FFG 2022 – Stellungnahmen 11: Deutsche Filmakademie 2

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Die Deutsche Filmakademie fordert einen echten Neuanfang des Fördersystems: „Spätestens jetzt muss allen Beteiligten klar werden, dass die jahrzehntelange Politik des mehr oder weniger ,Immer-weiter-so‘ gescheitert ist.“ | Foto © Florian Liedel, Deutsche Filmakademie

Die Deutsche Filmakademie hatte schon früh Stellung zum anstehenden Filmförderungsgesetz genommen. Im April 2019 hatte sie ein düsteres Bild der deutschen Filmlandschaft skizziert. Das sollte aber noch nicht alles gewesen sein: ein zweiter Teil mit konkreten Vorschlägen sollte folgen, wenn die Diskussion der Kinofilmverbände in der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) gelaufen ist. Auch die Deutsche Filmakademie gehört dem Dachverband von 20 Interessen- und Berufsverbänden an. Darauf nimmt sie in ihrer Stellungnahme allerdings wenig Rücksicht.
Die Ausgangssituation, die die Filmakademie schildert, ist bekannt: Das Publikum, vor allem das Jüngere, zieht es immer weniger ins Kino und erst recht nicht in deutsche Filme. Die Konkurrenz „durch die neuen Formen des ,Home-Entertainments‘ verschärft den Abwärtstrend – und ist selbst für Filmemacher attraktiver. Auf der anderen Seite sinkt das Budget der Filmförderungsanstalt (FFA) und wird noch weiter sinken. Damit habe sie noch weniger Möglichkeiten, „,die Struktur der deutschen Filmwirtschaft und die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films‘ nach den Vorstellungen der Filmbranche selber zu fördern.“

Kurz: „Der schleichenden finanziellen Krise der FFA entspricht in vielfältiger Weise auch eine inhaltliche Schwächung des Kinofilms.“

Das muss nicht so sein! Die Deutsche Filmakademie glaubt ganz fest an das Kino, der Film sei „als genuine erzählerische Form noch lange nicht ,tot‘“. Andere Länder und hin und wieder ein Erfolgsfilm aus heimischer Produktion machten es ja vor. Auch vor dem Streaming-Boom hat die Filmakademie keine Angst: „In den hervorragenden Beispielen deutscher Serienproduktion für die neuen Plattformen erkennen wir eine Chance für das Kino, da diese Serien von der Kraft und dem Einfallsreichtum deutscher Filmemacherinnen und -macher im globalen Wettbewerb um das Publikum zeugen.“

Kurz: Die Zuschauer*innen würden schon tolle Kinofilme ansehen, die Filmemacher*innen könnten sie schon drehen. An beiden liegt es anscheinend nicht.

„Und zur Wahrheit gehört auch, dass es an zu wenig Geld in den Fördertöpfen nicht liegen kann, denn die sind gut gefüllt.“ Dieser Satz stammt nicht von der Filmakademie, sondern von der Kulturstaatsministerin (BKM) Monika Grütters. Die hatte sich im vorigen Februar zum Kinojahr 2018 geäußert „durchaus ein gewisses Missverhältnis zwischen Investition und Ertrag“ gesehen.
Mit zarten Formulierungen hatte sie der Branche gehörig den Kopf gewaschen. Schließlich habe sie die Produktionsförderung in den vergangenen drei Jahren fast verdreifacht. Mit den Fördermaßnahmen von BKM, DFFF, DFFF2 und GMPF stünden mittlerweile jährlich rund 165 Millionen Euro allein für die Produktionsförderung von Kinofilmen und High-End-Serien zur Verfügung. „Damit haben wir so viel Geld wie nie zuvor in der öffentlichen Filmförderung – und damit ist Deutschland im internationalen Standortwettbewerb vorne mit dabei.“

Lassen wir mal beiseite, dass Frankreichs CNC mehr als fünfmal so viel Geld verteilt (und immer noch doppelt so viel wie alle deutschen Fördertöpfe zusammen) – in der Sache hat Grütters ja recht. Und sie zog gleich Konsequenzen und kündigte einen Runden Tisch an. „Gemeinsam mit Produzenten, Produktionsdienstleistern, Filmverleihern und Kinobetreibern möchte die Staatsministerin ausloten, wie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen der Filmförderung erreicht werden könne“, erklärte eine Pressemitteilung der BKM.

