Meilenstein gegen Altersarmut

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Eigentlich hätte eine obligatorische betriebliche Altersvorsorge für Filmschaffende sogar im neuen Filmfördergesetz stehen sollen. Der Kulturausschuss des Bundestags hat sie wieder gestrichen. Jetzt kommt sie wenigstens als Tarifvertrag. Szenenfoto aus „Jetzt oder nie“ (2000). | Foto © Wild Bunch

Ab Juli haben Filmschaffende Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – „bei allen Dreharbeiten obligatorisch, verbindlich“. Das ist gewaltiger Fortschritt bei der sozialen Absicherung. Ausnahmen gibt es freilich weiterhin. 

Mit den Beschäftigungsverhältnissen der Branche tut sich das deutsche Sozialsystem bekanntlich schwer. Besonders die Rente macht vielen Filmschaffenden Sorgen. Ab 1. Juli wird’s besser! Dann tritt der neue Tarifvertrag über eine betriebliche Altersvorsorge in Kraft, auf den sich Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und Schauspielverband (BFFS) mit der Produktionsallianz geeinigt hatten. Damit werde die „betriebliche Vorsorge bei allen Dreharbeiten obligatorisch, verbindlich“, erklärt Heinrich Schafmeister vom BFFS 

Dafür setzt man auf ein bewährtes System: die Pensionskasse Rundfunk (PKR). Allen Filmschaffenden, die in einer Filmproduktion mitwirken, steht für diese Zeit eine Zahlung in die betriebliche Altersvorsorge bei der PKR zu. Das heißt: die Produktionsfirmen zahlen einen Betrag in Höhe von 4 Prozent der vereinbarten Gage (zusätzlich zur Gage!) bei der PKR ein, die Filmschaffenden zahlen den gleichen Betrag als Eigenanteil. Eine entsprechende Regelung muss aber in den Arbeitsvertrag eingefügt werden.  

Das ist „ein Meilenstein in der Absicherung der Filmschaffenden gegen Altersarmut“, findet Martin Schrader, Vorstandsvorsitzender der PKR. Was sicherlich nicht übertrieben ist – „The Spot“ kündigt gar eine „neue Ära“ an. Dort liest Marc Mensch am Ende auch das Kleingedruckte: „Die Regelungen gelten für sämtliche Film- und Fernsehschaffende, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Herstellung von Filmen auf Produktionsdauer – auch außerhalb der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (,Limburger Lösung’) – abhängig beschäftigt werden. Vom Anwendungsbereich des Tarifvertrags sind Betriebe oder selbständige Betriebsabteilungen, die überwiegend Entertainment, Werbung oder Dokumentarfilmprojekte herstellen, sowie ständig Beschäftigte im Sinne der TZ 1.5 des TV FFS ausgenommen.“ 

Ein Meilenstein ist es trotzdem und allemal. Denn eigentlich hätte eine obligatorische betriebliche Altersvorsorge schon im neuen Filmfördergesetz stehen sollen. Doch in letzter Minute wurde sie vom Kulturausschuss des Bundestags aus dem Gesetz gestrichen und weitergereicht: Sowas könne die Filmförderanstalt durch eine Richtlinie besser selber regeln [wir berichteten auf „Outtakes“].