Förderreform: Der Milliarden-Booster ist vertagt

,

„Weihnachten bei Hoppenstedts“ (1978): Mit leichter Ungeduld wartet die Branche auf die Bescherung – die wird es aber wohl erst nach den Feiertagen geben. | Foto © WDR/Radio Bremen

Für die einen ist das „zukunftsweisend“, für sehr viele andere nur eine „Luftnummer“ und „Mogelpackung“: Der BKM wollte heute seine freiwillige Investitionsverpflichtung im Koalitionsausschuss vorstellen. Am Ende ist doch noch nichts daraus geworden.  

Über die Investitionsverpflichtung für Sender und Streamer wird seit Monaten intensiv diskutiert. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte im Juni eine „zeitnahe“ Lösung versprochen, und wenigstens die Maßeinheit ist jetzt geklärt. Am heutigen Donnerstag wollte er sein Konzept im Koalitionsausschuss präsentieren. Den Spoiler meldete „The Spot“ kurz vor Redaktionsschluss: der Termin wurde kurzfristig einen Tag vorverlegt, das Thema ist immer noch nicht abgeschlossen. 

Ein Gesetz zur Investitionsverpflichtung hatten sich CDU/CSU und SPD in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, doch Weimer hat eigene Vorstellungen. Er strebt eine Selbstverpflichtung an, weil das schneller gehe. Ein Gesetz müsste nicht nur Bundestag und -rat durchlaufen, sondern auch von der EU abgesegnet werden – und könnte voraussichtlich erst in einem Jahr in Kraft treten.   

„In einem Punkt spricht die gesamte Medienbranche mit einer Stimme: Es muss schnell gehen“, schreibt Timo Niemeier  bei „DWDL“. „Viele Medienhäuser haben mit Problemen zu kämpfen – und viele machen dafür auch die Medienpolitik verantwortlich, die etwa seit Jahren eine Reform der Filmförderung verspricht, bislang aber nichts Konkretes auf die Straße gebracht hat, von dem die Branche profitieren würde. In der genauen Ausgestaltung der Impulse, die die Politik geben soll, sind sich Sender und Streamer auf der einen und Produktionsfirmen und Dienstleister auf der anderen Seite aber uneinig.“ 

Auch der Verband technischer Betriebe Film und Fernsehen (VTFF) etwa findet Weimers Regelung besser, weil „eine gesetzliche Investitionsverpflichtung nach EU-Recht nur Produktionsumsatz irgendwo in Europa schaffen werde, nicht aber unbedingt in Deutschland.“  

Der BKM rechnet jedenfalls mit beeindruckenden Zahlen – inzwischen sind seine Erwartungen sogar auf 15,5 Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre gestiegen, berichtet Marc Mensch bei „The Spot“. Er hatte Einblick in ein Papier des BKM und findet dessen Erklärung ziemlich „schwammig“, „dass es sich bei den ,Selbstverpflichtungen’ der Streamer und Sender um reine Absichtserklärungen handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind – und die damit erst recht keine Investitionen vor Ort in Deutschland in verbindlicher Weise garantieren. Sondern, so zumindest die Hoffnung des BKM, nur die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die in Aussicht gestellten Investitionen tatsächlich dort getätigt werden.“ 

Auch die Zahlen selbst seien „noch mit einer gewissen Unwägbarkeit verbunden. Denn schriftlich fixiert sind bislang Zusagen in Höhe von 8,83 Milliarden Euro […], von denen 7 Milliarden Euro von den privaten Sendern an Investitionen in Aussicht gestellt wurden. Aus dem VoD-Bereich sollen weitere Milliarden Euro kommen. Das umfasst laut dem Papier indes sowohl die Investitionen der Streamer als auch den VoD-Bereich der privaten Sender.“ Diese Teilsumme liege („überschlagsweise gerechnet“) unter der geschätzten Summe von 2,18 Milliarden Euro, die bei einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung in Höhe von 15 Prozent geflossen wäre.“ 