Das klingt nach den üblichen Verdächtigen, die auch bisher über Erfolg und Qualität des Deutschen Films beschlossen haben, und nicht nach einem „strukturellen und kreativ-künstlerischen Neuanfang“, wie ihn die Deutsche Filmakademie in ihrer neuen Stellungnahme anmahnt. Doch es scheint, als höre die Ministerin genauer hin. Inzwischen haben bereits mehrere Runde Tische stattgefunden. Die Gesprächskreise sind zwar nicht öffentlich, doch wurden auch Verbände und Organisationen BKM eingeladen, die nicht in den Gremien der FFA oder der SPIO vertreten sind.

Es bleiben nicht mehr viele, denen man nun noch die Schuld an der Misere geben könnte. Doch so einfach macht es sich die Filmakademie nicht. Denn so einfach ist das Problem nicht – es liegt bereits im System: „Die deutschen Filmförderungen in ihrer föderalen Aufstellung und ihren unterschiedlichen, sich teilweise widersprechenden Zielsetzungen vermischen eine Wirtschaftsförderung und eine Kunst- und Kulturförderung. In dieser Förder-/Marktwirtschaft ist das höchste Ziel die Befriedigung aller Markteilnehmer und der verschiedenen Filmrichtungen auf einem weitestgehend ausgeglichenen Niveau.“

Kurz: Die deutsche Filmförderung ist in zweierlei Hinsicht zerrissen – zersplittert in zahlreiche Fördertöpfe des Bundes und der Länder, und uneins in dem, was sie eigentlich fördern will. So werkelt jedes vor sich hin und verteilt nur, was es noch zu verteilen gibt …

Förderung wirtschaftlich erfolgreicher Filme wird im Referenzsystem des FFG an erreichten Zuschauerzahlen festgemacht, während die Erfolge der kulturellen und künstlerischen Förderung des Kinofilms an Teilnahmen und Erfolgen auf Filmfestivals „gemessen“ werden, erklärt die Filmakademie. Neben dieser automatischen Förderung gibt es die selektive Förderung durch eine Vergabekommission. Und hier „durchkreuzen sich die unterschiedlichsten Zielsetzungen und Erfolgskriterien und führen letztendlich zu einer ,nivellierten Förderung‘, die in großen Teilen auch einen ,nivellierten Film‘ hervorbringt. Dieser ,nivellierte‘ deutsche Film ist auf die Finanzierung durch alle beteiligten Finanzierungsformen angewiesen und muss es damit letztlich schon ab der Projektentwicklung allen recht machen.“

Das konnte einigermaßen funktionieren, solange der Kinofilm die „Vorherrschaft“ hatte, doch diese Zeiten sind vorbei. „Spätestens jetzt muss allen Beteiligten klar werden, dass die jahrzehntelange Politik des mehr oder weniger ,Immer-weiter-so‘ gescheitert ist.“ Es brauche „eine klarere Ausrichtung der unterschiedlichen Zielsetzungen und die Entmischung der Interessensvielfalt im einzelnen Projekt“. Das könne nur über deutlichere Erfolgskriterien und pointiertere Entscheidungen auf allen Förderebenen gelingen.

Zwei Ziele müsste „jede gegenwärtige Filmförderung in Zeiten der verstärkten Konkurrenz verfolgen“, sie würden aber verschleppt oder gar verpasst:

1. Die Steigerung des Zuschauerzuspruchs für deutsche Filme jeglichen Genres und jeglicher Ausrichtung: dazu müssten die Stoffe und die Filme vom Publikum aber als für sie relevant erkannt werden können. Relevanz entscheidet sich bereits bei der Auswahl und Entwicklung der Stoffe; Relevanz braucht die Verpflichtung der besten Kreativen und es wird angesichts der gut ausgestatteten Konkurrenz auch nicht ohne entsprechend gut aufgestellte Herstellungs- und Herausbringungsbudgets gehen.

