Kontrollierte Freiheit

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Die Kunst mag frei sein, aber manchmal will die AfD schon sehr genau wissen, wer denn nun sowas schon wieder gefördert hat und warum und ob man nicht etwas dagegen tun will … Zum Beispiel den deutschen „Oscar“-Kandidaten „Und morgen die ganze Welt“. | Foto © Alamode

Die AfD weiß, warum es beim Deutschen Film klemmt: Gleichberechtigung und Umweltschutz stehen der Kunstfreiheit im Weg – Filmförderung dürfe keine „ideologischen Vorgaben“ machen. Nur eine: Wenn’s ums Kaiserreich geht, hört die Kunstfreiheit auf. Das ist ein echtes Dilemma, wenn man ins Grundgesetz schaut. 

Die AfD sorgt sich um die Freiheit der Kunst. Vorige Woche stellte die Bundestagsfraktion einen Antrag zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG), der sich gegen die Pläne aus dem Kulturstaatsministerium (BKM) richtet, Kriterien wie „Green Culture“, „Diversität“ oder „Geschlechtergerechtigkeit“ zum Förderkriterium zu machen. Dies stelle eine „Einengung künstlerischer Freiheit durch ideologische Gängelung“ dar, heißt es in dem AfD-Antrag. Zudem spricht sich Fraktion gegen die angekündigte Umwandlung der Filmförderungsanstalt (FFA) in eine Filmagentur aus, die alle filmpolitischen Aufgaben der Bundesförderungen übernehmen soll. Damit würde der Bund, der die künstlerische Qualität des deutschen Films bislang mit einem Volumen von 27 Millionen Euro fördert, seine besondere Stellung aufgeben. Beides zeige, „dass ideologische Vorgaben in der Bundesfilmförderung aus Sicht der BKM vorrangig sind und filmkulturelle oder filmästhetische Aspekte nachrangig.“ 

Acht Eckpunkte für das neue FFG hatte die BKM Claudia Roth im Februar skizziert.  Diversität, Nachhaltigkeit und Geschlechtergerechtigkeit sowie die Filmagentur waren nur zwei davon. Der Rest behandelt filmkulturelle oder filmästhetische Aspekte – und vor allem filmwirtschaftliche. Über alles wird ausgiebig diskutiert, lediglich die AfD hatte dazu bislang nichts zu sagen. 

Auch die aktuelle Wortmeldung ist nur eine Nebelkerze: Gegen Diskriminierung und für Klimaschutz gibt es Bundesgesetze, an die auch die BKM sich halten muss. Weiterhin reicht ein Blick ins Grundgesetz. Das weiß die AfD natürlich, schließlich hatte sie vor drei Jahren eine Kampagne „Gemeinsam für das Grundgesetz“ gestartet. Denn es sei „tatsächlich die beste Verfassung, die wir Deutsche je hatten. Es schützt uns vor einem übergriffigen Staat. Es garantiert jedem Einzelnen seine Grundrechte“, heißt es auf der Website. 

Der Antrag zum FFG lässt das aber nicht gelten: „Die hier intendierte ,Chancengleichheit’ läuft indes auf eine gezielte Benachteiligung (meist über Quoten) von Personen aus der ,Mehrheitsgesellschaft’ hinaus, die keinen Opferstatus für sich reklamieren können.“  

Zur „Mehrheitsgesellschaft“ gehören demnach nicht Frauen. Für die Regie in deutschen Fiktionproduktionen (Kino wie TV) ermittelte der Diversitätsbericht des Regieverbands für das Jahr 2020 einen Anteil von 28 Prozent – andersrum: eine Männerquote von 72 Prozent. Zum Vergleich: 48 Prozent der Menschen im Land sind Männer.  

Ungleich (siehe dazu auch Artikel 3 im Grundgesetz) ist auch die Bezahlung: Zurzeit liegt der Gender Pay Gap in der Filmbranche mit 35 Prozent weit über dem Bundesdurchschnitt, in manchen Gewerken (wie der Kamera) sogar bei 58 Prozent. Es ist also noch viel Spielraum, bis auch die „Mehrheitsgesellschaft“ einen Opferstatus für sich reklamieren könnte, sollte man meinen. Nicht so die AfD: „Jede noch so geringe Abweichung von der Geschlechterparität wird skandalisiert, um eine systematische Benachteiligung von Frauen zu behaupten“, heißt es in dem Antrag. 

Wie skandalös es um Diversität, Inklusion  oder Chancengleichheit im Deutschen Film tatsächlich bestellt ist, haben in den jüngsten Jahren so viele Untersuchungen in belastbare Zahlen gefasst. „Der deutsche Film ist käseweiß und vor allem männlich“, fasste der Saarländische Rundfunk die Vorwürfe Anfang dieses Jahres zusammen. 