Und noch etwas fällt ihm auf: „Während weiterhin keine Klarheit darüber herrscht, auf welche Ausgaben sich die Absichtserklärungen konkret erstrecken, findet der mehrfach vom BKM hervorgehobene Punkt möglicher Investitionen in die Infrastruktur im vorliegenden Papier keine Erwähnung.“ 

„Eine große Luftnummer“, nennt der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien Sven Lehmann (Die Grünen) die Ankündigung: „Ein Großteil der genannten Summen war ohnehin geplant und wird wohl kaum dazu führen, dass mehr Filme in Deutschland produziert werden. Zudem schaffen die freiwilligen Absichtserklärungen keinerlei Verbindlichkeit. Sie bieten weder Planungssicherheit noch sorgen sie dafür, dass dauerhaft mehr Investitionen nach Deutschland fließen.“ 

Als „Mogelpackung“ bezeichnet es die Produktionsallianz, die eigene Zahlen entgegenhält: „ARD und ZDF investierten im Jahr 2024 bereits 1,75 Milliarden Euro, dazu kamen die privaten Sender mit 1,78 Milliarden Euro. Auf fünf Jahre gerechnet liegen allein die gesamten Investitionen der privaten Sender in Deutschland bei 8,9 Milliarden Euro. Eine Investitionsverpflichtung in Höhe von 15 Prozent auf die in Deutschland erwirtschafteten Umsätze würde insbesondere wegen der hohen Wachstumsraten des Streamingmarktes im gleichen Zeitraum bis zu 3,88 Mrd. Euro bedeuten. Die angekündigten 1,83 Milliarden Euro (2026–2030) der internationalen Streamer sind also wenig überzeugend.“ 

Auch der Verband Producers of Germany (PROG) bezieht sich auf diese Zahlen: „Das Ergebnis der monatelangen Verhandlungen ist eine Bankrotterklärung für den Filmstandort Deutschland. Die Berechnungen der Produktionsallianz legen nahe, dass kein Cent mehr als bislang in die deutsche Filmwirtschaft fließen wird. Selbstverpflichtungen sind eine Blackbox für Produzent*innen und für die Politik. Es ist völlig unklar, in welcher Höhe sich die jeweiligen Plattformen konkret verpflichten und wie eine Kontrolle erfolgen soll.“ 

Anmerkung: Auch diese Zahlen scheinen der Argumentation angepasst zu sein. Die beiden öffentlich-rechtlichen Senderfamilien geben in ihren Jahresabschlüssen für 2024 rund 10 Prozent weniger an als „Beschaffungsaufwand“ für Auftrags-, Koproduktionen und Lizenzen – und davon wiederum geht nur ein Teil in Filme, Serien und Dokus: beim ZDF etwa die Hälfte, bei der ARD rund zwei Drittel. Bereinigt hatte das ZDF im vorigen Jahr hier fast 524 Millionen Euro investiert, die ARD rund 460 Millionen. Über fünf Jahre fortgeschrieben, wären das bereits insgesamt 4,92 Milliarden Euro – fast dreimal so viel, wie die großen Streamer investieren wollen.

Uneins sind sich auch die Regierungsparteien. Die SPD findet Weiters Plan „politisch verantwortungslos“ und zitiert in ihrer Pressemitteilung die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar und den kultur- und medienpolitischer Sprecher Martin Rabanus: Wer „Milliarden in Aussicht stellt, darf sich nicht mit bloßen Absichtserklärungen der Streamingdienste zufriedengeben. Ohne klare gesetzliche Vorgaben trägt am Ende die Branche das volle Risiko, während globale Plattformen ihre Renditen sichern.“ 

Für Thomas E. Schmidt und Katja Nicodemus ist der BKM „der Mann, der nicht liefern kann“. In der „Zeit“ rechnen sie die Versäumnisse vor. Der Fairness halber sei aber angemerkt, dass Weimer in einem halben Jahr hinbekommen sollte, was seine Vorgängerin in zwei ganzen Jahren nicht geschafft hat. 

