Beiträge

Eigentlich hätte eine obligatorische betriebliche Altersvorsorge für Filmschaffende sogar im neuen Filmfördergesetz stehen sollen. Der Kulturausschuss des Bundestags hat sie wieder gestrichen. Jetzt kommt sie wenigstens als Tarifvertrag. Szenenfoto aus „Jetzt oder nie“ (2000). | Foto © Wild Bunch

Ab Juli haben Filmschaffende Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – „bei allen Dreharbeiten obligatorisch, verbindlich“. Das ist gewaltiger Fortschritt bei der sozialen Absicherung. Ausnahmen gibt es freilich weiterhin. 

Mit den Beschäftigungsverhältnissen der Branche tut sich das deutsche Sozialsystem bekanntlich schwer. Besonders die Rente macht vielen Filmschaffenden Sorgen. Ab 1. Juli wird’s besser! Dann tritt der neue Tarifvertrag über eine betriebliche Altersvorsorge in Kraft, auf den sich Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und Schauspielverband (BFFS) mit der Produktionsallianz geeinigt hatten. Damit werde die „betriebliche Vorsorge bei allen Dreharbeiten obligatorisch, verbindlich“, erklärt Heinrich Schafmeister vom BFFS 

Dafür setzt man auf ein bewährtes System: die Pensionskasse Rundfunk (PKR). Allen Filmschaffenden, die in einer Filmproduktion mitwirken, steht für diese Zeit eine Zahlung in die betriebliche Altersvorsorge bei der PKR zu. Das heißt: die Produktionsfirmen zahlen einen Betrag in Höhe von 4 Prozent der vereinbarten Gage (zusätzlich zur Gage!) bei der PKR ein, die Filmschaffenden zahlen den gleichen Betrag als Eigenanteil. Eine entsprechende Regelung muss aber in den Arbeitsvertrag eingefügt werden.  

Weiterlesen

Um GVR auszuhandeln, braucht es Repräsentativität, entschied das Gericht. Für die Berufsverbände ist das eine „gerichtliche Klarstellung von weitreichender Bedeutung“. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig (Szenenfoto aus „Hokuspokus oder: Wie lasse ich meinen Mann verschwinden …?“, 1966).  | Foto © Kinowelt

Mit Sendern und Streamern handelt Verdi Gemeinsame Vergütungsregeln aus. Das steht der Gewerkschaft nicht zu, protestieren mehrere Berufsverbände. Der Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch zog sogar vor Gericht. Und bekam recht. 

Für Film und Fernsehen handelt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) nicht nur regelmäßig den Tarifvertrag aus, sondern schließt auch Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) mit Sendern und Streamern. Wiederholt hat sie damit den Unmut der Berufsverbände auf sich gezogen. Vor allem der Regieverband (BVR) hatte das „unkollegiale Verhalten“ kritisiert. 

Der Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch (BSD) zog sogar vor Gericht. Denn Verdi hatte gemeinsam mit dem BFFS (Schauspiel) und dem BVFT (Ton) eine „Netflix-GVR-Synchron“ abgeschlossen, die auch die Gewerke Synchronbuch und Synchronregie betrifft. Dazu sei Verdi nicht berechtigt. meinte der BSD. Das Landgericht Berlin II gab ihm vorige Woche Recht: Verdi fehle es an der erforderlichen Repräsentativität. Die Gewerkschaft müsse es „unterlassen, GVR […] für Synchronbuchautor*innen und Synchronregisseur*innen aufzustellen und/oder an deren Aufstellung mitzuwirken.“ 

Weiterlesen

Mit Kundgebungen hatte Verdi die Tarifverhandlungen begleitet. Beim vorläufigen Ergebnis machte die Gewerkschaft große Zugeständnisse – ihre Tarifkommission hat das abgelehnt. | Foto © Christian von Polentz/Verdi

Fast ein Jahr wurde um einen neuen Tarifvertrag gerungen. Vorige Woche erklärte Verdi die Verhandlungen für gescheitert. Bis es weitergeht, gilt das Arbeitszeitgesetz – mit 48-Stunden-Woche.

Über acht Runden hatten Gewerkschaften und Produktionsallianz um den nächsten Tarifvertrag (TV FFS) für auf Produktionsdauer Beschäftigte gerungen. Nach zehn Monaten hatte man sich endlich „auf Eckpunkte einer vorläufigen Tarifeinigung verständigt“, meldete die Filmunion in Verdi im Juli, der Schauspielverband BFFS und die Produktionsallianz nannten es beide einen „Durchbruch“.

Doch die Freude war nicht überall und kam zu früh. Die Tarifkommission von Filmschaffenden in Verdi hat vorige Woche die Einigung als „unzureichend bewertet. Damit wird auch das Scheitern der Tarifverhandlungen beschlossen“, teilte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) mit. Die Produktionsallianz habe daraufhin weitere Verhandlungen angeboten. Ein Termin stehe noch nicht fest. Die Produktionsallianz selbst hat sich noch nicht geäußert.  

Weiterlesen

Wenigstens zwei Dinge werden im nächsten Jahr besser: Ab nächstem Jahr sollen überwiegend kurzfristig Beschäftigte leichteren Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten. Die Künstlersozialkasse wird die Zuverdienstgrenze aus nicht-künstlerischer Tätigkeit erhöhen. | Foto © KSK

Der Bundestag hat zwei neue Gesetze beschlossen, mit denen Kreative künftig besser abgesichert werden sollen.

