Corona: Brancheninfo 14

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Der litauische Regisseur Robertas Nevecka überlegt in seinem animierten Kurzfilm, was Filmschaffende aller Gewerke wohl jetzt so zuhause machen. | Screenshot

Kurz vor Redaktionsschluss erreicht uns eine gut Nachricht: Für freiwillig Versicherte Selbstständige werden die Regeln beim Arbeitslosengeld gelockert. Über Hilfsprogramme für Kleinunternehmer und Selbständige sprach der Deutschlandfunk heute mit Experten. Über eine Stunde geben sie Tipps und Erklärungen. Wir danken Ihnen für Ihre Informationen, Ergänzungen und Korrekturen, Anregungen, Fragen und Kommentare. 

 

Was treiben Filmschaffende in der Quarantäne? Der litauische Regisseur Robertas Nevecka unternimmt einen animierten Streifzug durch die Gewerke.

 

Eine gute Nachricht für Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenver- sicherung versichert sind: Für sie wurden die Regeln zum Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen gelockert, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind. Das teilte die Agentur für Arbeit München heute mit. Wer bereits innerhalb der letzten 12 Monate Arbeitslosengeld bezogen und erneut beantragt hat, kann sich danach erneut freiwillig versichern. Diese Ausnahme gilt bis zum 30. September 2020 (bisher wurden Selbstständige bei einem zweiten Arbeitslosengeldbezug binnen eines Jahres aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen, wenn sie die gleiche selbstständige Tätigkeit wieder aufnehmen).
Wer in den letzten 30 Monaten vor der jetzigen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate Beitrage gezahlt hat, kann Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dabei ist unerheblich, ob die Beitragszeiten durch freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung (etwa als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter) gezahlt wurden.
Auch Selbstständige, die bereits vor längerer Zeit einmal über die freiwillige Versicherung Arbeitslosengeld bezogen haben, können einen erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben. Voraussetzung ist, dass seitdem mindestens 12 Monate Beiträge in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden. Nach der Arbeitslosigkeit können Sie sich wieder freiwillig versichern. 

Vertrag gekündigt, Aufträge weg? Hilfe für Kleinunternehmer und Selbständige war heute Thema im „Marktplatz“ des Deutschlandfunks. Experten sprechen 70 Minuten lang über Anträge und Grundsicherung, die Unterschiede zwischen den Bundesländern und worauf man achten sollte – auch zum Nachhören. 

Ein Buch kaufen, auf einer Parkbank sitzen, sich mit Freunden treffen – das ist jetzt verboten, wird kontrolliert und denunziert. Die demokratischen Sicherungen scheinen durchgebrannt. Wo und wie soll das enden? Der Historiker René Schlott sorgt sich im „Spiegel“ um die Bürgerrechte.

In der Produktionsszene passieren gerade einige widersprüchliche Dinge gleichzeitig, stellt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ fest: Wie die Sender den TV-Produzent*innen helfen – oder auch nicht. 

Den Kinos in der Krise widmet der Deutschlandfunk seinen Podcast „Eine Stunde Film“. 

Über die „Filmauswertung in Krisenzeiten“ spricht der Podcast Indiefilmtalk in seiner Sonderreihe mit zwei Verleihern:  Tobias Lindemann von Grandfilm und Stefan Kloos von Rise and Shine schildern ihren Umgang mit der aktuellen Situation und welche Möglichkeit das Streamen von Verleihern, Kinos und dem Film selbst bieten kann.

Wie es trotz Viren-Krise in der europäischen Filmförderung weitergeht und was Förderempfänger von Media beachten sollten, hat Creative Europe zusammengefasst.

Mehr Hilfe für Bayerns Kinos: Das Digitalministerium stellt 1,2 Millionen Euro für Sofortprämien bereit, zudem werden die Kinoprogrammprämien des FFF Bayern verdoppelt und bereits im Sommer vergeben.

 

Die Soforthilfe lief schnell in Berlin. Mehr als 900 Millionen Euro seien bislang an mehr als 100.000 Kleinstunternehmen, Freiberufler und Selbstständige ausgezahlt, teilt die Investitionsbank Berlin (IBB) mit – und kündigt eine Pause an: Anträge, die bis Mittwoch um 12 Uhr eingingen, sollen noch bearbeitet und ausgezahlt werden. Damit wären in Berlin insgesamt 1,4 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Alle weiteren Anträge in der Warteschlange behalten ihre Position und können ab Montag, 6. April, 10 Uhr im einheitlichen Bundesprogramm weiter beantragen. Dieses hat knapp 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

 

