Luftnummer FFG – 3: Die FFA und die Werktätigen

,

Noch so ein deutscher Erfolgsfilm. In den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts sang der dritte Zwerg von links noch von „verbesserten ­humanen menschlichen Arbeitsbedingungen am Fließband: Es gibt – bunte Schraubenzieher. Und darüber freut sich Susi Sorglos und sitzt jetzt zuhause und föhnt ihr Haar…“ | Foto © Universal

Doch das Thema Förderung und Tariftreue sickerte allmählich in die Diskussionen. 2012 hatten wir bei den fünf größten regionalen Förderern angefragt, die tatsächlich mit Steuergeld wirtschaften: Medienboard Berlin-Brandenburg und Filmstiftung NRW antworteten nicht und ignorierten auch die Nachfrage. FFF Bayern, MFG Baden-Württemberg und Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein erklärten sich in der Sache für nicht zuständig und beriefen sich auf FFG oder Tarifhoheit. Dabei stünde es ihnen doch frei, ihre Spielregeln selbst zu bestimmen. Wenn sie nur wollten.

Nun soll der Satz doch im Gesetz stehen. Also nicht ausdrücklich das böse Wort „Tarif”, aber sowas in der Art. Ende vorigen Jahres hatte die BKM den Verbänden der Filmbranche und den „sonstigen beteiligten Kreisen” einen „Diskussionsentwurf” eines neuen Filmförderungsgesetzes vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Sofern die Adressaten damit einverstanden waren, ist ihre Antwort auf der Website der FFA veröffentlicht. Unter den 28 Stellungnahmen sind von den Verbänden der Filmschaffenden lediglich die Dokumentarfilmer, Drehbuchautoren, Regisseure und Film­editoren vertreten. Die ersten beiden sind von Tariffragen ohnehin (fast) nicht betroffen, der Regieverband äußerte sich ebensowenig dazu, auch wenn dies einen kleinen Teil seiner Mitglieder direkt angeht.

Auch die Deutsche Filmakademie, die sich mit ihren 1.800 Mitgliedern als „der größte Zusammenschluss von Filmschaffenden in Deutschland” und „,Think Tank’ der Branche” anpreist, denkt über das Thema nicht nach: Ausführlich wird die Stärkung der Produzenten angeregt, kurz mal die zur Zeit stark diskutierte „Gendergerechtigkeit” angemahnt und ein Sitz für den exklusiven Filmschaffendenclub im Präsidium der FFA gefordert. Nur zu den Arbeitsbedingungen will der Akademie nichts einfallen.

Lediglich der Bundesverband Filmschnitt Editor hatte Stellung bezogen und darauf hingewiesen, dass zwar „die überwiegende Mehrheit” der Filmarbeiter in den Geltungsbereich des Tarifvertrags für Film- und Fernsehschaffende falle, dessen Vereinbarungen würden allerdings „selbst bei geförderten Filmproduktionen nicht immer eingehalten.” Das neue FFG solle darum „stärker als bisher darauf hinwirken, die Einhaltung von Sozial- und Tarifstandards bei den nach diesem Gesetz geförderten Filmproduktionen nachhaltig und nachweislich sicherzustellen”, schrieb der Verband mit blumiger Höflichkeit. Denn wieso „stärker als bisher”? Bisher hatte das FFG doch gar nichts dergleichen getan.

Noch deutlicher hatte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) verlangt, dass „der Hersteller darlegt, ob für die Filmproduktion ein Tarifvertrag unmittelbar gilt und zugleich die Einhaltung der darin enthaltenen Mindestregelungen gegenüber den Beschäftigten gewährleistet.” Häufig werde nämlich auch bei nicht tarifgebunden Produktionen mit den Gagen und Beschäftigungsbedingungen des Tarifvertrags kalkuliert, ohne dessen Mindestansprüche für alle Beschäftigten zu gewähren – etwa bei der Abgeltung von Mehrarbeit über Zeitkonten. Das sei auch ein Nachteil für Produktionen, die sich an den Tarifvertrag halten.

Gut gemacht? Leider gilt für die Gewerkschaft dasselbe wie für die Ministerin: Klappern gehört zum Geschäft, ganz egal, was es tatsächlich bringt: Die Einhaltung von Sozialstandards und Tarifbindung rücke in den Fokus, jubelte Verdi Ende Oktober, nachdem das FFG durch den Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags „nachgebessert” wurde. Der vorherige Regierungsentwurf zum FFG hatte die von Verdi geforderten Auskunftspflichten über die Tarifbindung von Filmproduktionen, die von der Filmförderungsanstalt (FFA) Mittel erhalten, noch nicht vorgesehen.? Ab 2017 müssen nun Filmhersteller nach dem FFG-Entwurf bei der Beantragung von Förderungen bei der FFA darlegen, ob für die Beschäftigten des konkreten Filmprojekts ein Branchentarifvertrag gilt oder auf anderem Weg die Einhaltung solcher sozialer Standards vereinbart wurde. Sonst… ist das auch nicht schlimm. Denn eine falsche Antwort scheint es nicht zu geben. Doch Frank Werneke, stellvertretender Verdi-Vorsitzender, ist sich sicher, dass dadurch das Bewusstsein der Förderinstitutionen steige, „dass diejenigen, die ein Filmwerk durch ihre Kreativität und Arbeit möglich machen, auch angemessen entlohnt und abgesichert werden müssen.”

Zeit für eine kurze Kunstpause.

