Alles Kino und noch mehr … in der Woche vom 20. August 2020.
Zu schön um wahr zu sein? Zwei Institute der Charité, zum einen das Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, zum anderen das für Hygiene und Umweltmedizin, haben eine Stellungnahme herausgegeben, laut der Klassikkonzerte und Opern bei voller Saalbelegung machbar wären, sofern man Masken auch während der Veranstaltung trägt. Zum Beispiel der RBB berichtete. Sogleich hofften alle, die es angeht, dass das auch für die Kinos gelten müsste. Der Vorstand der Charité distanzierte sich jedoch sogleich von der Stellungnahme. Unter anderem der RBB berichtete auch darüber.
Meine Erfahrung ist, viele MitbürgerInnen scheren sich nicht um irgendwelche Vorgaben. Jeder von uns muss selbst entscheiden, wieviel Risiko er oder sie eingeht. Nicht nur um sich selbst zu schützen, sondern um seine Angehörigen mitzuschützen. In der Berliner U-Bahn passiert es durchaus, dass bis zu, na sagen wir mal 40 Prozent, keine Maske tragen oder diese nur am Kinn hängt. Daraus folgere ich für mich, eine Maskenpflicht während einer Filmvorführung ist nicht kontrollierbar. So nicht und so nicht. Also nicht für das Kinopersonal und nicht für das anwesende Publikum, das in seiner Zusammsetzung eben keine Solidargemeinschaft bildet. Aber die Hoffnung und so weiter.