Corona: Brancheninfos 5

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caption=“Auch das Deutsche Filmmuseum ist wegen Corona geschlossen. Stattdessen bietet es jetzt Filmkultur online. | Screenshot“

Immer lauter wird der Ruf nach einem allgemeinen Drehstopp. Viele Produktionen haben bereits selbst reagiert. Es gibt keine einheitlichen Regelungen. Derweil werden weitere Hilfspakete versprochen. Wir danken Ihnen für Ihre Informationen, Ergänzungen und Korrekturen, Fragen und Kommentare an (Aktiviere Javascript, um die Email-Adresse zu sehen). Und bitten um Verständnis, wenn wir nicht alle persönlich beantworten können. 

Wir müssen vielleicht davon ausgehen, dass wir gesellschaftlich ein Jahr im Ausnahmezustand verbringen müssen. Aber man wird wahrscheinlich nicht alle Maßnahmen genauso weiterführen, wie man sie jetzt gestartet hat. Man wird nachjustieren können und müssen. Man muss dann einzelne Dinge zurückfahren. Aber während der ersten Phase von jetzt bis zur Woche nach Ostern muss man wirklich konsequent handeln und gleichzeitig die Fallentwicklung beobachten“, sagt der Virologe Christian Drosten heute im Interview mit der „Zeit“. Ein Gespräch über Ausgangssperren, die Dauer der Krise – und wie sie unser Leben verändert.

In Bayern gelten ab morgen Ausgangsbeschränkungen. Damit prescht Bayern vor, doch der drastische Schritt wurde auch von der Bundesregierung diese Woche nicht mehr ausgeschlossen. Weil zu viele Menschen die Lage immer noch nicht ernst nehmen und sich draußen in Gruppen treffen. Dies sei nicht zu akzeptieren, meinte  Ministerpräsident Markus Söder für Bayern. 

 

Die Filmbranche könnte solche klaren Ansagen gebrauchen. Noch sind Dreharbeiten nur im öffentlichen Raum untersagt, aber auch das anscheinend noch nicht überall. Die zuständigen Institutionen pendeln zwischen Hilflosigkeit und Ignoranz.

In Baden-Württemberg etwa gibt es keine allgemeingültige oder landesweite Regelung, schreibt die Film Commisssion Region Neckar-Alb auf Ihrer Website und appelliert an die Vernunft: „Wir können nur bitten, auf den gesunden Menschenverstand zu hören, Dreharbeiten in größeren Teams zunächst zu unterlassen und sich bewusst zu sein, dass die Gesundheit aller an erster Stelle steht.“

In Hamburg antwortete der Senat auf einen Appell auf Facebook, Dreharbeiten generell zu untersagen, so: „Grundsätzlich kann eine Ansteckung mit dem Coronavirus nie ganz ausgeschlossen werden, sobald Menschen zusammenkommen. Allerdings befinden sich bei Drehaufnahmen wesentlich weniger Menschen an einem Ort als zum Beispiel bei einer Kinovorführung, wo oft Hunderte nebeneinander in einem Saal sitzen.

Deshalb hat die Hansestadt Hamburg beschlossen, Veranstaltungen mit Publikum wie Kino, Theater oder Konzerte zu untersagen, das Proben und Arbeiten der Künstlerinnen und Künstler in ihren Räumen aber weiter zu gestatten.

Wenn ein Filmdreh draußen in der Stadt stattfindet, liegt es bei den Bezirksämtern, die Allgemeinverfügung der Stadt auszulegen und für den Einzelfall eine Entscheidung zu treffen.“ Absender ist das „Redaktions-Team“, dass den Facebook-Auftritt des Hamburger Senats betreut.

 

Mit der Arbeitswelt der Filmschaffenden können Politik und Gesetze wenig anfangen. Das zeigt sich schon darin, dass Dreharbeiten zurzeit nur durch ein Hilfskonstrukt beschrieben werden: sie sind Veranstaltungen. Nicht etwa, weil da Publikum wäre, sondern weil überhaupt viele Menschen zu einem Ereignis zusammenkommen. 

Darum sind als Maßnahme gegen das Coronavirus Veranstaltungen verboten, was in Bayern seit Beginn am Montag auch für Dreharbeiten im öffentlichen Raum gilt. Aber auch hier sind sie zulässig auf privatem Gelände, wie etwa Studios. Was eigentlich nicht geht, weil das Veranstaltungsverbot auch (und besonders) für privates Gelände gilt, wie etwa Kinos. Es gilt aber nicht für Studios, weil da aus der Drehveranstaltung plötzlich Dreharbeiten werden. Und gearbeitet soll und muss ja werden. Kurz: 50 Filmschaffende im Studio sind bei der Arbeit, 15 Filmschaffende auf der Straße sind eine Veranstaltung. Das erste darf sein, das zweite nicht, obwohl beide dasselbe tun. Juristen können dieses Paradoxon erklären, alle anderen dürfen da ruhig schon mal verwirrt sein. 