2. die Stärkung moderner kuratorischer und technischer Instrumente der Kinos im Rahmen ihrer Publikumsansprache. Die Kinos müssen in die Lage versetzt werden, dem Publikum gegen die Konkurrenz des „Alles-Immer-An jedem Ort“ ein erkennbares einzigartigen Erlebnisversprechen abgeben zu können – und dies mittels der gegenwärtigen Kommunikationswege. Dazu gehört auch die technische und vor allem haptische Ausstattung der Kinos, die auch als Ort für das Publikum attraktiv sein müssen.

Statt einer klugen inhaltlichen, die Bereiche „Zuschauerfilm“ und „innovativer Film“ entschieden in das Zentrum der Novelle stellenden Initiative, führt die FFA im Einklang mit den anderen Förderungen eine Form der Klientelwirtschaft fort, die das FFG und die FFA schon bald nach ihrer Gründung angefangen hat zu prägen.

Wohin das geführt hat, führt die Filmakademie in einem eigenen Kapitel aus. Mehr Geld von der Branche, „schlankere“ Entscheidungsabläufe und mehr Mut zum Risiko in der Förderpraxis brauche eine „neue FFA“. Damit nimmt sie das Selbstverständnis der Filmförderungsanstalt beim Wort, sich allein durch Abgaben der Branche selbst zu finanzieren. Rund 50 Millionen Euro waren das 2018, um 30 Prozent müsse das erhöht werden, um der FFA wieder an die Spitze des deutschen Fördersystems zu bringen, meint die Deutsch Filmakademie – und zwar „aus eigener Kraft“. Mit diesen 15 Millionen Euro käme die FFA wieder auf das Niveau früherer Jahre – 61,42 Millionen Euro verteilte sie 2018.

Mit 2 Millionen davon sollten bereits die ersten Schritte unterstützt werden: Die bisherige Drehbuchförderung soll eine Projektentwicklungsförderung umgewandelt werden, ihr Budget wäre dann mit 3,3 Millionen Euro mehr als doppelt so hoch werden.

Die Förderung müsse deutlicher zwischen „publikumsaffinen“ und „kulturell innovativen“ Filmen unterscheiden. Bislang war das Verhältnis zwischen Referenz- und Projektmitteln 44:56, zur Zeit werde es auf 60:40 Prozent geändert. Das heißt (nach dem Stand 2018), dass die Referenzförderung um 7,2 auf 19,2 Millionen steigt, die Projektfilmförderung um 2,2 auf 12,8 Millionen Euro sinkt.

Projektfilmförderung soll es nur noch geben, wenn noch vorhandene Referenzmittel der Produktionsfirma zum Zeitpunkt der Antragsstellung weniger als 15 Prozent des Budgets betragen. Sequels sollten nur noch mit Hilfe der Referenzförderung gefördert werden. Filmen, die von der FFA und durch die kulturelle Filmförderung der BKM gefördert werden, sollen auch eine höhere automatische Zuwendungen des DFFF erhalten: 35 statt der üblichen 20 Prozent des Budgets. Die Leitlinien der FFA für die Förderkommission sollen nur noch für die Mindesthöhe des Budgets. gelten.

