Erinnern Sie sich noch an die Petition zum Arbeitslosengeld, die viele betrifft, aber noch immer zu wenige unterschrieben haben? Der Geist zumindest wurde offenbar weitergetragen: Die Regierungskoalition will am Arbeitslosengeld drehen und die Bezugsdauer vorübergehend verlängern. Auch im Kulturausschuss wurde gestern die Lage der Kreativen erörtert. Einig waren sich alle Fraktionen: So, wie es ist, reicht es noch nicht!
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Wir beginnen mit einer frohen Botschaft: Es gibt Bewegung beim Kurzarbeit- (KUG) und Arbeitslosengeld (ALG). Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat sich gestern auf weitere Maßnahmen in der Coronakrise verständigt, darunter auch lange geforderte Erleichterungen für die Filmschaffenden:
# Die Bezugsdauer von ALG1 wird um drei Monate verlängert: Voraussetzung: Man hat bereits vor der Krise ALG1 bezogen, und der Anspruch würde zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden.
# Das KUG wird ab dem 4. Monat auf 70 Prozent, ab dem 7. Monat auf 80 Prozent erhöht – „längstens bis 31. Dezember 2020. Die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten werden bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
Was vorige Nacht von den Regierungsparteien abgesprochen wurde, bringt für viele Erleichterung. Doch nicht wenige fallen immer noch durchs Raster, weil sie nicht die nötigen Anwartszeiten zusammenbekommen haben. Vielleicht sollten sie nochmal nachzählen, denn zum Jahresbeginn hat sich da einiges verändert. Der Rechtsanwalt Steffen Schmidt-Hug, der mit seiner Künstler-Kanzlei Filmschaffende in arbeitsrechtlichen Fragen berät und vertritt, erklärt, was neu und besser ist: