„Das Boot“: Ein „Armutszeugnis“ für die ARD
Seit 13 Jahren klagt der DoP Jost Vacano um eine angemessene Beteiligung am Erfolg des Filmklassikers „Das Boot“. Jetzt hat er sich mit den ARD-Anstalten geeinigt. ein wirklicher Lichtblick sei das aber nicht.
Im Rechtsstreit über eine angemessene Vergütung hat sich der Chefkameramann des international erfolgreichen Filmklassikers „Das Boot“, Jost Vacano, mit den ARD-Anstalten geeinigt, berichtete auch „Der Tagesspiegel“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Beide greifen auf Texte von Deutscher Presse-Agentur und Evangelischem Pressedienst (EPD) zurück, die den jahrelangen Rechtsstreit nochmals aufrollen. „Auch der Westdeutsche Rundfunk (WDR), gegen den Vacano in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht München klagt, ist dem Vergleich vorbehaltlich der Klärung von Formalitäten beigetreten. Die Einigung sieht eine Abfindung für Vacano in Höhe von insgesamt 160 000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer vor. […] Der SWR teilte auf EPD-Nachfrage mit, Vacano werde das Verfahren gegen den WDR in München nun für erledigt erklären. Die Abfindungssumme schließe ,alle Sendungen in allen Programmen der ARD einschließlich 3sat und Arte ein, die in der Vergangenheit erfolgt sind, außerdem Zinsen und einen Betrag für künftige Sendungen‘. Der ,Wert‘ der künftigen Ausstrahlungen werde dabei nicht nach dem Wiederholungsvergütungsmodell berechnet, sondern nach dem neuen Punktemodell einer Gemeinsamen Vergütungsregelung (ARD-GVR Drehbuch), das seit dem 1. Januar 2019 für Auftragsproduktionen der ARD gilt.“
13 Jahre dauerte es bis zur Einigung mit den ARD-Anstalten. Ein weiterer Rechtsstreit mit der Produktionsfirma Bavaria Film und dem Videoverwerter Eurovideo steht noch aus. „Ich bin 87, irgendwann müssen die Prozesse enden“, sagte Vacano im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ hinter der Bezahlschranke. Er hoffe, dass auch dieses Verfahren im kommenden Jahr zu einer Einigung führe. „Die Kosten auf meiner Seite für beide Verfahren, also Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten und so weiter, liegen ungefähr bei einer Viertelmillion Euro. Viele Leute sagen, hör doch auf damit, du ruinierst deine Nerven. Wenn ich sagen würde, ich gebe auf, heißt das, dass ich außer meinen eigenen Kosten auch noch einen Großteil der Kosten der Gegenseite mit bezahlen muss. Denn wenn ich eine Klage zurückziehe, dann hat die andere Seite gewonnen. Ich stecke dann mit einer guten halben Million drin, und das hätte ich mir nie leisten können. Ich bin naiv gestartet und hatte mir so fünf Jahre für das Verfahren gegeben. Aber man darf sich nicht mürbemachen lassen.“
Der Berufsverband Kinematografie (BVK) sieht den Vergleich „mit gemischten Gefühlen. Angesichts der weiterbestehenden Strategie der öffentlich-rechtlichen Sender, mit relevanten Berufsverbänden von Miturhebern an Filmen nicht über angemessene Nutzungsvergütungen zu verhandeln, wohl aber mit hier nicht repräsentativen Gewerkschaften äußerst flache Abschlüsse zu vereinbaren, sei der jetzige ,Boot-Vergleich‘ kein wirklicher Lichtblick“, teilte der Verband mit. „Jenseits der hier für die Zukunft mitbezahlten Nutzungen wird der Kinematograf weiter finanziell beteiligt. Die ARD-Anstalten hatten den Film seit 1982 intensiv ausgewertet und über 100 mal ausgestrahlt, wobei im Verfahren aber nur Sendungen seit dem Jahr 2002 berücksichtigt werden konnten. Im Gegensatz zu anderen Beteiligten hatte Vacano für die Ausstrahlungen keinen Cent zusätzlich erhalten.“
Auch Vacano selbst, der Ehrenmitglied des Verbands ist, wird in der Pressemitteilung zitiert: „Nach eineinhalb Jahrzehnten Kampf mit hohem persönlichen Einsatz bin ich froh, die Klage in Stuttgart gegen die ARD-Anstalten als erledigt ansehen zu können. Ich hatte gehofft, dass die Öffentlich-Rechtlichen verstehen, daß man mit den Kameraleuten verhandeln sollte, aber das haben bislang leider nur private Anbieter begriffen. Ausgerechnet die Öffentlich-Rechtlichen tun so, als müsse man sich nicht mit den urheberrechtlich relevanten Verbänden verständigen. Ein Armutszeugnis.“
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