Die Produzent*innen stellt das vor ein Dilemma: Müssen Dreharbeiten pausieren, weil die Drehgenehmigung widerrufen wurde, können sie Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz beanspruchen. Unterbrechen sie die Dreharbeiten auf eigene Entscheidung, weil sie sich um Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter sorgen,    

stehen sie alleine da. Soweit die Gesetzeslage.

Zwar haben ARD und ZDF großzügige Hilfe versprochen und wollen die Hälfte der Mehrkosten tragen. Doch zur Erinnerung: Das sind dieselben Sender, die ihre Autragsproduzent*innen seit Jahren mit zu knappen Budgets bei immer weniger Drehtagen an der kurzen Leine strangulieren und die damit mitverantwortlich sind, wenn diese Auftragsproduzent*innen nun um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten müssen, weil das Geld knapp ist. So ist aus den öffentlich-rechtlichen Hilfsankündungen auch nicht zu erfahren, unter welchen Bedingungen sie gezahlt werden – dürfen die Produzent*innen selbst entscheiden? Und gibt es die Hilfe auch für Koproduktionen?

Gestern jedenfalls wurden noch etliche Projekte für die öffentlich-rechtlichen Sender gedreht.

„Leider wälzt man die Entscheidung, ob Dreharbeiten stattfinden sollen oder dürfen, aber weiterhin auf die Produzenten ab und zwingt uns somit in eine rechtlich und wirtschaftlich nahezu unlösbare und höchst komplexe Lage“, schreibt uns ein Münchner Produzent. Seine Firma habe am Dienstag entschieden, ihre Dreharbeiten ganz zu pausieren.  

 

Die Zwickmühle sieht auch der Bundesverband Herstellungs- und Produktionsleitung (BHP) und nimmt Stellung: „Ein fairer und zukunftsorientierter Umgang aller Beteiligten untereinander ist das Gebot der Stunde“, schreibt der BHP in seinem Statement. Seine Mitglieder seien „täglich in engen Lösungs- und Abstimmungsprozessen mit unseren Produzenten. Diesen empfehlen wir dabei, achtsam und verantwortungsbewusst mit der Gesundheit, der Arbeitsfähigkeit und der finanziellen Absicherung ihres ,Kapitals‘, nämlich den freien und festen Mitarbeiter*innen aller Gewerke, umzugehen.“ In erster Linie seien „die verantwortlichen auftraggebenden Sender, Streamingdienste und Förderinstitutionen gefordert, hier eine weiterreichende Unterstützung der von ihnen beauftragten beziehungsweise geförderten Produktionsunternehmen zu gewährleisten, als dies aktuell kommuniziert ist“ (siehe auch die folgende Meldung zur FFA).

Außerdem solle die Politik „über die schon beschlossenen guten Maßnahmen hinaus […] nun weitergehende bedingungslose Maßnahmen zur Unterstützung der aktuell gefährdeten deutschen Filmbranche zu beschließen. Wenn dies alles nicht schnell auf den Weg gebracht wird, werden nicht nur die Produktionsunternehmen, sondern ganz besonders auch deren freie Beschäftigte an ihre existenziellen Grenzen gebracht.“

 

Die Filmförderungsanstalt hat gestern ein „Maßnahmenpaket für die deutsche Film- und Kinowirtschaft“ beschlossen. Außerdem soll ein gemeinsamer Hilfsfonds mit der Kulturstaatsministerin und den Länderförderern eingerichtet werden. Zur Abschwächung der akuten Notlage der Filmwirtschaft hat das FFA-Präsidium für die Kinos unter anderem die Stundungen der Darlehensforderungen und offenen Abgabezahlungen ab beschlossen.

Bei Projekten, die wegen der Corona-Pandemie abgebrochen werden,  soll auf die Rückzahlung der Fördermitteln verzichtet werden, fällige Tilgungen sollen gestundet, Mahnverfahren vorläufig nicht weiterverfolgt werden (Stichtag ist der 1. März 2020). Das soll „unter anderem“ auch für Verleih und Vertrieb gelten. 

