Weiter Nachdenken statt Förderreform

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Der neue Kulturstaatsminister will „die Förderlandschaft deutlich aktivieren und umstrukturieren“, verrät aber nicht wie. Und mit der großen Reform lässt auch er sich Zeit (Szenenfoto aus „Comedian Harmonists“, 1997). | Foto © Universum

Jahr 5 der großen Förderreform, Jahr 3 der großen Krise. Und der BKM überlegt noch.

Uns geht’s schon wieder ganz schön gut, erzählte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vorige Woche der „Rheinischen Post“. Im Interview mit Hagen Strauß und Kerstin Münstermann lobte er erstmal ausgiebig die Arbeit der eigenen Regierung. Im Kabinett herrsche „ernste, fleißige Konzentration, man will pragmatisch Probleme lösen, da ist ganz wenig Ideologie. […] Und in Deutschland startet endlich wieder ein Aufschwung.“ 

Deshalb dauert es eine Weile, bis es um Kultur geht, und in der zweiten Hälfte kommt auch endlich der Film dran. Aber nur ganz kurz. Er wolle „die Förderlandschaft deutlich aktivieren und umstrukturieren“, sagt Weimer, verrät aber nicht mehr. Nur soviel: „Es werden zu viele Filme am Publikum vorbei produziert. Es ergibt keinen Sinn, dass Filme mit viel Geld subventioniert werden und dann nur die Freunde des Regisseurs ihn gucken. Wer Filme macht, sollte vor allem ans Publikum denken.“ 

Da sollte sich der BKM keine Sorgen machen, denn das wurde bereits lange und ausgiebig durchdiskutiert. Und das Referenzpunkte-System im neuen Filmfördergesetz (BKM) wird schon dafür sorgen, dass weniger Experimente gemacht werden. Im Gesetzestext selbst ist die Förderung übrigens nicht an derartige Bedingungen geknüpft.

Hoffnung weckte Weimer allerdings für die Investitionsverpflichtung der Streamer. „Amazon, Disney und Netflix machen hier hohe Umsätze und sollen daher auch etwas am Produktionsstandort Deutschland beitragen. Da ist eine Unwucht entstanden. Das können wir nicht laufen lassen“, sagte Weimer. „Bei den Streamern überlegen wir, eine Verpflichtung auf den Weg zu bringen. Wer in Deutschland künftig Geschäfte macht, vom deutschen Markt und steuerfinanzierter Förderung profitiert, soll verpflichtet sein, auch wieder in deutsche Filmproduktionen zu investieren. Das ist nur fair.“  

Das klang ziemlich bestimmt, Zweifel weckt lediglich die Formulierung, man „überlege“ noch. Im Koalitionsvertrag steht es eindeutiger so: „Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland durch eine zeitnahe Reform der Filmförderung verbessern, bestehend aus einem steuerlichen Anreizsystem sowie einer Investitionsverpflichtung.“ 

Das bemerkt auch die Deutsche Presse-Agentur: Das erwartete Gespräch mit den Streamern hat gestern stattgefunden, „von Verpflichtungen sprach er nach dem Treffen im Kanzleramt zunächst nicht.“ „Offen und konstruktiv“ sei es gewesen, sagt Weimer, und (so sein Eindruck) alle hätten das Ziel, „den Produktionsstandort Deutschland zu stärken“. Man werde sich „zeitnah wieder treffen, um über weitere gemeinsame Schritten zu sprechen.“  

„Wer Streaming-Plattformen in die Verantwortung nehmen will, muss mehr liefern als wohlmeinende Runden im Kanzleramt. Es geht nicht um Symbolpolitik, sondern um eine kulturpolitische Entscheidung mit Konsequenzen. Denn hier steht das Überleben einer ganzen Branche auf dem Spiel“, mahnt Derya Türkmen in der „Taz“. „Andere Länder sind längst weiter. Frankreich macht es vor: Dort müssen Streaming-Anbieter mindestens 20 Prozent ihres Umsatzes in nationale Produktionen stecken. Das schützt nicht nur die Filmwirtschaft – es bewahrt künstlerische Arbeitsplätze, sichert Kinostandorte und gibt lokalen Geschichten eine Chance.“ 

Zur Einordnung: Seit Ankündigung der Reform (einschließlich Investitionsverpflichtung) sind inzwischen viereinhalb Jahre vergangen.