FFG 2022 – Stellungnahmen 12: BFFS

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Zehn Mitglieder hat das Präsidium, das die Arbeit der Filmförderungsanstalt in Berlin überwacht – acht Männer und zwei Frauen. Um den ­Präsidenten Bernd ­Neumann (der von der Allianz Deutscher Produzenten benannt wurde) sitzen fünf Verwerter*innen und zwei Politiker*innen. Die übrigen zwei Plätze sind für diejenigen, die die Filme machen. | Foto © Fridolin Freudenfett, CC BY-SA 3.0

Gleich im ersten Satz seiner Stellungnahme zur anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes erinnert der Bundesverband Schauspiel Bühne Film Fernsehen Sprache (BFFS) an Sinn und Zweck der Filmförderung: Die Struktur der deutschen Filmwirtschaft und der kreativ-künstlerischen Qualität des deutschen Films zu fördern sei die Aufgabe der Filmförderungsanstalt, steht in Paragraf 1 des Filmförderungsgesetzes.

Über beides wird seit mehr als zwei Jahren so  leidenschaftlich diskutiert wie lange nicht mehr. Und wo diskutiert wird, entsteht der Eindruck, es hapert bei beidem, trotz Filmförderung. Da erhält die Fortsetzung einer sehr erfolgreichen Unterhaltungskomödie eine halbe Million Euro Produktionsförderung, der deutsche „Oscar“-Kandidat musste aber (trotz vorheriger Treatmentförderung) ohne Hilfe der FFA?gedreht werden. Nicht jeder erkennt in diesen Strukturen, wie die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films gefördert wird.

Doch der Spagat zwischen Kunst und Kasse ist eine ebenso oft gehörte Klage, auf diese Diskussion lässt sich der BFFS nicht ein, sondern stellt seinen Grundsatz dar:?Die beiden Hauptziele lassen sich nur erreichen, wenn die Beschäftigungsbedingungen stimmen: „Was wäre die deutsche Filmwirtschaft ohne die Filmschaffenden? Es ist ihr kreatives Schaffen, ihr Engagement, ihr unternehmerisches Wirken, ihre Beiträge, ihr kreatives Potenzial, das im Wesentlichen den Erfolg, das Wohl und Wehe der deutschen Filmwirtschaft ausmacht.“

„Prekäre Arbeitsbedingungen, die das Arbeiten in der Branche zur permanenten Drucksituation und schwer vereinbar mit Fürsorgeverantwortung machen“ hatte die FFA in ihrer Untersuchung „Gender und Film“ [PDF] von 2017 selbst herausgestellt. Auf sozialverträgliche Beschäftigungsbedingungen zu achten, ist ihr seit der letzten Novellierung 2018 in den Aufgaben unter Paragraf 2, Ziffer 9 ins Gesetz geschrieben. 

Geschehen ist seither nichts – selbst den statistischen Bericht, den die FFA seit vorigem Jahr regelmäßig liefern soll, ist sie bislang schuldig geblieben. Darum sollte das FFG konkrete Prüfungskriterien festschreiben und neben der Wirtschaftlichkeit auch faire angemessene Beschäftigungsbedingungen als Fördervoraussetzungen aufnehmen. „Fair und angemessen sind Beschäftigungsbedingungen, wenn sie sich an geltende Tarifregelung orientieren.“ 

Nachvollziehbar, dass der BFFS den Tarifvertrag als Orientierung anführt. Schließlich hat er ihn an der Seite von Verdi ausgehandelt (cinearte 424) – und ist für das Ergebnis von vielen anderen Verbänden heftig kritisiert worden. Doch die tariflichen Regelungen beschreiben lediglich die untere Grenze des gerade noch Zumutbaren. Sie sind bestimmt nicht das Maß für „faire und angemessene Beschäftigungsbedingungen“. Und greifen ohnehin viel zu kurz.

Was angemessene Beschäftigungsbedingungen sind, wird jedes Jahr während der Berlinale vorgeführt. Da werden schon seit zehn Jahren vorbildliche Produktionen mit dem „Fair Film Award“ ausgezeichnet. Ausgedacht hatte sich das die einstige Bundesvereinigung der Filmschaffendenverbände. Die Kriterien sind inzwischen zu einem kleinen Katalog angewachsen (cinearte 463), und darin geht es nicht alleine um Gagen und Arbeitszeiten, sondern ebenso um Umgang, Professionalität, Kommunikation und mehr.    