 

Dass der AfD zur Filmförderung nicht mehr einfällt, überrascht nicht. Seit zehn Jahren besteht die AfD, seit sechs Jahren sitzt sie im Bundestag, filmpolitisch hatte sie bisher nur wenig zu sagen. Das allerdings betrifft das gesamte Themenfeld „Kultur“. Im Programm zur Bundestagswahl 2021 findet sie auf sechs von 210 Seiten statt, obwohl eine „deutsche Leitkultur“ doch „identitätsbildend“ sei, denn: „Sie sorgt für den Zusammenhalt der Gesellschaft und ist Voraussetzung für das Funktionieren unseres Staates.“ Umso wichtiger wäre eine Erklärung, was diese Leitkultur sein soll: „ZDF Fernsehgarten“ oder Wacken? „Kaiserquartett“ oder „Layla“? Doch es bleibt derart schwammig. Für den Deutschen Film bleiben im Programm ganze zwei Sätze auf Seite 160: „In der Filmförderung muss die künstlerische Freiheit gewahrt bleiben. Identitätspolitische Vorgaben der staatlichen Filmförderung sind abzulehnen.“ 

Da kann man nur zustimmen – als Konzept ist das allerdings ein bisschen dünn. Ihre Filmpolitik betreibt die AfD stattdessen sporadisch mit Anfragen und Anträgen im Bundestag. Und die zeigen eine recht eigene Perspektive auf Kunstfreiheit und Ideologie (mehr dazu berichteten wir 2020 und 2023 auf „Outtakes“): 2019 warf der Doku-Spielfilm „Kleine Germanen“ einen Blick in rechtsextreme Kinderstuben. Der AfD-Abgeordenete Stephan Brandner (AfD) die Schriftliche Frage an die Bundesregierung, wieviel Förderung der Film von Bund und Ländern erhalten habe. 

Im Jahr darauf wurde „Und morgen die ganze Welt“ als deutsche Kandidat für den „Oscar“ eingereicht. Die AfD-Fraktion stellte eine Kleine Anfrage an die damalige BKM Monika Grütters: Wie es zu dieser Entscheidung kam? Warum FFA und DFFF dies gefördert hätten. Was die Regierung selbst davon halte? Und ob man darüber nachdenke solche „politisch tendenziösen Filmprojekte künftig einer strengeren Prüfung zu unterziehen“? Falls nein: warum nicht?  

Die Antwort der BKM hätte sie auch im eigenen Programm nachlesen können: „Eine inhaltliche Prüfung, welche über die Fördervoraussetzungen […] hinausgeht und insbesondere auf den politisch-ideologischen Gehalt der Förderprojekte abzielt, wäre mit der verfassungsrechtlich geschützten Meinungs-, Film- und Kunstfreiheit nicht vereinbar.“ 

All das (einschließlich Fördersummen) kann man wissen, wenn man im Ausschuss für Kultur und Medien sitzt. Aber es geht auch nicht um Antworten, sondern um Filmpolitik. Der neue Antrag zum FFG geht schwer mit der amtierenden BKM ins Gericht. Zugegeben, das fällt angesichts der Berlinale-Probleme zurzeit ziemlich leicht. Für eines kann Claudia Roth aber nun wirklich nichts: „Dass der erfolgreichste deutsche Film seit langem, die mit vier ,Oscars’ ausgezeichnete Produktion ,Im Westen nichts Neues’, ohne einen Cent an staatlichen Fördermitteln ausgekommen ist.“ Als Roth ihr Amt antrat, war der Film schon abgedreht. 

 

Für Kritik an der Branche war der „Oscar“-Erfolg schon oft angeführt worden, der Regisseur Edward Berger selbst hatte die öffentlich-rechtlichen Sender ordentlich gescholten, berichtete „Die Zeit“. Die Angebote von ARD und ZDF seien zu niedrig ausgefallen. „Am Ende war dieser Film nur auf die Weise zu realisieren, wie wir ihn gemacht haben.“ 

Was aber auch daran lag, „dass die Dreharbeiten überwiegend in Tschechien stattfanden und in Deutschland nur die Vor- und Nacharbeit“, erklärte Vladimir Balzer im Deutschlandfunk. „Das wiederum zog nach sich, dass das Minimum, was es an deutschen Anteilen für eine staatliche Förderung braucht, nicht erbracht wurde.“ Bei einem Budget von 20 Millionen Euro seien Sender und Förderer schlicht überfordert, erklärte dazu Claas Danielsen, Geschäftsführer der Mitteldeutschen Medienförderung, dem MDR: „Netflix machte einfach ein besseres Angebot“. 

Für die AfD ist das dennoch ein „Offenbarungseid für die deutsche Filmförderung“. Und das Beispiel passt ja auch sonst gut ins Konzept: Ein Cast aus der „Mehrheitsgesellschaft“, ganz ohne Frauen und sonstige ideologischen Vorgaben.  

