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„Der Filmsound ist 50 Prozent des Kinoerlebnisses“, meint George Lucas, der auf seiner Skywalker Ranch selbst am Klangerlebnis tüftelte. Doch in der Förderung ist für die große Wirkung kaum etwas vorgesehen. Und als letztes Glied in der Produktionskette bleibt für die Tonarbeit auch nur wenig übrig. | Foto © Skywalker Ranch

Auch die Berufsvereinigung Filmton (BVFT) hat sich zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes zu Wort gemeldet. In ihrer Stellungnahme konzentriert sie sich „auf künstlerische und vor allem soziale Aspekte, die sich einander bedingen.“ Der künstlerischen Aspekt heißt, erstmal klarzumachen, was die Tonspur alles für den Film leistet. Das ist eine lange Aufzählung und mündet in dem einfachen Satz von George Lucas: „Der Filmsound ist 50 Prozent des Kinoerlebnisses.“

Paradoxerweise machen die Kosten für diese 50 Prozent Wirkung nur einen Bruchteil von dem aus, was auf die Bildherstellung verwendet wird, erklärt die BVFT, die mehr als 400 Filmtonschaffende in Deutschland vertritt. Die Berufsvereinigung betont die kreative und zeitintensive Leistung der vielen spezialisierten Tongestalter*innen und überhaupt den Stellenwert dieser Arbeit: „Die Ton-Postproduktion nimmt insbesondere bei der Produktion von Kinofilmen einen erheblich größeren und zeitlich längeren Teil ein als der Dreh.“

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Mehrmals bekennen sich ARD und ZDF in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur Filmförderung des Bundes. Sie fordern aber auch, sie an „die neuen ­Herausforderungen“ anzupassen. | Foto: ZDF

Mehrmals bekennen sich ARD und ZDF in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur Filmförderung des Bundes. Sie fordern aber auch, sie an „die neuen ­Herausforderungen“ anzupassen. | Foto: ZDF

„Der Kinofilm ist wesentlicher Bestandteil unserer Kultur und des gesellschaftlichen Diskurses. Er spiegelt unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben, er eröffnet uns neue Perspektiven und fordert uns heraus.“ Schöner hätte es die AG Kino nicht schreiben können. Doch wer da so vom Kino schwärmt, ist das Fernsehen, öffentlich-rechtlich: ARD und ZDF [PDF].

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Wie hältst du’s mit dem Tarifvertrag? Die Filmförderungsanstalt (FFA) wollte es wissen, die Produzentenallianz ließ anders fragen, und antworten konnte jeder, wie er wollte. Ergebnis: 72 Prozent der Produktionsunternehmen orientieren sich „immer“ oder „überwiegend“ am Gagentarifvertrag. Die FFA druckte das anstelle einer echten statistischen Auswertung nach. | Grafik © cinearte

Seit zwei Jahren hat die Filmförderungsanstalt (FFA) des Bundes eine weitere Aufgabe erhalten, nämlich „darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird.“

Wie und wann das geschehen soll, wird nicht erklärt. Lediglich eine konkrete Handlungsanweisung gibt das Filmförderungsgesetz (FFG) [PDF] von 2017 der FFA: Der jährliche Förderbericht soll fortan „eine statistische Auswertung der Informationen zur Anwendbarkeit von Branchentarifverträgen oder vergleichbaren sozialen Standards“ enthalten, besagt Paragraf 169.

Doch der Geschäftsbericht 2017, der erste unter dem aktuellen Gesetz, enthielt nichts dergleichen. Die „genannten Daten werden mit der Schlussprüfung erhoben, normalerweise zwei bis drei Jahre nach der Förderzusage“, erklärte die FFA im Mai auf Nachfrage von cinearte. „Eine statistische Auswertung ist also frühestens 2019 möglich und wird dann im entsprechenden Förderbericht veröffentlicht.“  

Der Geschäftsbericht 2018 erschien am 11. Juli dieses Jahres – wieder ohne die verlangte Statistik, weil „belastbare Daten aus den seit 2017 geförderten Produktionen erst frühestens Mitte 2019 vorliegen werden“, schreibt die FFA wieder als Erklärung dazu. Um der Verpflichtung des Paragrafen 169 dennoch nachzukommen, griff sie einfach auf die „Produzentenstudie 2018“ zurück, die bereits im vorigen Herbst erschienen ist, und druckte den „entsprechenden Abschnitt“ einfach nach [PDF].

