Mit dem ersten Lockdown im Frühjahr kam auch die Soforthilfe. Schnell und unbürokratisch sollte sie fließen, darum waren die Bedingungen auch nicht überall gleich und klar. Viele Unternehmen und Solo-Selbständige fürchten nun, dass sie das Geld zurückzahlen müssen – oder gar noch Schlimmeres. Die Steuerfachwirtin Marie Skrotzki erklärt, was zu beachten ist.


Soforthilfe – wann droht eine Rückzahlung?

Die Soforthilfe startete Ende März zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie. Für viele war sie der Rettungsanker, der die meisten Unternehmen vor der Insolvenz schützte. Schnell und unbürokratisch sollte sie sein. Zehntausende haben die Soforthilfe beantragt und bekommen – ohne tiefgehende Überprüfung. Doch wer bei der Antragstellung das Kleingedruckte nicht (richtig) gelesen hat, muss die Soforthilfe unter Umständen (teilweise) zurückzahlen. Denn nur wer sich tatsächlich in einer existenz- bedrohenden Lage befand, hatte Anspruch auf die Soforthilfe. Neben der Rückzahlung der Soforthilfe können in manchen Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Die genauen Voraussetzungen für die Soforthilfe wurden nicht besonders gut kommuniziert und im Laufe der Wochen immer wieder aktualisiert und angepasst, wodurch nun viele Betroffene eine Rückzahlung befürchten. Ein weiterer Grund hierfür war auch, dass die Handhabung in einzelnen Bundesländern unterschiedlich war. Wegen unklaren Förderbedingungen droht also vielen Unternehmen und Solo-Selbstständigen die Rückzahlung.

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