„Eine riesige Spanne der Ungewissheit“ sieht Hanns-Georg Rodek in der „Welt“: „Handelt es sich um eine pauschale Mindestsumme, oder soll sie sich an den Streamer-Umsätzen orientieren? Nun geben die Plattformen aber grundsätzlich keine Umsätze bekannt. Wäre man auf deren guten, ehrlichen Willen angewiesen, oder gäbe es eine unabhängige Kontrollinstanz? Es ist auch völlig unklar, zu welchen Zwecken diese ,Milliarden’ verwendet werden könnten: Würden sie in die Filminfrastruktur (Hochschulen, Archive, Studios) fließen, oder könnten die Streamer das Geld exklusiv für eigene Neuproduktionen verwenden, die irgendwie mit Deutschland zu tun haben? Und behielten deutsche Produzenten an den Filmen, die sie mit Verpflichtungsgeld im Streamer-Auftrag drehen, in Zukunft irgendwelche Rechte?“ 

Eine Antwort gibt Friedrich Küppersbusch in der „Taz“: „Streamer haben kein Interesse daran, dass sich das Publikum vorher im Kino oder gar Fernsehen an ihren teuren Produktionen bereits sattsehen kann. Sie finanzieren Produktionen, die in Formatlänge, seriellem Charakter und vor allem Budget ihren Profit maximieren. Kurz: Streamer machen Streamersachen. […] Sie programmieren sich darauf, noch mehr Mainstream zu produzieren und nichts, was irgendwo auf der Welt anecken und Abos vergraulen kann …“ 

Was Weimer zu denken geben sollte, ist die Reaktion von Streamern und Privatsendern – beziehungsweise deren Interessenverband Vaunet. Die Geschäftsführerin Daniela Beaujean lobt Weimers Modell als „zukunftsweisend“, ihr Verband verbittet sich alle Kritik: die sei nur eine „Artikulation von Partikularinteressen“, die „nicht dem Film- und Medienstandort in seiner Gesamtheit dienten. Dabei werden Grenzen einer seriösen inhaltlichen Debatte und Auseinandersetzung bewusst überschritten.“  

Seriös ist allerdings nicht, wenn Beaujean gleich darauf behauptet, das Thema Steueranreize habe man leichtfertiger aufgegeben. Denn ein Steueranreizsystem fordert nicht nur Vaunet, sondern alle zitierten Verbände und noch sehr viele mehr. Doch auch hier hat der BKM eigene Vorstellungen.  

Mehr als 30 Verbände und Organisationen der Branche arbeiten in der Initiative Fair Film zusammen, die aktuelle Zahlen von einer Umfrage im Oktober beisteuert: „Knapp die Hälfte aller befragten Filmschaffenden verzeichnete in den Jahren 2024/2025 einen Einkommenseinbruch von über 20 Prozent im Vergleich zu 2022/2023. […] Die Zahl der durchgehend Arbeitssuchenden unter angestellt beschäftigten Filmschaffenden hat sich zwischen 2022 und 2024 mehr als verdreifacht. […] Ein Fünftel aller Filmschaffenden arbeitet bereits parallel in einer anderen Tätigkeit, und 11,9 Prozent unternehmen aktuell konkrete Schritte für einen Jobwechsel.“   

Als Gegenmittel mahnt Fair Film „eindringlich, das steuerliche Anreizmodell nicht ad acta zu legen. Ebenso darf die gesetzliche Investitionsverpflichtung nicht durch rechtlich unverbindliche Absichtserklärungen oder die Anrechnung ohnehin geplanter Investitionen ersetzt werden. […] Es bedarf einer entsprechenden Standortstrategie, die gewährleistet, dass die Gelder auch tatsächlich in Deutschland verausgabt werden und die Infrastruktur vor Ort gestärkt wird.“  

Unbemerkt kratzt die Initiative da an einem wunden Punkt: Den Filmstandort zu stärken, war das erklärte Ziel der großen Förderreform und steht so auch schon seit 1967 im Filmfördergesetz. Eine Strategie für die Umsetzung wurde aber auch in der aktuellen 15. Fassung wieder vergessen.