Ob dies auch gilt, wenn die Produktionsfirma sich selbst zu diesem Schritt entscheidet, oder nur, wenn dies durch ein offizielles Drehverbot geschieht, ist auch im ausführlichem Text der FFA nicht zu erkennen. Lediglich beim kompletten Abbruch des Projekts wird das Stichwort „Höhere Gewalt“ angeführt. In diesem Falle will die FFA auf Rückforderungen verzichten, wenn der bereits ausgezahlte Betrag „zweckentsprechend verwendet wurde und ein Ausfall durch pandemische höhere Gewalt vorliegt.“

Für einen gemeinsamen Hilfsfonds aller Förderer will die FFA 7,5 Millionen Euro beisteuern, die unternehmensbezogen vergeben werden. Die Hilfe darf mit anderen Töpfen von Bundeswirtschaftsministerium und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombiniert werden. Die anderen Förderungen hätten in einer Telefonkonferenz am Mittwoch ihr Einverständnis signalisiert und ebenfalls Geld in Aussicht gestellt, es müsse aber in den jeweiligen Gremien noch abgesegnet werden.

Einen „Brandbrief“ schrieben Mediengewerkschaft VRFF und die Verbände ADU, BFS, BVK, BVFK, IDS und VSK an die Politik. Auch sie weisen auf die drohende „ökonomische Katastrophe“ für Soloselbständige und Projektarbeiter*innen hin: Das kulturelle Leben werde überwiegend von ihnen getragen – Kurzarbeit oder bezahlte Urlaubsphasen kämen hier nicht in Frage. Kreditprogramme seien auch keine Option, denn sie könnten nicht zurückgezahlt werden – die Einkommen lägen „zumeist weit unter dem Bevölkerungsdurchschnitt liegenden Einkommen.“ 

Die Kulturschaffenden bräuchten nun schnelle finanzielle Hilfen der Politik, mahnen die Unterzeichner. Sonst werde „die deutsche Kulturwirtschaft einen personellen Aderlass erfahren, der dazu führen wird, daß dieser Bereich austrocknet.“ Es drohe ein „nicht rückholbarer Schaden für die Film- und Fernsehbranche.“

Aber: „Wir lassen niemanden im Stich“ verkündete die Kulturstaatsministerin heute. Ein Rettungsschirm für Künstler kommt und zwar rasch. „Das Coronavirus ist auch ein Angriff auf ein Lebensmodell der vielen Künstlerinnen und Künstler, die die Kulturnation Deutschland ausmachen und prägen“, sagte Monika Grütters, kannte aber auch Zahlen, die diese Bedeutung belegen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft erwirtschaftete im vergangenen Jahr mehr als Chemische Industrie, Energieversorger oder Finanzdienstleister. Der finanzielle Schaden durch die Maßnahmen in der Coronakrise werde hingegen (allein für die zwei Monate) auf 1,25 Milliarden Euro geschätzt. Am Montag soll mehr verraten werden. 

 

„Stoppt alle Drehgenehmigungen!“ fordert der Regisseur Markus Goller („25 km/h“) in „Blickpunkt:Film“: „Teams von 70-100 Leuten arbeiten auf engstem Raum zusammen, Schauspieler umarmen sich, küssen sich, Requisiten gehen durch Hände, Maskenbildner, Garderobieren, Tonassistenten im Vollkontakt mit den Schauspielern. Drehen zwingt dazu, sich zu berühren. Drehen zwingt dazu, sich zu verbinden. Drehorte sind ein idealer Hub und ein Fest für jeden Virus. Und nach getaner Arbeit gehen alle nach Hause und treffen auf ihre Liebsten oder Freunde. Ich bin kein Experte, aber das macht nach allem, wie ich die Lage im Land und auf der Welt gerade kennenlerne, einfach keinen Sinn. Wir sollen doch zu Hause bleiben. Wir sollen uns nicht treffen. Wir sollen doch jegliche Ansammlung von Menschen meiden und verhindern. Warum also, frage ich, warum wird dann noch gedreht?“

„Zwar werden an manchen Filmstandorten keine Drehgenehmigungen im öffentlichen Raum erteilt. Gedreht wird dann eben auf Privatgrund oder im Studio. Produzenten müssten in ,lässigere‘ Bundesländer wechseln, um ihre Verträge gegenüber Sendern und Kreativen zu erfüllen“, schreibt der Bundesverband Regie (BVR) heute in einer Pressemitteilung: „Es müssen dringend verbindliche Regeln im Umgang Mit Produktionsstopps und -verschiebungen gefunden werden.“ Der BVR fordert ein umfassendes Drehverbot für Spielfilme und Serien in allen Bundesländern. Das Verbot sei überfällig, verhindere die weitere Ausbreitung der Epidemie und ermögliche, existenzsichernde Maßnahmen für alle Betroffenen einzuleiten. „Der überwiegende Teil der Filmproduktionen tendiert zur Absage. Viele Produktionen sind schon in den April oder Mai verschoben, ohne jedoch die finanziellen Konsequenzen zu bedenken oder den Kreativen zumindest großzügige Kompensationsregelungen anzubieten“, so der Regieverband.

