Beiträge

Wenigstens zwei Dinge werden im nächsten Jahr besser: Ab nächstem Jahr sollen überwiegend kurzfristig Beschäftigte leichteren Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten. Die Künstlersozialkasse wird die Zuverdienstgrenze aus nicht-künstlerischer Tätigkeit erhöhen. | Foto © KSK

Der Bundestag hat zwei neue Gesetze beschlossen, mit denen Kreative künftig besser abgesichert werden sollen.

Der Bundestag hat am vorigen Donnerstag zwei neue Gesetze beschlossen, mit denen Kreative künftig besser abgesichert werden sollen, meldet „Backstage Pro“. Ab nächstem Jahr sollen überwiegend kurzfristig Beschäftigte leichteren Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten. „In der Praxis war dies zwar zuvor schon der Fall, allerdings nur deshalb, weil eine befristet eingeführte Sonderregelung von 2009 mehrfach verlängert wurde. Die aktuelle Regelung wäre zum Jahresende ausgelaufen. Ab dem 1. Januar 2023 können damit beispielsweise Schauspieler/innen und andere, für die Dauer eines Projektes begrenzt angestellte Kreative nun dauerhaft Arbeitslosengeld beziehen, ohne dazu gezwungen zu sein, den Beruf in der Kulturbranche aufzugeben.“

Weiterlesen

In der Netflix-Serie „Dark“ trat Peter Schneider weltweit auf. Doch die Nöte seines Berufsstands kennt er auch. | Foto © Julia Terjung, Netflix

Der Schauspieler Peter Schneider hat eine beeindruckende Filmografie. Doch wenn es um die soziale Absicherung geht, erlebt er das Gleiche wie viele seiner Kolleg*innen. In einem Brandbrief erklärt er verständlich, woran es hakt. 

Ich möchte diese für viele existentiell bedrohliche Situation zum Anlass nehmen und Sie gerne auf ein seit Jahren existierendes Grundproblem unseres Berufsstandes hinweisen. Vielleicht können wir ja in einen Austausch kommen.

Kurz zu mir: Ich bin 1975 in Leipzig geboren, absolvierte nach dem Abitur 1995 ein Musikstudium und von 1998-2002 ein Schauspielstudium an der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ in Leipzig, welches ich mit Diplom abschloss. Seitdem bin ich vor allem als Schauspieler, aber auch als Musiker, Komponist und musikalischer Leiter an verschiedenen Theatern in Deutschland tätig. Unter anderem arbeitete ich an der Volksbühne Berlin, dem HAU Berlin, am Schauspiel Leipzig, Chemnitz, Zittau und Rudolstadt, dem TdjW Leipzig, den Staatstheatern Schwerin, Karlsruhe, den Theatern Heilbronn und Plauen-Zwickau und an den Bühnen der Städte Halle, Gera und Altenburg.

Seit einer intensiven Zusammenarbeit mit Edgar Reitz 2001 bis 2002 („Heimat 3″) arbeitete ich in über 80 Film- und Fernsehproduktionen mit. So spielte ich zum Beispiel die Hauptrollen in Philipp Kadelbachs Neuverfilmung von „Nackt unter Wölfen“ („Deutscher Fernsehpreis 2015“ als bester Fernsehfilm) oder aber auch in Hans Weingartners hochgelobtem Psychodrama „Die Summe meiner einzelnen Teile“. Für diese wurde ich 2012 für den „Deutschen Filmpreis“ in der Kategorie „beste darstellerische Leistung männliche Hauptrolle“ und 2013 für den „Preis der deutschen Filmkritik“ nominiert. Ebenfalls 2013 erhielt Mareille Kleins Film „Gruppenfoto“, in dem ich die Hauptrolle spiele den „Max-Ophüls-Preis“. Ich bin Mitglied der Deutschen und der Europäischen Filmakademie.

Wie sie meiner Vita entnehmen können, bin ich beruflich sehr viel rumgekommen. Weil ich nie irgendwo fest engagiert war, habe ich so als „Solokämpfer“ in Hunderten verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen gearbeitet. Da mich solche Dinge interessieren, habe ich mich aufgrund meiner individuellen beruflichen Entfaltung intensiv mit dem Sozialversicherungsrecht und meinem sozialversicherungsrechtlichen Status beschäftigt. Ich möchte Ihnen gerne erklären, wo seit Jahren ein Problem für uns sogenannte „freiberufliche Schauspieler*innen“ liegt, das nun in dieser Krise für viel mehr von uns als sonst existentielle Probleme mit sich bringt. Anmerken möchte ich, dass wir quantitativ im deutschen Künstlerkanon, aber auch im Schauspielbereich vom Status her eine Minderheit sind (geschätzt 10.000 Leute), weshalb wir aber auch keine große Lobby haben und es wenig Erfahrungen mit uns gibt.

Das möchte ich ändern. Und anhand meiner Situation erklären, worum es mir geht. Die Ausgangssituation ist komplex und kompliziert.

Weiterlesen

Der litauische Regisseur Robertas Nevecka überlegt in seinem animierten Kurzfilm, was Filmschaffende aller Gewerke wohl jetzt so zuhause machen. | Screenshot

Kurz vor Redaktionsschluss erreicht uns eine gut Nachricht: Für freiwillig Versicherte Selbstständige werden die Regeln beim Arbeitslosengeld gelockert. Über Hilfsprogramme für Kleinunternehmer und Selbständige sprach der Deutschlandfunk heute mit Experten. Über eine Stunde geben sie Tipps und Erklärungen. Wir danken Ihnen für Ihre Informationen, Ergänzungen und Korrekturen, Anregungen, Fragen und Kommentare. 

 

Was treiben Filmschaffende in der Quarantäne? Der litauische Regisseur Robertas Nevecka unternimmt einen animierten Streifzug durch die Gewerke.

 

Eine gute Nachricht für Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenver- sicherung versichert sind: Für sie wurden die Regeln zum Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen gelockert, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind. Das teilte die Agentur für Arbeit München heute mit. Wer bereits innerhalb der letzten 12 Monate Arbeitslosengeld bezogen und erneut beantragt hat, kann sich danach erneut freiwillig versichern. Diese Ausnahme gilt bis zum 30. September 2020 (bisher wurden Selbstständige bei einem zweiten Arbeitslosengeldbezug binnen eines Jahres aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen, wenn sie die gleiche selbstständige Tätigkeit wieder aufnehmen).
Wer in den letzten 30 Monaten vor der jetzigen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate Beitrage gezahlt hat, kann Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dabei ist unerheblich, ob die Beitragszeiten durch freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung (etwa als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter) gezahlt wurden.
Auch Selbstständige, die bereits vor längerer Zeit einmal über die freiwillige Versicherung Arbeitslosengeld bezogen haben, können einen erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben. Voraussetzung ist, dass seitdem mindestens 12 Monate Beiträge in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden. Nach der Arbeitslosigkeit können Sie sich wieder freiwillig versichern. 

Weiterlesen