Mit dem Artikel „Rückstellungsvereinbarungen in der Filmbranche“ stellte Unser Gastautor, Dr. Martin Gerecke, die rechtliche Situation von Rückstellungsverträgen dar und stellte fest, dass „die Rückstellung von Gagen in der Filmbranche ein gängiges Vergütungsmodell darstellen, bei dem Mitwirkende wie Darsteller oder Regisseure auf Teile ihrer garantierten Vergütung für einen gewissen Zeitraum verzichten, um so die Produktion in finanzieller Hinsicht zu entlasten. Der Erhalt der vollständigen Gage ist hierbei aufschiebend bedingt; die zwischen Filmschaffenden und Produzenten geschlossene Rückstellungsvereinbarung führt dazu, dass der Urheber oder der ausübende Künstler erst dann den Anspruch auf Teile seiner Festvergütung geltend machen kann, wenn gewisse Ereignisse oder Bedingungen eintreten, z. B. eine bestimmte Profitabilität der Produktion erreicht ist (in der Regel indiziert durch die Höhe der durch die Auswertung erzielten, realen Produzentennettoerlöse).“
Als Steuerberater stellt sich mir da die Frage, wie dieser Sachverhalt sozialversicherungs- und steuerrechtlich beurteilt wird. Weiterlesen