 

Ach ja, die Drehunterbrechungen. Viele Anfragen erreichen uns, besonders in den vergangenen drei Tagen regnet es offenbar Absagen und Kündigungen. Offenbar auch den Regieverband. Und der übt Kritik am Verhalten etlicher Produktionsfirmen: Statt sich an mündliche und schriftliche Absprachen zu halten, versuchen die es „mit allerlei Ausflüchten. Mündliche Absprachen der Kreativen mit den Produzenten oder solche per E-Mail werden gerne als unverbindlich und ,wertlos‘ angesehen“, so der BVR. In der Krise würden schriftliche Verträge ohne klare Angabe von Gründen gekündigt, so habe die Ufa zur Beendigung einer laufenden Produktion Kündigungen verschickt. Andere beriefen sich auf einen nicht unterschriebenen Vertrag, obwohl der längst mit einer Unterschrift des Kreativen vorliegt. Dazu der Regieverband: „In einer Branche, in der die schriftlichen Verträge meist erst am Filmset zur Verfügung gestellt werden (oder erst gleich nach Drehende), meinen manche Produzenten wie Sender, mit den Kreativen nach Gutdünken ,Schlittenfahren‘ zu können.“

Alles nicht rechtens, meint der Verband: „Eine vereinbarte Vergütung ist grundsätzlich zu bezahlen, egal, ob gedreht wird oder nicht.“ Richtig wäre ein Antrag auf Kurzarbeit gewesen und für die freien Mitarbeiter Entschädigungszahlungen. Die Berliner AVE habe es zum Beispiel richtig gemacht: „Antrag auf Kurzarbeit bis zum geplanten Vertragsende und die Zusage zur Wiedereinstellung bei Projektfortsetzung.“ Viele Produzent*innen würden noch zu wenig tun, um zu verhindern, dass die Kreativen um ihre Existenz bangen müssen, während allerorts Solidarität und Schulterschluss gefordert werden. Der BVR appelliert darum an die Regierungen in Bund und Ländern, Produzenten, Sender und Filmförderungen: „Stellen Sie stattdessen bitte unbedingt sicher, dass Ihre Hilfsmaßnahmen die Kreativen auch direkt erreichen. Der schlichte Grundsatz muss lauten: Hilfe nur für die, die auch Hilfe gewähren!“

Nach Ansicht des BVR ist das Coronavirus übrigens kein Fall „Höherer Gewalt“. Ob er damit richtig liegt,  müssen Juristen klären, wir wollen aber die Kurzbegründung wiedergeben: Das würden „die höchst unterschiedlichen Reaktionen von Sendern und Produzenten zeigen. Drehverbote sind ausgeblieben.“

 

Drehen oder nicht – für manche stellt sich die Frage gar nicht, denn sie sammeln Nachrichten. Ein Tipp  aus der Praxis, der uns erreichte, aber natürlich auch nur ein Notbehelf sein kann: „EB-Teams haben gerade Hochkonjunktur, und viele versuchen sich am vloggen und streamen. Dabei ist auffällig, dass die Medien selbst bessere Vorkehrungen treffen können. Es fängt damit an, den Windschutz vom Mikrofon abzudecken – wird im Ausland bereits gemacht. Von oben Angeln ist auch besser, als das Mikro in Spuckrichtung zu halten. Es gibt auch Möglichkeiten, durch Ablauf und Organisation vieles zu verbessern. Zum Beispiel bei Interviews Personal begrenzen und möglichst keine engen Räume zu nutzen …“

 

Corona-Links für Filmschaffende, allgemeine Informationen, Petitionen und Hinweise für Hilfen bietet die ZAV-Künstlervermittlung (ZAV), die Deutsche Akademie für Fernsehen (DAFF) und der Berufsverband Kinematografie (BVK).
   

