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Eigentlich hätte eine obligatorische betriebliche Altersvorsorge für Filmschaffende sogar im neuen Filmfördergesetz stehen sollen. Der Kulturausschuss des Bundestags hat sie wieder gestrichen. Jetzt kommt sie wenigstens als Tarifvertrag. Szenenfoto aus „Jetzt oder nie“ (2000). | Foto © Wild Bunch

Ab Juli haben Filmschaffende Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – „bei allen Dreharbeiten obligatorisch, verbindlich“. Das ist gewaltiger Fortschritt bei der sozialen Absicherung. Ausnahmen gibt es freilich weiterhin. 

Mit den Beschäftigungsverhältnissen der Branche tut sich das deutsche Sozialsystem bekanntlich schwer. Besonders die Rente macht vielen Filmschaffenden Sorgen. Ab 1. Juli wird’s besser! Dann tritt der neue Tarifvertrag über eine betriebliche Altersvorsorge in Kraft, auf den sich Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und Schauspielverband (BFFS) mit der Produktionsallianz geeinigt hatten. Damit werde die „betriebliche Vorsorge bei allen Dreharbeiten obligatorisch, verbindlich“, erklärt Heinrich Schafmeister vom BFFS 

Dafür setzt man auf ein bewährtes System: die Pensionskasse Rundfunk (PKR). Allen Filmschaffenden, die in einer Filmproduktion mitwirken, steht für diese Zeit eine Zahlung in die betriebliche Altersvorsorge bei der PKR zu. Das heißt: die Produktionsfirmen zahlen einen Betrag in Höhe von 4 Prozent der vereinbarten Gage (zusätzlich zur Gage!) bei der PKR ein, die Filmschaffenden zahlen den gleichen Betrag als Eigenanteil. Eine entsprechende Regelung muss aber in den Arbeitsvertrag eingefügt werden.  

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Wenigstens zwei Dinge werden im nächsten Jahr besser: Ab nächstem Jahr sollen überwiegend kurzfristig Beschäftigte leichteren Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten. Die Künstlersozialkasse wird die Zuverdienstgrenze aus nicht-künstlerischer Tätigkeit erhöhen. | Foto © KSK

Der Bundestag hat zwei neue Gesetze beschlossen, mit denen Kreative künftig besser abgesichert werden sollen.

Der Bundestag hat am vorigen Donnerstag zwei neue Gesetze beschlossen, mit denen Kreative künftig besser abgesichert werden sollen, meldet „Backstage Pro“. Ab nächstem Jahr sollen überwiegend kurzfristig Beschäftigte leichteren Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten. „In der Praxis war dies zwar zuvor schon der Fall, allerdings nur deshalb, weil eine befristet eingeführte Sonderregelung von 2009 mehrfach verlängert wurde. Die aktuelle Regelung wäre zum Jahresende ausgelaufen. Ab dem 1. Januar 2023 können damit beispielsweise Schauspieler/innen und andere, für die Dauer eines Projektes begrenzt angestellte Kreative nun dauerhaft Arbeitslosengeld beziehen, ohne dazu gezwungen zu sein, den Beruf in der Kulturbranche aufzugeben.“

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Walter Schumacher, Iris Gebing

Motiv: Walter Schumacher, Iris Gebing, Credit: casting-network



Für freie Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks existiert ein besonderes Modell der Altersabsicherung, das vielen potenziellen Nutznießern nicht bekannt ist. Ein Interview mit Iris Gebing und Walter Schumacher soll Abhilfe schaffen.

Im Gespräch mit Tina Thiele erläuterten die beiden Vertreter der Pensionskasse Rundfunk die Vorzüge der von ihnen angebotenen Altersvorsorge. Unter anderem winken den Mitgliedern dieses speziellen Anlagesystems beträchtliche Zuschüsse durch den Arbeitgeber!

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