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Im Prinzip hat Anika Decker ja recht, urteilte das Gericht. Der Drehbuchautorin bringt das aber wenig. Denn wenn’s ums Geld geht, hat auch das Urheberrecht ein Verfallsdatum. | Foto © MDR

Der Kampf um ihr Urheberrecht ist vorbei. Acht Jahre lang hatte die Drehbuchautorin Anika Decker um ihren Anteil an den Kino-Bestsellern „Kein­ohr­hasen“ und „Zwei­ohr­küken“ gekämpft. Am Montag hat sie’s aufgegeben. 

Gleich mit zwei Bestsellern hatte die Drehbuchautorin Anika Decker ihre Karriere gestartet. „Kein­ohr­hasen“ war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino, „Zweiohrküken“ war 2009 die meistverkaufte DVD im Land. Allein in den Kinos spielten die beiden Filme 113 Millionen Euro ein – Decker war dafür mit 207.000 Euro vergütet worden. Am späteren Erfolg wurde sie nicht beteiligt. 

Zum Glück gibt’s den sogenannten „Fairnessparagraf“ 32a im Urheberrechtsgesetz. Der schreibt eine „angemessene Beteiligung“ vor, wenn die Vergütung „unverhältnismäßig niedrig im Vergleich zu den Erträgen“ war. Decker klagte gegen die Produktions­firma Barefoot Films und Warner Bros. Das Landgericht Berlin gab Decker schon vor zwei Jahren prinzipiell recht und stellte dabei auch fest: Decker ist Haupt-Autorin der Drehbücher. Eine „Signalwirkung“ vermutete damals nicht nur Jonas Wintermantel beim RBB. 

Mehr aber auch nicht. Denn bei der angemessenen Beteiligung fiel das Urteil nicht im Sinne der Klägerin – das Gericht sprach ihr lediglich 183.000 Euro zu. „Der Großteil ihrer Ansprüche ist laut Urteil verjährt. Auch die Prozesskosten für das insgesamt fünfjährige Verfahren wird sie selbst tragen müssen. […] ,Sie hätte viel früher Klage erheben müssen’, sagte der Vorsitzende Richter“.  

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„Das Boot“ war ein internationaler Kinoerfolg mit sechs „Oscar“-Nominierungen. Jost Vacano (an der Kamera) trug dazu nicht nur durch seine Bildgestaltung bei, sondern entwickelte auch ein Stabilisierungssystem, dass die Bild im engsten Raum erst möglich machte. Seit anderthalb Jahrzehnten streitet er um eine angemessene Vergütung. | Foto © Bavaria

Seit 13 Jahren klagt der DoP Jost Vacano um eine angemessene Beteiligung am Erfolg des Filmklassikers „Das Boot“. Jetzt hat er sich mit den ARD-Anstalten geeinigt. ein wirklicher Lichtblick sei das aber nicht.

Im Rechtsstreit über eine angemessene Vergütung hat sich der Chefkameramann des international erfolgreichen Filmklassikers „Das Boot“, Jost Vacano, mit den ARD-Anstalten geeinigt, berichtete auch „Der Tagesspiegel“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Beide greifen auf Texte von Deutscher Presse-Agentur und Evangelischem Pressedienst (EPD) zurück, die den jahrelangen Rechtsstreit nochmals aufrollen. „Auch der Westdeutsche Rundfunk (WDR), gegen den Vacano in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht München klagt, ist dem Vergleich vorbehaltlich der Klärung von Formalitäten beigetreten. Die Einigung sieht eine Abfindung für Vacano in Höhe von insgesamt 160 000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer vor. […] Der SWR teilte auf EPD-Nachfrage mit, Vacano werde das Verfahren gegen den WDR in München nun für erledigt erklären. Die Abfindungssumme schließe ,alle Sendungen in allen Programmen der ARD einschließlich 3sat und Arte ein, die in der Vergangenheit erfolgt sind, außerdem Zinsen und einen Betrag für künftige Sendungen‘. Der ,Wert‘ der künftigen Ausstrahlungen werde dabei nicht nach dem Wiederholungsvergütungsmodell berechnet, sondern nach dem neuen Punktemodell einer Gemeinsamen Vergütungsregelung (ARD-GVR Drehbuch), das seit dem 1. Januar 2019 für Auftragsproduktionen der ARD gilt.“

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Wir sprachen mit dem Rechtsanwalt und dem Schauspieler in Ihrer Funktion als Justiziar und Vorstandsmitglied des BFFS über den Aufbau des Verbandes und über aktuelle Probleme, welche die Schauspieler und somit den BFFS beschäftigen: Urheberrecht, Tarife, GVL und Arbeitslosengeld 1.

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