 

Meldungen vom Set: Täglich erreichen uns Rückmeldungen von den Filmsets. Dies sind Auskünfte einzelner Filmschaffender, die wir, wo erforderlich anonymisiert haben. Nicht alles konnten wir überprüfen. Wegen der Menge ähnlicher Erfahrungen bei verschiedenen Produktionen haben wir allerdings keine Zweifel an der Richtigkeit, und sie schaffen zumindest ein Stimmungsbild, das auch Politik und Förderern einen direkten Eindruck vermittelt. Die „Set-Meldungen“ werden wir darum auch in den folgenden Brancheninfos fortsetzen. Weil Entscheidungen in der Krise kurzfristig gefällt werden, kann sich die Situation in den beschriebenen Fällen bei Erscheinen dieser Aufstellung bereits geändert haben – wie gleich bei der ersten Meldung. Wir haben deshalb jeweils den Stand unserer Information angegeben.

Wir meldeten gestern, dass in Dresden noch ein „Tatort“ gedreht wird – und wurden überholt: „Seit gestern, den 19. März 2020, weiß die Crew, dass der Dreh völlig gestoppt ist. Um die Lage zu klären, war zunächst nur eine Pause von zwei Tagen eingeplant. Nun also der völlige Stopp. Ich halte diese Entscheidungen für sehr verantwortungsvoll, besonders unter dem Gesichtspunkt, dass es von politischer Seite in Sachsen keine klaren Regelungen für Dreharbeiten gibt. Wann es weitergeht, ist logischerweise noch nicht klar. Selbstverständlich versucht die Produktionsfirma, Wege zu finden, dass die Angestellten ihr Geld erhalten, ohne dass dabei die junge Firma pleite geht. Damit wäre ja auch niemandem geholfen.“ [Stand Freitag, 20. März 2020]

„Wir als Team werden gezwungen, die Dreharbeiten an der X-Filme-Serienproduktion ,Wild Republic‘ in Köln kommenden Montag wieder aufzunehmen, obwohl wir alle vor fünf Tagen nach Hause geschickt wurden, um den Dreh voraussichtlich Ende April fortzusetzen. Weil das MMC-Studio eine „Grauzone“ darstellt, und die Dreharbeiten hier weiterhin erlaubt sind gibt es für die Produktion keine rechtliche Grundlage, uns dem Studio-Set fernzuhalten. Die Panik, vertragsbrüchig zu werden, und so seine Gage nicht zu erhalten, ist für Rechnungssteller ein unglaublicher Druck! Aber auch für jeden anderen Mitarbeiter sind die Bedingungen auf dem Studiogelände unzumutbar. Das ganze Team (über 60 Personen) hält sich hier auf engsten Raum auf, und es gibt wenig Möglichkeiten, ohne gegenseitigen Kontakt zu arbeiten. Auch wenn nun ,militärische Zonen’ eingerichtet werden, die dies ermöglichen sollen. Das ist Augenwischerei! Es ist eine Zumutung, dass in dem Corona-Hotspot [Anmerkung der Redaktion: Nordrhein-Westfalen hatte heute um 17 Uhr offiziell 5.734 Infizierte und 17 Tote] weiterhin gedreht wird, nur weil es möglich ist! Bitte wacht endlich auf, alle müssen einsehen, daß diese Zustände momentan unhaltbar sind. Wir gehören nicht an ein Filmset, sondern müssen abwarten, was passiert. Und dann kann es weitergehen.
An die Stadt Köln: Bitte unternehmt endlich was, so darf es nicht weitergehen. Das MMC Studio muß geschlossen werden, es müssen alle Dreharbeiten deutschlandweit eingestellt werden!
Und ganz nebenbei: Wie soll man unter solchen Bedingungen ein hochwertiges Produkt erstellen, wenn jeder Angst hat, sich zu infizieren?“ [Stand Freitag, 20. März 2020]

„Bei uns wurde gestern der Dreh zu ,Dreiraumwohnung‘ der Wiedemann & Berg Television abgebrochen. Uns wurde vor dem Abbruch zu gesichert, dass wir den Lohn bis Vertragsende mit Urlaub bekommen. Abends kam dann die Aufforderung zur Zustimmung der Kurzarbeit! Es ist echt unglaublich, wie mit uns umgegangen wird. Wir wissen nun nicht, wie wir uns verhalten sollen. Das Gleiche ist bei der Zeitsprung Entertainment passiert.“ [Stand Freitag, 20. März 2020]

wird fortgesetzt … 

 

Mit einem kleinen Kulturangebot des Deutschen Filminstituts zur Coronakrise verabschieden wir uns ins Wochenende. Wir lassen Sie nicht ganz allein: aktuelle Links werden wir auf der Facebook-Seite von Crew United teilen. Am Montag geht’s weiter – bleiben Sie gesund! 

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