Auch die Berufung dieser Kommissionen solle überdacht werden. Sie solle über ein ausgewogenes Verhältnis von Herstellern (inkusive Urhebern) und Auswertern verfügen und nicht die Struktur des Verwaltungsrats in den Gremien abbilden, meint die Deutsche Filmakademie. „Ziel muss sein, eine kontinuierliche, nachvollziehbare und diskutierbare Spruchpraxis des Gremiums zu erreichen.“

Das Risiko zwischen Verleih und Produktion soll gerechter verteilt werden, so dass Produzent*innen und Kreative „von Anfang an am Erfolg der Filme partizipieren“ können, so die Filmakademie. „Erst in einer solchen Recoupment-Struktur wird es in Zukunft möglich sein, privates Kapital in größerem Umfang für die Produktion deutscher Kinofilme akquirieren zu können.“

Die Sperrfristen für Spielfilme sollen wieder einheitlich werden. Bislang gelte sechs Monate, ehe ein Film nach seinem Kinostart auf Bildträger oder als Stream erscheinen darf, in „Ausnahmefällen“ kann das auf herunter bis zu 4 Monate verkürzt werden. Die Filmakademie will diese kürzere Frist für alle – ohne Ausnahme, „um angesichts der kommenden Marktverschiebungen innerhalb der nächsten FFG-Periode flexibel reagieren zu können“.

Für Dokumentarfilme sollen die Sperrfristen fürs Home-Entertainment gar ganz gestrichen und Verleih und Produktion überlassen werden. Fürs Bezahlfernsehen sollen sie auf 4 Monate (bislang 12, als Ausnahme 6 Monate), fürs Free-TV auf 12 Monate (bislang 18, als Ausnahme 6 Monate) verkürzt werden – oder sogar ebenfalls auf 4 Monate, sofern es keine Pay-TV-Auswertung gibt. Und auf Antrag könne sogar das „inklusive Mediathek“ weiter abgesenkt werden, „wenn die finanzielle Beteiligung des Senders bei mindestens 40 Prozent liegt, ein aktueller Anlass gegeben ist und ein gemeinsames innovatives Auswertungskonzept von Verleih, Produktion und Sender vorliegt.“

Nach den aktuellen Richtlinien werden bei Mehrfachbeschäftigung die veranschlagten Gagen um 20 Prozent gekürzt, falls ein*e Regisseur*in gleichzeitig als Produzent*in fungiert, ist die Regiegage auf 4 Prozent des Budgets gedeckelt. Betroffen sind davon insbesondere Dokumentarfilmer*innen. Das führe zu Beschäftigungsverhältnissen, „die genau gerechnet weit unter dem Mindestlohn liegen“, rechnet die Deutsche Filmakademie vor: Ein Dokumentarfilm mit einem Budget von 500.000 Euro erlaube maximal 20.000 Euro Regiegage und 25.000 Euro Produzent*innenhonorar. „Dies ist für die mehrjährige Arbeit an einem 90-Minuten-Film nicht angemessen.“

36 Mitglieder hat der Verwaltungsrat der FFA, damit ja alle Interessengruppen vertreten sind. Ein Drittel weniger und eine gemeinsame Besetzung einzelner Posten in Verwaltungsrat und Präsidium „durch verschiedene Gruppierungen zusammen würde den ,Lobbydiskurs‘, der die Arbeit vieler Mitglieder in diesem Gremium prägt, reduzieren und die branchenübergreifende Kommunikation über den notwendigen Kurs der FFA stärken“, glaubt die Filmakademie. Kosten würde es außerdem sparen.

Auch Diversität und Nachhaltigkeit will die Deutsche Filmakademie in die Präambel des Filmfördergesetzes aufgenommen haben, meint mit letzterem aber lediglich das „Grüne Drehen“. Doch auch die Arbeitsbedingungen hat sie inzwischen auf dem Radar – in der Stellungnahme zum FFG 2017 fehlte dieser Aspekt noch. Ins FFG hatte er trotzdem gefunden, nun erinnert die Filmakademie an diese Verpflichtung: „Die Gestaltung sozialverträglicher Arbeitsbedingungen ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen für unsere Branche, die bereits unter Fachkräftemangel leidet. Hierzu zählt neben einer angemessenen Bezahlung auch das Schaffen von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen, denn nur unter Schaffung und Einhaltung neuer Standards wird die Branche bei der nachrückenden Generation (männlich und weiblich) langfristig als Arbeitgeber attraktiv bleiben.“

 

Sämtliche Stellungnahmen zum FFG 2022 finden Sie hier.

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