Wie klappt’s mit den Soforthilfen? Hoch im Norden nicht ganz so perfekt, wird uns berichtet:

Leider läuft es in Schleswig-Holstein längst nicht so reibungslos wie in anderen Bundesländern. Der zwar schlank gehaltene Antrag auf Soforthilfe sah zunächst lediglich Hilfen für Liquiditätsengpässe hinsichtlich betrieblicher Kosten wie Mieten, Kredite und so weiter vor. Dass Soloselbständige auch von etwas leben müssen, spiegelte sich im Formular zunächst nicht wider. Eine Soforthilfe für Künstler ist nicht vorgesehen.
Samstag, 28. März. Nach Auskunft der Steuerberaterkanzlei hieß es noch, man könne  laut Angaben der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IBSH) eigene Entnahmen in den Liquiditätsengpass einrechnen. Das haben viele entsprechend der Empfehlung so eingereicht.
Montag, 30. März folgt der Widerruf der IBSH: Eigenentnahmen dürften nicht in die Antragssumme eingerechnet werden. Aufgrund des durchaus ernst zu nehmenden Hinweises auf Subventionsbetrug fragen sich nun viele, wie ist die rechtliche Lage? Muss der Antrag korrigiert oder zurückgezogen werden? Leider gibt es dazu keine Auskunft. Nicht einmal der Eingang des Antrags wurde bislang bestätigt. Dazu heißt es lapidar: „Wir bitten Sie davon abzusehen, telefonisch nachzufragen, ob Ihr Antrag bei uns eingegangen ist. Die entsprechenden E-Mail-Postfächer funktionieren alle einwandfrei, nur werden derzeit leider keine Eingangsbestätigungen versendet. Sofern Sie keine Fehlermeldung über Ihr E-Mail-System erhalten haben, können Sie also davon ausgehen, dass der Antrag bei uns eingegangen ist.“ Außerdem ist die Antragstellung bis heute ausgesetzt: „Das Land konnte in Verhandlungen mit dem Bund noch weitere Zugeständnisse beim Programm erreichen. Bis zum 02.04.2020 wird das Antragsformular entsprechend überarbeitet und eine Liste mit häufig gestellten Fragen veröffentlicht.  Außerdem wird eine Online-Antragserfassung mit Upload des Antragsformulars zur Verfügung gestellt. Bereits gestellte Anträge bleiben selbstverständlich bestehen und werden bearbeitet.“
Wir sind gespannt, ob beziehungsweise wie und wann man sich sortiert und geben die Note: Unbefriedigend!

 

RTL und die Ufa Serial Drama lassen sich von der Krise nicht schrecken: Am Montag meldete der Sender: „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ und „Unter uns“ machen weiter, die Dreharbeiten wurden am Montag wieder fortgesetzt.  Die Drehunterbrechung in der vergangenen Woche wurde genutzt, um die Drehbücher und Sets den Sicherheitsmaßnahmen zur Risikominimierung weiter anzupassen, habe die Ufa dem Sender mitgeteilt. Was heißen soll: „Der Drehbetrieb werde unter genauesten und strengen Hygienemaßnahmen, die so mit unseren Arbeitsschutzfachleuten im Einzelnen abgesprochen sind, durchgeführt“, „der Mindestabstand aller Personen“ werde „durchgängig gewährt, die Verweildauer des Teams im Studio so gering wie möglich gehalten, Haare und Make-up von den Schauspieler*innen selbst übernommen“. Außerdem sei es allen Mitarbeitern, „die zu Risikogruppen gehören“, freigestellt, „die Arbeit am Set derzeit fortzusetzen“.
Der Drehbetrieb bei „Alles was zählt“ pausiert hingegen noch. Grund: „Ein positiver Corona-Befund eines Komparsen, der einen Dreheinsatz in der letzten Woche hatte, so dass zum Schutz aller die Quarantänezeit berücksichtigt wird.“

Was die Corona-Krise für die unzähligen Daily Soaps und wöchentlichen Serien-Formate im Fernsehen bedeutet, beschreibt der „Weser-Kurier“.

 

Im Podcast „Close Up“ der Deutschen Filmakademie sprechen die Schauspielerin Susanne Bormann und der Regisseur Christian Schwochow mit ihren Kolleg*innen über Beruf und Alltag, Film und Kino, Karriere und Herausforderungen. Zur Corona-Krise startete nun eine Sonderstaffel. In der ersten Folge ist der Kinobetreiber Hans-Joachim Flebbe (Astor Film Lounge), in der zweiten die Regisseurin Connie Walther (Wie Feuer und Flamme)  ihr Gegenüber.