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Aufwendige Greenscreen-Aufnahmen in Babelsberg. Manchen Filmschaffenden aber steht das Wasser bis zum Hals. Die Grünen wollen nun den Arbeits- und Produktionsbedingungen mehr Gewicht in Förderung und Filmpolitik geben. | Foto © Studio Babelsberg

Aufwendige Greenscreen-Aufnahmen in Babelsberg. Manchen Filmschaffenden aber steht das Wasser bis zum Hals. Die Grünen wollen nun den Arbeits- und Produktionsbedingungen mehr Gewicht in Förderung und Filmpolitik geben. | Foto © Studio Babelsberg

Etwas in der Branche bewegt sich doch: Jahrelang verhallten die Klagen über die Lage der Filmschaffenden unerhört in einem gleichgültigen Nirgendwo, da fand die Filmförderungsanstalt zum Jahresbeginn im neuen Filmförderungsgesetz (FFG) plötzlich eine neue Aufgabenbeschreibung: Sie habe „darauf hinzuwirken, daß in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialvertraglichen Bedingungen beschäftigt wird.“

Keine Panik: Das habe nicht mehr zu bedeuten als ein paar Euro für Workshops und Publikationen, erklärte die Kulturstaatsministerin Monika Grütters vor dem Bundestag – womit sie nicht nur die Position der CDU verkörpert, sondern zumindest faktisch auch die der SPD als Regierungspartner und Miturheber des neuen FFG.

Dennoch: Erstmals stehen nun die Arbeitsbedingungen in den Statuten einer deutschen Filmfördereinrichtung [PDF], noch dazu der machtvollsten. Und dass sie nun bis in deren Hallen erklingen, ist das Werk vieler. Berufsverbände, Politiker und Gewerkschaft hatten in den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf darauf gedrängt.

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Verarschen können wir uns selber??Die BKM kann’s besser. | Foto © API, Michael Tinnefeld für Deutsche Filmakademie

Im neuen Jahr soll auch ein neues Filmförderungsgesetz (FFG) gelten, und offenbar gefällt allen, was am 10. November nach zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen wurde. Natürlich hat die Opposition zu meckern: Es sei „die Chance vertan, die deutsche Filmlandschaft vielfältiger und gerechter zu gestalten“, sagt die filmpolitische Sprecherin der Grünen, doch schon ihr Kollege von der Linken gibt sich koalitionsbereiter und nennt es „zaghafte Schritte in die richtige Richtung.“

Im Dezember soll das neue Gesetz auch den Bundesrat passieren und gibt dann für die nächsten fünf Jahre die Rahmenbedingungen für die Filmförderungsanstalt (FFA) vor. Und womöglich nicht nur für die, denn auch Fördereinrichtungen der Länder orientieren sich mehr oder weniger daran. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Monika Grütters, selbst nannte das Gesetz „ausgewogen und gelungen“ und lobte bei der Gelegenheit den Deutschen Film: Mit einem Besucheranteil von 27,5 Prozent habe er 2015 nicht nur das beste Ergebnis seit Erfassung dieser Daten erzielt, lässt sie in einer Pressemitteilung verbreiten, sondern auch internationale Strahlkraft. Beleg dafür ist das Mantra dieses Sommers: „Toni Erdmann“, „der jetzt für einen Auslands-,Oscar‘ nominiert ist.”

Hier irrt die Kulturstaatsministerin: Nominiert ist noch gar keiner, „Toni Erdmann“ ist lediglich als deutscher Kandidat eingereicht worden – neben denen von 84 weiteren Ländern. Über die fünf Nominierungen wird bekanntlich immer erst im Januar entschieden. Bislang ist die Strahlkraft, was den „Oscar“ angeht, also eher nur national und ein kühner Wunsch. Stattdessen hätte Grütters ja darauf hinweisen können, dass der Film von Maren Ade auch bei den „Europäischen Filmpreisen“ im Dezember antritt, die auch ganz schön international sind. Da ist „Toni Erdmann“ sogar richtig nominiert und das gleich in sechs Kategorien.

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