Die AfD weiß, warum es beim Deutschen Film klemmt: Gleichberechtigung und Umweltschutz stehen der Kunstfreiheit im Weg – Filmförderung dürfe keine „ideologischen Vorgaben“ machen. Nur eine: Wenn’s ums Kaiserreich geht, hört die Kunstfreiheit auf. Das ist ein echtes Dilemma, wenn man ins Grundgesetz schaut.
Die AfD sorgt sich um die Freiheit der Kunst. Vorige Woche stellte die Bundestagsfraktion einen Antrag zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG), der sich gegen die Pläne aus dem Kulturstaatsministerium (BKM) richtet, Kriterien wie „Green Culture“, „Diversität“ oder „Geschlechtergerechtigkeit“ zum Förderkriterium zu machen. Dies stelle eine „Einengung künstlerischer Freiheit durch ideologische Gängelung“ dar, heißt es in dem AfD-Antrag. Zudem spricht sich Fraktion gegen die angekündigte Umwandlung der Filmförderungsanstalt (FFA) in eine Filmagentur aus, die alle filmpolitischen Aufgaben der Bundesförderungen übernehmen soll. Damit würde der Bund, der die künstlerische Qualität des deutschen Films bislang mit einem Volumen von 27 Millionen Euro fördert, seine besondere Stellung aufgeben. Beides zeige, „dass ideologische Vorgaben in der Bundesfilmförderung aus Sicht der BKM vorrangig sind und filmkulturelle oder filmästhetische Aspekte nachrangig.“
Acht Eckpunkte für das neue FFG hatte die BKM Claudia Roth im Februar skizziert. Diversität, Nachhaltigkeit und Geschlechtergerechtigkeit sowie die Filmagentur waren nur zwei davon. Der Rest behandelt filmkulturelle oder filmästhetische Aspekte – und vor allem filmwirtschaftliche. Über alles wird ausgiebig diskutiert, lediglich die AfD hatte dazu bislang nichts zu sagen.