Wieso schreit hier niemand auf? Ist die Branche schon so abgestumpft, hoffnungsverloren, schicksalsergeben, dass niemand stutzt, sich wundert, die Fassung verliert? Dass Filmförderer erst noch lernen sollen, dass Menschen für ihre Arbeit anständig bezahlt werden? Dass ein Gewerkschafter das offenbar für normal hält? Dass ein solcher Satz überhaupt in ein Gesetz geschrieben werden muss, soll, darf – im 21. Jahrhundert in einem der wohlhabendsten und wirtschaftlich entwickeltsten Länder der Erde?

Wohlgemerkt: Tarifgagen sind Mindestlöhne! Sie sind keine Bonuszahlungen für kreative Selbstverwirklicher, sondern sollen den Werktätigen das nackte Überleben sichern. Nur zwei von fünf Filmschaffenden können allein von ihrem Beruf leben, hat eine aktuelle Studie der Bundesvereinigung einmal mehr herausgefunden.

Vielleicht ist eine solche Gesetzesaussage ein echter Fortschritt in Ausbeuterstaaten und Bananenrepubliken, die sich wohl ebensowenig um die Menschrechte scheren. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948, Artikel 23, Absatz 3: „Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.” Deutschland muss sich so etwas ins Filmförderungsgesetz schreiben, damit „das Bewusstsein dafür steige”…

Und leider ist selbst dieser Satz das Klopapier nicht wert, auf den man ihn ebenso gut drucken könnte, das hat die Bundesregierung schon klargestellt. Am 13. Mai 2016 hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf verlangt, den Passus anzufügen, die FFA habe „darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird.” In ihrer Begründung führte die Länderkammer aus, dass die FFA im Rahmen ihrer Fördermaßnahmen auf Tariftreue und faire und angemessene Vertragsbedingungen zwischen Produktionsunternehmen und Beschäftigten Einfluss nehmen könne.

Die Bundesregierung stimmte dem Vorschlag am 1. Juni vor dem Bundestag zu, wies dennoch darauf hin, dass dies keine Verpflichtung der FFA bedeute, im Rahmen der Filmförderung die Arbeitsbedingungen zu überprüfen oder zu überwachen. Dies würde die FFA „deutlich” überlasten. Zumal dies ja nicht allein Filmproduktionen beträfe, sondern auch weitere filmwirtschaftliche Unternehmen bis zu den Kinos. Der Passus sei also einfach ganz anders zu verstehen: „Ein Hinwirken der Filmförderungsanstalt auf die Schaffung und Einhaltung sozialverträglicher Bedingungen für das in der Filmwirtschaft eingesetzte Personal kann dagegen insbesondere darin bestehen, allgemeine Maßnahmen wie die Erstellung empirischer Studien oder die Durchführung von Konferenzen, Tagungen und Fortbildungen zu arbeitsrechtlichen und sonstigen relevanten Themen zu unterstützen.”

Na sowas! So schwammig stand es doch schon im bisherigen FFG? Laut Paragraf 2, Absatz 2 habe die FFA die Aufgabe, „die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft in Deutschland einschließlich ihrer Beschäftigten zu unterstützen, insbesondere durch Maßnahmen zur Marktforschung […]” Doch darum hat sich die FFA bislang nie geschert. Zwar veröffentlicht sie regelmäßig zahllose Studien zu Kinobesuch, Umsatzerfolg und was immer die Produktions- und Verwertungsschiene an Zahlen braucht, aber kein Wort zur Lage der Filmschaffenden. Mit wenigen Mausklicks sind hier die Kinosäle nach Sitzplätzen samt Getränkekonsum minderjähriger Zuschauer zu erfahren. Aber nicht mal, wie viele Menschen überhaupt die Branche am Laufen halten.

Und hatte nicht Verdi auch angeregt, diese Aufgabenbeschreibung zu erweitern, damit es fortan um die „Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft und ihrer Beschäftigungssituation” ginge? Tatsächlich beschrieb dann der Regierungsentwurf als Aufgabe der FFA, „die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft in Deutschland einschließlich ihrer Beschäftigten und unter Berücksichtigung ökologischer Belange zu unterstützen.” Im Ausschuss für Kultur und Medien wurden die Belange der Beschäftigten wieder gestrichen; wenigstens die Umwelt blieb im FFG-Entwurf.[Korrektur: Sie wurden aus Paragraf Absatz 2 gestrichen, erhielten aber einen eigenen Absatz 9].

Doch selbst wenn man nun noch irgendetwas davon glauben wollte, was nicht mal versprochen wird: Hustensaft auf der Krebsstation zu verteilen, wäre effektiver. Als gäbe es noch nicht genügend Studien, die seit Jahren belegen, was jeder weiß: Der größere Teil der Filmschaffenden kann von seinem Job nicht leben! Und selbst wer nach der dritten Fortbildung mehr über seine Rechte weiß, hat nicht die Macht, sie durchzusetzen. Die FFA freilich, auf deren Zuwendungen die deutsche Produktionslandschaft gebaut ist, könnte das. Wenn man wollte.

Die Fortsetzung folgt am nächsten Donnerstag:?„Das FFG?und die Frauen“.

1 Kommentar

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Noch nicht registriert? Als eingeloggter User wird Ihr Name automatisch übernommen.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte lösen Sie diese Aufgabe, bevor Sie den Kommentar abschicken.
Dies dient dem Schutz vor Spam.

Was ist 7 multipliziert mit 5?