Hand in Hand am Band. Im Youtube-Video erklärt die Agentur für Arbeit die Sache mit dem Kurzarbeitergeld. Doch die Filmbranche tickt anders. | Screenshot
Ab heute gilt ein Tarifvertrag zur Kurzarbeit, und er wirft auf allen Seiten neue Fragen auf. Wir verweisen auf erste Einschätzungen und Reaktionen und zeigen nützliche Links zu Antworten zum Arbeitsrecht. Und zeigen einige Ausblicke in die Zukunft, die auch unser Kolumnist teilt. Wir danken Ihnen für Ihre Informationen, Ergänzungen und Korrekturen, Fragen und Kommentare an (Aktiviere Javascript, um die Email-Adresse zu sehen). Und bitten um Verständnis, wenn wir nicht alle persönlich beantworten können.
Vorab ein Nachtrag: Schon vorige Woche hatte der Bundesverband Herstellungs- und Produktionsleitung (HBU) beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) München nachgefragt, wie das Verbot von Dreharbeiten genau zu verstehen sei. Generell, lautet kurzgefasst die Antwort, die uns vorliegt: „Mit Blick auf die Intention der Allgemeinverfügung ist es hierbei unerheblich, ob die Drehaufnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund oder auf Privatgrund stattfinden. […] Entsprechend sehen wir auch die Durchführung von Drehaufnahmen auf Privatgrund im Freien sowie die Durchführung von reinen Innendrehs bis zum 19. April 2020 nach Maßgabe der Allgemeinverfügung als nicht erlaubt und nicht erlaubnisfähig an. Es würde explizit dem Sinn der Allgemeinverfügung entgegenlaufen, (gewerbliche) Aktivitäten vom öffentlichen Grund auf Privatgrund bzw. Indoor zu verlegen. Zudem ist aus Sicht des Infektionsschutzgesetzes zu beachten, dass die Gefahr einer Verbreitung des Virus in geschlossenen Räumen viel höher ist als im Freien.“
Ob oder wie etwaige Verstöße dieser Art kontrolliert werden, teilt das KVR nicht mit. Nach Auskünften aus Gewerkschaftskreisen richten sich die Behörden in Bayern weitestgehend nach der Aussage des Filmbüros des KVR München: „Die Behörden haben aber erst einmal keine Handhabe, weil sie ja nur Genehmigungsstellen sind. Zuständig für den Vollzug auf Privatgrund ist die Polizei.“
„Die Dreharbeiten müssen aufhören, jetzt!“ berichtete gestern die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“: „Es ist unklar, ob sie arbeiten dürfen und wer ihre Ausfälle zahlt. So ergeht ein dramatischer Appell an Politik, Verwaltung und Sender.“
Seit heute fordert eine Petition ein einheitliches Verbot von Dreharbeiten für fiktionale Kino- und TV-Produktionen. Absender sind Produzentenverband und acht weitere Berufsverbände und Organisationen.
Wie geht’s weiter nach der Krise? Der Zukunftsforscher Matthias Horx hat vier Szenarien entworfen. Das optimistischste zeichnet eine neue, aber überwiegend positivere Welt mit veränderten Werten. Anschaulich schildert er es in einem Rückblick: Wie wir in einem halben Jahr auf die Krise und das Virus blicken werden.
Der Zukunftsforscher Horst Opaschowski sieht das übrigens ähnlich optimistisch: „Jetzt bildet sich eine Selbsthilfegesellschaft aus der Einsicht, aufeinander angewiesen zu sein.“
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