Frau mit Kopftuch, Regenbogenflagge und das Symbol der Black-Power-Bewegung: So stellt sich die Hamburger AfD das Thema „Diversität“ vor. | Screenshot
Kunst muss auch mal weh tun, der AfD tut sie hierzulande regelmäßig weh. Das behaupten nicht wir, sondern die AfD selbst. Deren Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft stört sich an den (nicht mehr ganz so neuen) Regeln, mit denen die dortige Filmförderung mehr Diversität im Film schaffen will. Hätte sie doch bloß mal ins Grundgesetz geschaut. Oder ihren Bundesvorstand gefragt.
Der Ruf nach mehr Diversität wird in der Filmbranche immer lauter, berichtet das Filmmagazin von „MDR Kultur“: Doch seit jüngster Vergangenheit tue sich etwas in Sachen Diversität. Ein Beispiel: Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein hat im Juni mit Wissenschaftler*innen und Expert*innen eine obligatorische „Diversity Checklist“ erstellt. Damit will sie ihre „Antragsteller*innen dazu anregen, Filmstoffe kritisch zu hinterfragen. Sie zielt dabei auf die verschiedenen Phasen der Filmherstellung ab, von der Entwicklung über die Produktion bis zur Auswertung.“
Mit etwas Verspätung hat die AfD in Hamburg die Neuerung aufgegriffen, findet sie aber gar nicht gut. Auf Facebook postete sie am 8. November: 14,8 Millionen Euro erhalte die Filmförderung im Jahr „an Steuergeld“ (gemeint ist das Gesamtbudget der FFHSH, das zu gut einem Drittel von NDR, ZDF und Rundfunkgebühr stammt), um „politische Korrektheit zu fördern. Man wird gezwungen, sich anzupassen, um Förderung zu beantragen“. Das sei „regierungsnahe Filmzensur“ und „Irrsinn“.
Der „Irrsinn“, den die AfD da anprangert, ist allerdings Grundgesetz, Artikel 3 – und der gilt nicht nur für Institutionen, die Steuergeld verteilen: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Das findet die AfD auch – vielleicht nicht in Hamburg, aber auf Bundesebene. Da erklärt die Partei ihre aktuelle Kampagne: „Das Grundgesetz ist die beste Verfassung, die wir Deutschen je hatten. […] Es schützt jeden Deutschen – Linke und Rechte, Soziale und Liberale, Große und Kleine – vor Willkür, Totalitarismus und Extremismus. Das Grundgesetz zu schützen, ist deshalb jedem Deutschen eine Pflicht. Doch wir müssen wachsam sein, denn es wird immer öfter bedroht.“
Und darum noch eine letzte Korrektur: Der Schutz vor Willkür und Extremismus gilt nicht nur für Deutsche. Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
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