Der Bundestag hat am vorigen Donnerstag zwei neue Gesetze beschlossen, mit denen Kreative künftig besser abgesichert werden sollen, meldet „Backstage Pro“. Ab nächstem Jahr sollen überwiegend kurzfristig Beschäftigte leichteren Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten. „In der Praxis war dies zwar zuvor schon der Fall, allerdings nur deshalb, weil eine befristet eingeführte Sonderregelung von 2009 mehrfach verlängert wurde. Die aktuelle Regelung wäre zum Jahresende ausgelaufen. Ab dem 1. Januar 2023 können damit beispielsweise Schauspieler/innen und andere, für die Dauer eines Projektes begrenzt angestellte Kreative nun dauerhaft Arbeitslosengeld beziehen, ohne dazu gezwungen zu sein, den Beruf in der Kulturbranche aufzugeben.“

Weiterlesen

Hinter den Kulissen wird wieder gestritten. Gewerkschaft und Schauspielverband haben mit Netflix verhandelt – mehrere Berufsverbände sehen sich ausgegrenzt. | Foto © Adobe Stock

Gleich dreimal in zwei Wochen hat der Regieverband gegen die Abmachungen zwischen Netflix und Verdi protestiert: Die Berufsverbände würden ausgegrenzt, das Ergebnis sei „ziemlich mau“. Statt der Gewerkschaft antwortete jetzt der Schauspielverband. 

Der Zank um Netflix geht weiter. Der Bundesverband Schauspiel (BFFS) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hatten mit dem Streamer vor zwei Jahren Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) bei Netflix-Serien ausgehandelt. Vor zwei Wochen meldete Verdi: Netflix zahlt jetzt bei Serien nach Tarif. Und, ach ja, „außerdem werden auch Mindestgagen für Regisseur*innen geregelt, diese fügen sich in die bestehende GVR ein.“

Der Bundesverband Regie (BVR) protestierte. Und das gleich dreimal. Wobei die Vorwürfe gleich bleiben – sie werden aber zunehmend heftiger und ausführlicher vorgebracht.  Verdi repräsentiere nicht die Regie, und das Ergebnis sei „noch dazu ziemlich mau“, hieß es in einer ersten Reaktion (wir berichteten auf „Outtakes“). 

Sechs Tage später wurde der BVR heftiger: „Die Gewerkschaft verkauft die deutschen Regisseurinnen und Regisseure an Netflix“, schrieb der Verband über seine Stellungnahme. Und noch größer darüber: „Raus aus Verdi“. Der Berufsverband, dem rund 450 Fiction-Regisseur*innen angehören, hatte selbst zwei Jahre lang mit Netflix verhandelt. Die Verhandlungen waren vor wenigen Wochen gescheitert, die verpflichtende Schlichtung steht noch an. „Dass Verdi ohne Beteiligung des BVR nun Tarifgagen für die Regie festlege, sei „ein starkes Stück, das dieses Prozedere direkt angreift.“ Was die Regie betrifft, seien die bisherigen Verhandlungsergebnisse von Verdi in Deutschland die schlechtesten in ganz Europa, so der Regieverband. „Offenbar ist es Verdis Ziel, Deutschland als Billiglohnland gegen die europäischen Nachbarn zu positionieren.“ 

Weiterlesen

Wie hältst du’s mit dem Tarifvertrag? Die Filmförderungsanstalt (FFA) wollte es wissen, die Produzentenallianz ließ anders fragen, und antworten konnte jeder, wie er wollte. Ergebnis: 72 Prozent der Produktionsunternehmen orientieren sich „immer“ oder „überwiegend“ am Gagentarifvertrag. Die FFA druckte das anstelle einer echten statistischen Auswertung nach. | Grafik © cinearte

Seit zwei Jahren hat die Filmförderungsanstalt (FFA) des Bundes eine weitere Aufgabe erhalten, nämlich „darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird.“

Wie und wann das geschehen soll, wird nicht erklärt. Lediglich eine konkrete Handlungsanweisung gibt das Filmförderungsgesetz (FFG) [PDF] von 2017 der FFA: Der jährliche Förderbericht soll fortan „eine statistische Auswertung der Informationen zur Anwendbarkeit von Branchentarifverträgen oder vergleichbaren sozialen Standards“ enthalten, besagt Paragraf 169.

Doch der Geschäftsbericht 2017, der erste unter dem aktuellen Gesetz, enthielt nichts dergleichen. Die „genannten Daten werden mit der Schlussprüfung erhoben, normalerweise zwei bis drei Jahre nach der Förderzusage“, erklärte die FFA im Mai auf Nachfrage von cinearte. „Eine statistische Auswertung ist also frühestens 2019 möglich und wird dann im entsprechenden Förderbericht veröffentlicht.“  

Der Geschäftsbericht 2018 erschien am 11. Juli dieses Jahres – wieder ohne die verlangte Statistik, weil „belastbare Daten aus den seit 2017 geförderten Produktionen erst frühestens Mitte 2019 vorliegen werden“, schreibt die FFA wieder als Erklärung dazu. Um der Verpflichtung des Paragrafen 169 dennoch nachzukommen, griff sie einfach auf die „Produzentenstudie 2018“ zurück, die bereits im vorigen Herbst erschienen ist, und druckte den „entsprechenden Abschnitt“ einfach nach [PDF].

Weiterlesen