
Gleich zwei Beiträge widmete das „Morgenmagazin“ von ARD und ZDF heute den Sorgen der Filmbranche. Und nicht nur das Fernsehen bemerkt die Lücken in den Hilfsprogrammen. | Screenshot
In Bayern gibt’s jetzt sowas wie ein bedingungsloses Mini-Grundeinkommen auf Zeit für Künsterler*innen in der Corona-Krise. Nach Baden-Württemberg das zweite Bundesland, das auf die Notrufe gehört hat. Und auch Zeitungen und Fernsehen beschäftigten sich heute ausführlich mit den besonderen Problemen der Branche und ihrer Filmschaffenden. Nur die Kulturstaatsministerin hält Hartz IV immer noch für eine gute Alternative. Wir danken Ihnen für Ihre Informationen, Ergänzungen und Korrekturen, Fragen und Kommentare.
Morgen hätte es losgehen sollen, doch aus aktuellem Anlass wird der zweite Kongress zur „Zukunft Deutscher Film“ frühestens im Herbst stattfinden. „Perspektiven der deutschen Film- und Kinokultur“ sollen trotzdem diskutiert werden: Gestern startete das Lichter Filmfest seinen Podcast zum Kongress – und fragte uns. „Der Deutsche Film – schon wieder in der Krise und diesmal richtig!“ heißt die erste Folge. Jenni Zylka sprach mit Oliver Zenglein, Geschäftsführer von Crew United, und Peter Hartig, Herausgeber von „cinearte“.
Ein letztes Mal drängeln wir noch: Heute nacht schließt unsere Kurzumfrage zu den Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf die Filmschaffenden. Jede Antwort ist wichtig.
Auch Bayern greift jetzt zur praktischen Lösung und zahlt Künstler*innen in der Corona-Krise 1.000 Euro pro Monat, und zwar drei Monate lang. Das verkündete Ministerpräsident Markus Söder heute in seiner zweiten Regierungserklärung zur Pandemie im Landtag. Unterstützt werden seiner Formulierung zufolge aber ausschließlich die rund 30.000 Künstler, „die auch in der Künstlersozialkasse organisiert“ seien.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft in München findet das eine „echte Verbesserung“, die sie übrigens selber angestoßen habe. Allerdings hätte man sich einen höheren Betrag wie in Baden-Württemberg gewünscht – dort gibt es 1.180 Euro. Zudem sollten „die Hilfen für alle Soloselbstständigen gelten, unabhängig davon, ob sie Mitglied in der Künstlersozialkasse sind.“ Weiterlesen











