
Wir wollen nicht angeben mit unserer Collage. Sondern uns damit einfach mal zurückbedanken für die vielen Dankeschöns auf unsere Brancheninfos. Das spornt uns an. | Collage © cinearte
Die überall angekündigten Hilfsprogramme sind da (oder zumindest fast), Unsicherheit herrscht weiterhin in Sachen Kurzarbeit. Und wir schildern ein Beispiel, wie man die Krise zum Guten nutzen kann. Wir danken Ihnen für Ihre Informationen, Ergänzungen und Korrekturen, Fragen und Kommentare. Und bitten um Verständnis, wenn wir nicht alle persönlich beantworten können.
Der Bundespräsident hat heute das Gesetzespaket mit den Milliardenhilfen in der Corona-Krise unterzeichnet. Die Gesetze müssen jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, dann soll die Hilfe rollen.
Doch wie funktionieren diese und ähnlich Hilfsmaßnahmen in der Praxis? Wir bitten alle, die bereits Erfahrungen mit den Soforthilfen aller Art gemacht haben, um eine Einschätzung beziehungsweise einen Erfahrungsbericht.
Seit dieser Woche gibt es einen Kurzarbeit-Tarifvertrag für die Branche. Und der schafft weitere Unsicherheit. Die Berufsverbände prüfen noch, Juristen auf beiden Seiten sehen Probleme und zu viele offene Fragen. Und wie viele Fragen tatsächlich noch offen sind, erfahren wir seitdem in ratlosen E-Mails von Betroffenen. Die Antworten wissen wir auch nicht. Zum Ende der Woche scheinen uns aber folgende Hinweise für Betroffene, also alle Filmschaffende, die einen laufenden Vertrag haben, hilfreich zu sein:
# Überstürzt nichts.
# Erstmal keine Kurzarbeitergeld-Vereinbarung unterschreiben, die sich auf diesen Tarifvertrag beziehen, denn die Gageneinbußen und die „Anordnung“ scheinen zu groß zu sein. Für Verdi-Mitglieder kann die Kurzarbeit natürlich angeordnet werden.
# Die Entwicklung der nächsten Tage und die Einschätzungen und Empfehlungen der Berufsverbände abwarten.
# Solange keine Kurzarbeitergeld-Vereinbarung vom Filmschaffenden unterschrieben wurde, läuft der Gagenanspruch in vereinbarter Höhe weiter. Erst durch eine Kurzarbeitergeld-Vereinbarung verliert man diesen.
# Lieber keine Kurzarbeitergeld-Vereinbarungen unterschreiben, die irgendeine Änderung oder Verkürzung der Vertragslaufzeit zur Folge haben könnten. Die Verträge laufen ja nicht etwa zu dem in den Verträgen meistens „voraussichtlich“ genannten Termin aus, sondern erst mit der tatsächlichen Fertigstellung des Films. Es handelt sich bei den Verträgen in der Regel nicht um zeitlich befristete Verträge, sondern um „zweckbefristete“. Erst mit der Fertigstellung der Produktion wird deren Zweck erreicht und das Arbeitsverhältnis beendet. Daher heißt der Tarifvertrag ja auch „für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende“.
# Vor dem Unterschreiben die Vereinbarung möglichst von einem Rechtsanwalt oder einer Einrichtung, die rechtsberatend tätig sein darf, prüfen lassen.
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