Die US-Filmakademie gab heute die „Oscar“-Nominierungen bekannt. | Foto © AMPAS/Richard Harbaugh

Gute Nachrichten aus Hollywood: Auf einen „Oscar“ dürfen dieses Jahr so einige deutsche Filmschaffende hoffen.

Mit einer Woche Verspätung sind die „Oscar“-Nominierungen raus. Und die Kulturstaatsministerin freut sich über „die vielen deutschen Nominierten“: „Das ist nicht nur eine Auszeichnung für diese talentierten Filmschaffenden, sondern auch eine Auszeichnung für den deutschen Film, der mit seiner ganzen Bandbreite überzeugen konnte!“ 

Der ist mit Mohammad Rasoulofs „Die Saat des heiligen Feigenbaums“ im Rennen um den besten internationalen Film. Für das beste Originaldrehbuch sind  Moritz Binder, Tim Fehlbaum, Alex David mit „September 5“ nominiert. 

Bereits zum zweiten Mal sind die Kostümbildnerin Lisy Christl und der Filmkomponist Volker Bertelmann für ihre Arbeit am Vatikan-Thriller „Konklave“ nominiert. Zum dritten Mal gar ist Gerd Nefzer bei den Visuellen Effekten mit dem Science-Fiction-Epos „Dune 2“ dabei – zweimal hat er den „Oscar“ schon gewonnen. 

Für Deutschland geht das Jahr gut los, findet Karin Ströbele in der „Zeit“ – nicht nur wegen der Zahl an Nominierungen: „Zum dritten Mal in Folge ist eine deutsche Produktion für den sogenannten Auslands-,Oscar’ im Rennen, auch das ist erst einmal bemerkenswert.“

caption=“Arcata Theatre Lounge, Kalifornen, USA 2009. | Foto CC Bob Doran“

Kurz vor Jahresschluss kam doch noch das neue Filmförderungsgesetz. Die große Reform bleibt aber weiterhin eine Baustelle.  Und auch im FFG sind von den einstigen Plänen nur Bruchstücke geblieben. 

Das war knapp! Zwei Tage vor Jahresschluss wurde das neue Filmförderungsgesetz 2025 (FFG) veröffentlicht. Damit können auch in diesem Jahr weiter Filme gefördert werden, und die FFA wird „modernisiert“. Sie verantwortet nun alle Filmförderungsprogramme auf Bundesebene, „schneller und transparenter“ als bisher: die Filmförderung nach dem novellierten FFG, die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes, den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF).  „Das ist nicht weniger als ein Paradigmenwechsel“, sagte FFA-Vorstand Peter Dinges bei der ersten Pressekonferenz im neuen Jahr, von der  Susanne von Kessel-Doelle bei „Blickpunkt Film“ berichtet: „Einen zentralen Schwerpunkt des neuen Gesetzes bildet die Automatisierung der Förderung. ,Die selektive Förderung alter Prägung hat ausgedient’, erklärte Dinges. ,Das neue System basiert auf Referenzpunkten und macht die Förderung planbar und unbürokratisch.’ Produzenten könnten ihre Mittel nun selbstständig kalkulieren und verwenden, ohne auf Gremienentscheidungen angewiesen zu sein. Die Schwellen für kleinere Projekte – etwa Talentfilme, Kinderfilme oder Dokumentarfilme – wurden bewusst gesenkt. ,Schon ein Festivalpreis oder ein erfolgreicher Kinostart reichen aus, um Förderung zu erhalten’, so Dinges. Diese Maßnahmen sollen vor allem jungen Filmschaffenden zugutekommen und die Vielfalt des deutschen Films stärken.“ Und immerhin: Die erste Säule der großen Förderreform steht.

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Wim Wenders (oben) und Juliette Binoche (unten) bei der europäischen Filmpreisgala. Der Regisseur wurde für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Ansonsten fehlte der Deutsche Film auf der Bühne. | Foto © EFA/Sebastian Gabsch

Beim „Europäischen Filmpreis“ war vom Deutschen Film wenig zu sehen. Aus Frankreich umso mehr. Dort werde die Siebte Kunst halt ganz anders unterstützt, meint der Chef der Europäischen Filmakademie. Zwei Neuerungen gibt es außerdem.

Die Deutsche Presse-Agentur (DPA) macht sich via „Frankfurter Rundschau“ schon mal Gedanken zu den „Golden Globes“ und „Oscars“ im nächsten Jahr. Also wer da in Hollywood so mitmischen könnte aus Filmdeutschland. Das ist lustig, weil erst vorigen Samstag in Luzern die „Europäischen Filmpreise“[auf Englisch] verliehen wurden. Das ist sowas wie der „Oscar“ der Alten Welt, bloß interessierte sich dafür keiner. Außer der DPA, deren knappe Preisaufzählung wenigstens „Zeit“ und „Frankfurter Rundschau“ übernahmen.

Übrigens wurde der deutsche Regisseur Wim Wenders für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Ansonsten war Filmdeutschland nur in Koproduktionen zu finden – wie „Des Teufels Bad“, für den die österreichische Kostümbildnerin Tanja Hausner ausgezeichnet wurde.

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Mit dem ersten Lockdown im Frühjahr kam auch die Soforthilfe. Schnell und unbürokratisch sollte sie fließen, darum waren die Bedingungen auch nicht überall gleich und klar. Viele Unternehmen und Solo-Selbständige fürchten nun, dass sie das Geld zurückzahlen müssen – oder gar noch Schlimmeres. Die Steuerfachwirtin Marie Skrotzki erklärt, was zu beachten ist.


Soforthilfe – wann droht eine Rückzahlung?

Die Soforthilfe startete Ende März zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie. Für viele war sie der Rettungsanker, der die meisten Unternehmen vor der Insolvenz schützte. Schnell und unbürokratisch sollte sie sein. Zehntausende haben die Soforthilfe beantragt und bekommen – ohne tiefgehende Überprüfung. Doch wer bei der Antragstellung das Kleingedruckte nicht (richtig) gelesen hat, muss die Soforthilfe unter Umständen (teilweise) zurückzahlen. Denn nur wer sich tatsächlich in einer existenz- bedrohenden Lage befand, hatte Anspruch auf die Soforthilfe. Neben der Rückzahlung der Soforthilfe können in manchen Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Die genauen Voraussetzungen für die Soforthilfe wurden nicht besonders gut kommuniziert und im Laufe der Wochen immer wieder aktualisiert und angepasst, wodurch nun viele Betroffene eine Rückzahlung befürchten. Ein weiterer Grund hierfür war auch, dass die Handhabung in einzelnen Bundesländern unterschiedlich war. Wegen unklaren Förderbedingungen droht also vielen Unternehmen und Solo-Selbstständigen die Rückzahlung.

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