Was nicht erwähnt wird: „Im Westen nichts Neues“ schildert das Massensterben in den Schützengräben des Ersten Weltkriegs für Kaiser und Vaterland (und wäre übrigens auch nach den geplanten neuen Kriterien förderfähig). „Der Film entstand vor allem, weil wir vor zweieinhalb Jahren das Gefühl hatten, dass eine gefährliche Stimmung von Nationalismus aufkommt: Die Europäische Union zerfällt, rechtsextreme Parteien kommen auf, Orban in Ungarn, Trump in Amerika, Brexit – plötzlich werden Institutionen, die uns 70 Jahre Frieden beschert haben, durch Demagogie und Propaganda infrage gestellt. Wir fanden es relevant, zu zeigen, wohin eine solch aufgeladene nationalistische Stimmung und Sprache schnell führen kann“, sagte Berger der DPA.

 

Deshalb dürfte es den Film eigentlich gar nicht geben, wenn es nach der AfD ginge – und einige andere auch nicht. Die Partei lehnt in ihrem Wahlprogramm zwar „identitätspolitische Vorgaben“ ab, es gibt aber eine Ausnahme, die noch auf derselben Seite folgt: „Die AfD setzt sich gegen die Schmähung des Deutschen Kaiserreichs ein, das unzutreffend als rückständiger Unrechtsstaat diffamiert wird. Noch heute zehren wir in der Bundesrepublik von den kulturellen, technologischen und wirtschaftlichen Errungenschaften des Kaiserreichs.“ Das ist ein langer Bogen, der nicht nur neun Jahrzehnte Demokratie in Deutschland ausblendet und „die beste Verfassung, die wir Deutsche je hatten“.  Sondern nebenbei auch noch zwölf Jahre rechtsextremistischer Diktatur. Aber die sei eh „nur ein Vogelschiss in über 1.000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“, meinte der AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland vor fünf Jahren. 

Anders als Gauland hat Heinrich Mann diese Erfolgsgeschichte selbst erlebt. Sein Roman „Der Untertan“ [Trailer] wurde 1951 von Wolfgang Staudte verfilmt und gilt heute als Meisterwerk. Einen Blick in die vermeintlich gute alte Zeit warf auch Michael Haneke mit „Das weiße Band“ 2009, mit der „Goldenen Palme“ in Cannes, zehn „Lolas“ und vielen weiteren internationalen Preisen ausgezeichnet. In „Der vermessene Mensch“ erzählte Lars Krause dieses Jahr aus seiner Sicht vom Völkermord der Kolonialmacht im heutigen Namibia. In allen kommt das Kaiserreich nicht gut weg. 

 

Wozu der nostalgische Blick gut sein soll, lässt der Blick über die Grenzen ahnen. In Polen fordert und fördert die regierende nationalistische PIS-Partei seit sieben Jahren patriotische Filme über die eigene Geschichte. „Junge Menschen sollen von Grund auf umerzogen werden“, sagte der Drehbuchautor Maciej Karpinski der „Welt“. 

Ähnliche Bestrebungen für identitätspolitische Vorgaben gibt es in Ungarn, und auch für Italien, das seit einem Jahr eine postfaschistische Regierung hat, wurden sie schon offensichtlich. Zum Eröffnungsfilm des Festivals von Venedig schrieb im „Tagesspiegel“ Andreas Busche: „Der Faschist als Moralist, darin bleibt ,Comandante’, auch wenn eine kernige Männlichkeitsrhetorik die Monologe durchzieht, unpolitisch. Und dennoch hochgradig ideologisch aufgeladen. Es ist keineswegs paranoid anzunehmen, dass die Regierung Meloni sehr genau darauf achten dürfte, welche Sorte von italienischem Kino in Venedig gezeigt wird. […] Vor dem Hintergrund, dass die Regierung Meloni schon massiv in die Führungsämter einiger großer kultureller Institutionen eingegriffen hat, ist ein reaktionärer Eröffnungsfilm wie ,Comandante’ darum besorgniserregend.“   

Und plötzlich ergibt auch die zweite Forderung im AfD-Antrag Sinn: Wenn die FFA in eine Filmagentur umgewandelt werde, die auch „alle filmpolitischen Aufgaben der Bundesförderungen übernehmen kann“ (zitiert wird Claudia Roth in der „Süddeutschen Zeitung“ [Bezahlschranke]), werde „der Bund, der bisher mit einem Volumen von rund 27 Millionen Euro die künstlerische Qualität des deutschen Films fördert […], ohne dass eine Notwendigkeit erkennbar ist, hier seine besondere Stellung aufgeben.“ 

Was doch eigentlich ganz im Sinne einer Filmförderung wäre, die keine identitätspolitischen Vorgaben machen will.

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