deutschen Kinofilms fundamental verbessern wird.“

Derart fatalistisch beginnt die Deutsche Filmakademie ihre Stellungnahme zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG), das 2022 in Kraft treten soll. Vier Punkte macht sie als Problem aus und beginnt gleich mit einem Paukenschlag: 

1. Viele deutsche Kinofilme hätten „eine häufig zu niedrige Qualität“ und „fehlende Publikumsaffinität“ (übersetzt: sie sind schlecht gemacht und uninteressant). 

Nanu! Streut sich da gerade jemand Asche aufs Haupt? Schließlich stellen doch die Sektionen Drehbuch, Regie und besonders Produktion den größten Teil der Akademie-Mitglieder. Doch von Ideenlosigkeit oder fehlendem Wagemut ist hier nicht die Rede. Das Problem hat für die Filmakademie allein einen betriebswirtschaftlichen Grund: „Viele interessante deutsche Kinofilmprojekte sind zum Zeitpunkt der Finanzierung unterentwickelt und gehen unterfinanziert in die Produktion.“

Also sind nur die Produzent*innen schuld? „Von einem Filmproduzenten spricht man, wenn er die wirtschaftliche und technische Verantwortung für die Produktion trägt, ihre Durchführung organisiert und sie inhaltlich beeinflusst“, erklärt die Wikipedia. 

Aber nein, auch sie können in der Erklärkette der Filmakademie auch nichts dafür, denn …

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Klar geht’s bei der Förderung um Geld. Doch um die Filmindustrie zu stärken, braucht es noch anderes. Beim Kongress „Zukunft Deutscher Film“ hatten voriges Jahr Filmemacher und Experten gemeinsam erarbeitet, was anders werden sollte, ­damit es besser wird. Diese ­„Frankfurter Positionen“ werden plötzlich aktuell, wenn man schaut, wer gerade so alles gerade wieder an der Zukunft der Deutschen ­Filmförderung arbeitet. Vielfalt ist da noch nicht zu erkennen – Teile der Branche sind gar nicht vertreten. | Foto © Klaus Redmann

Klar geht’s bei der Förderung um Geld. Doch um die Filmindustrie zu stärken, braucht es noch anderes. Beim Kongress „Zukunft Deutscher Film“ hatten voriges Jahr Filmemacher und Experten gemeinsam erarbeitet, was anders werden sollte, ­damit es besser wird. Diese ­„Frankfurter Positionen“ werden plötzlich aktuell, wenn man schaut, wer gerade so alles gerade wieder an der Zukunft der Deutschen ­Filmförderung arbeitet. Vielfalt ist da noch nicht zu erkennen – Teile der Branche sind gar nicht vertreten. | Foto © Klaus Redmann

2022 gibt es ein neues Filmförderungsgesetz (FFG). Das ist zwar noch eine Weile hin, doch die Arbeit hat schon begonnen. Im Januar ließ die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 66 Adressaten um ihre Stellungnahmen zum künftigen Gesetz bitten.

Die gegenwärtige Fassung hatte 2017 einige Neuerungen gebracht, die über die Frage hinausgingen, wer wann wie viel Geld bekommt und wer warum was bezahlen muss. Von sozialverträglichen Beschäftigungsbedingungen war plötzlich die Rede, von Umweltschutz und Gleichbehandlung. Wie’s dazu kam, hatten wir hier,  hier, hier und hier ausführlich dargestellt. Eine Erkenntnis: In der nächsten Runde wollen wir’s anders machen und begleiten bereits den Entstehungsprozess. Wir wollen nicht meckern oder mit dem Finger zeigen, aber uns gelegentlich halblaut wundern – vielleicht und hoffentlich hilft es ja dem Prozess der Entscheidungsfindung.

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