Ein eigenes Streamingprogramm bieten die Filmkunstkinos Düsseldorf. Über 70 Arthaus-Filme können online angesehen werden, die Einnahmen teilen sich Kino und Verleih.

Zum 20. Mal findet im Juni das Japanische Filmfestival Nippon Connection statt – erstmals nicht in Frankfurt am Main, sondern im Netz. Neben dem Filmprogramm sollen Livestreams und Diskussionsrunden vom 9. bis 14. Juni ein wenig Festivalatmosphäre schaffen.

 

Wir hatten die Berufsverbände um Ihre Meinung zur Kurzarbeit gebeten und gefragt:
1. Wie schätzen Sie den Kurzarbeit-Tarifvertrag ein?
2. Was raten Sie Ihren Mitgliedern, denen Kurzarbeit angeboten wird?

Das schreibt der Verband der Requisiteure und Set Decorator (VdRSD):
„Der VdRSD begrüsst den Kurzarbeit-Tarifvertrag. Gerade in der derzeitigen schwierigen Situation bringt er das Instrument des Kurzarbeiter*innengeldes ins Spiel, das bis vor kurzem niemand mit der Filmbranche in Verbindung gebracht hätte, und ebnet damit den Weg der Anwendung. Die Aufstockung der gesetzlichen 60 (oder 67) Prozent vom realen Nettolohn auf die tarifliche Mindestnettogage beziehungsweise auf die Individualgage bei Berufen, die nicht in der Gagentabelle gelistet sind, ist eine akzeptable Lösung, um für den Verdienstausfall durch die jetzigen Verschiebungen und Drehabbrüche eine Kompensation zu erhalten.
Für lange Projekte, die nun bereits am Anfang gestoppt wurden, empfiehlt der VdRSD seinen Mitgliedern als Grundlinie Kurzarbeiter*innengeld nach dem Kurzarbeit-Tarifvertrag, um abgesichert zu sein in der momentane Krisensituation. Kurzarbeiter*innengeld zählt erfreulicherweise für die Anwartschaftzeit für Arbeitslosengeld 1, das dann nach der verhandelten Gage berechnet wird.“

 

Zu unserer Meldungen über die Freien Mitarbeiter*innen beim öffentlich-Rechtlichen Fernsehen erhielten wir eine Ergänzung eines*r Branchenbeobachter*in, die auch unsere gestrigen Berichte über die Situation an den Theatern erweitert:
„Nicht nur die Journalisten werden ,hängen gelassen‘ auch die freien Mitarbeiter von (einigen) Stadt- und Staatstheatern: Regie, Bühnenbild, Kostümbild, Bühnenmusik … da keine Premieren jetzt natürlich keine Premieren stattfinden können, werden auch keine Honorare ausgezahlt, die am Premierentag eigentlich fällig gewesen wären – ohne Ansage und Informationen, wie man mit den Honorar-Ansprüchen weiter zu verfahren gedenkt. Ich bin mir nicht mal sicher, ob den Theater überhaupt bewusst ist, das ihnen gegenüber Honoraransprüche auch dann bestehen, wenn sie die Leistung des Künstlers nicht in Anspruch nehmen. Es scheint in den Theatern auch Unwissenheit darüber, ob es sich um Werk- oder Dienstverträge handelt. Bund und Länder schütten vorbildlich Hilfen aus, während die bereits durchfinanzierten Bühnen (denen mit Eintrittsgeld lediglich maximal etwa 20 Prozent des Etats entgeht) herumlavieren. Staatliche Unterstützung kompensiert hier die Unfähigkeit staatlich subventionierter Institutionen.“

 

Kreativ in der Krise: Normalerweise macht die Evolin Produktion in Augsburg regionale Kinowerbung in Bayern. Doch da läuft gerade nichts. Darum hat die Firma die Aktion „In der Pause braucht’s ’ne Stärkung“ gestartet.  

Kinofans können da ab sofort Verzehrgutscheine für ihr Lieblingskino kaufen – und zwar zum halben Preis. Den Rest gibt Evelin hinzu, der Erlös geht komplett an das ausgewählte Kino.

Abgesagte Auftritte, leere Einrichtungen, fehlende Gagen: Berlin ist besonders betroffen, kann aber bestens improvisieren. Wenn alle daheim bleiben müssen, kommt die Kultur eben dorthin – per Livestream. DJ-Battles und Diskussionen, Opern und Performances, Konzerte und Vernissagen laufen auf der Plattform „Berlin (a)live“. Die „digitale Bühne für Kunst und Kultur“ ist ein Projekt von Kultursenat und der Agentur 3pc.

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