In der Sache selbst ist es dem BFFS freilich ernst. „Strukturelle Impulse“ seien nötig und müssten „auch durch gesetzliche Rahmenbedingungen im FFG geschaffen werden“. Darum soll der Paragrafen 59 zur Projektfilmförderung ergänzt werden und der FFA in Paragraf 50 „ein wirksames Instrumentarium“ zur Hand geben, Verstöße zu sanktionieren: Durch Abschluss von der Förderung.

Der BFFS geht bei noch weiter. Mit Blick auf die FFA-Studie soll dabei außerdem „ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung von sozialverträglichen Bedingungen mit Genderbezug“ geachtet werden. Frauen seien hier nämlich noch wesentlich stärker benachteiligt als Männer. 

Vorschlag des BFFS: Eine vierte Förderkommission soll Entscheidungen zu Produktionsförderungen „mit Blick auf genderbezogene Herausforderungen“ begleiten.

Drittens verlangt auch der Schauspielerverband einen Sitz im Verwaltungsrat der FFA – mit „mehr als 3.400“ Schauspieler*innen vertrete man als gewerkschaftliche Organisation „eine nicht unerhebliche filmwirtschaftlich fachkundige und sachverständige Gruppe der Film- und Fernsehbranche“.

Was auch viertens bei der Wahl des Präsidiums berücksichtigt werden sollte: Das besteht aus zehn Mitgliedern aus dem Verwaltungsrat und überwacht die Arbeit des FFA-Vorstands. Vorsitzender ist der ehemalige Kulturstaatsminister Bernd Neumann, weitere sieben Sitze haben die Vertreter*innen von Bundestag und BKM, Verleiher, Kinobetreiber, Videowirtschaft, kommerzielle und öffentlich-rechtliche Fernseh­veranstalter. Lediglich zwei Sitze sind für die Filmschaffenden selbst reserviert: Einer für die „Arbeitgeber“, also die beiden Produzentenverbände, einer für die „Arbeitnehmer“, der aus dem Kreis von AG Dok, AG Kurzfilm und den Berufsverbänden Regie und Drehbuch besetzt wird. In diesen Kreis will auch der BFFS aufgenommen werden. 

Die Forderung steht auf wackligen Füßen, denn der Kreis beschränkt sich auf  Verbände, deren Mitglieder in der Regel Urheber sind (auch wenn die Münchner Filmwerkstatt das der AG Kurzfilm  in ihrer Stellungnahmen abspricht). Schauspieler sind das nicht. Andere Berufsverbände wie Kamera oder Szenenbild sind das schon, werden aber ebenfalls nicht berücksichtigt. 

Ganz abwegig ist die Forderung trotzdem nicht – jedenfalls in den gegewärtigen Strukturen:?Meist sind es dcch die bekannten Schauspielernamen, die über die Zuschauerzahlen eines Films entscheiden. Und die Zuschauerzahlen sind ja für die FFA das Maß aller Dinge, ausführlich zu nachzulesen in der Leitlinie für echte „Spitzenfilme“ vom Sommer 2017. Allerdings ist der BFFS auch nicht der einzige Berufsverband für Schauspieler im Lande; es gibt auch noch den Interessenverband deutscher Schauspieler (IDS). 

Auf eine andere Unstimmigkeit weist die Forderung des BFFS?hin, auch wenn das wohl nicht beabsichtigt war: Als „Solidargemeinschaft, die sich selber finanziert und keinerlei Steuermittel beansprucht und deren Entscheidungen daher politisch weitgehend unabhängig getroffen werden“, hat FFA-Vorstand Peter Dinges seine Institution zum 50. Jubiläum im April 2018 in einem Interview beschrieben – ein Credo, das seit Jahrzehnten verbreitet wird. Doch die Filmschaffenden selbst, also diejenigen, die die kreativ-künstlerische Qualität bringen sollen, haben im höchsten Kontrollorgan dieser Solidargemeinschaft nur zwei der zehn Stimmen – so viel wie die Politik.

 

Sämtliche Stellungnahmen zum FFG 2022 finden Sie hier.

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