Das Filmförderungsgesetz (FFG) prägt die deutsche Filmkultur und Filmwirtschaft, der Gesetzgeber schafft damit den gesetzlichen Rahmen und beauftragt die Filmförderungsanstalt (FFA) mit der Umsetzung. Eine Novellierung des FFG muss mit den kultur-, gesellschafts- und umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung übereinstimmen.
Eines der wichtigsten Zielsysteme, denen sich die Bundesregierung verpflichtet hat, sind die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die „Sustainable Development Goals“. Sie richten sich an Regierung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft.
Die deutsche Filmbranche ist bei sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit leider nicht Vorreiter, sie hinkt vielmehr weit hinterher: Studien weisen auf die drohende Altersarmut vieler Filmschaffender hin; Projektarbeiter*innen (insbesondere Solo-Selbstständige) fallen durch das soziale Netz; Diesel-Generatoren sind der Standard an Filmsets; der Gender Pay Gap ist bittere Realität vieler weiblicher Filmschaffender.