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Corona: Das Virus unterm Mikroskop als Computergrafik. | Foto © WDR

Das Coronavirus hat auch die Filmbranche erreicht. In einem ersten Überblick versucht wir zusammenzufassen, was das für die Beschäftigten und die Produktionen bedeutet. Vollständig ist diese Aufstellung noch nicht, sie soll aber in den nächsten Tagen fortlaufend aktualisiert werden. Wir danken Ihnen für Ihre Ergänzungen und Korrekturen, Fragen und Kommentare. 

„Die Lage ist ernst“, sagte Ministerpräsident Markus Söder am heutigen Montag in einer Pressekonferenz, die ausschließlich als Livestream stattfand. Im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus (Covid-19) hat Bayern heute den den Katastrophenfall ausgerufen. Das öffentliche Leben wird drastisch eingeschränkt, besonders Gastronomie und Einzelhandel kommen bis auf eine Grundversorgung zum Erliegen. 

Noch am frühen Nachmittag teilte der FFF Bayern in einer Rund-Mail die Konsequenzen für die Filmbranche mit: Bis 19. April sind im gesamten Bundesland Veranstaltungen unabhängig von der Personenzahl untersagt. Dreharbeiten auf öffentlichem Grund gelten dabei als Veranstaltungen. Bisherige Genehmigungen sind ab dem morgigen Dienstag, 17. März, außer Kraft. Updates zur Entwicklung veröffentlicht die Filmförderung hier.

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Für das Drama „Euphoria“ arbeiteten Produzenten aus Großbritannien, Schweden und Deutschland zusammen – da können mit dem ­deutschen System der Regieassistenz nur wenige etwas anfangen, meint Benedict Hoermann (hinten): „Man kann sich weltweit an jedes Set stellen, und sofort sind die Verantwortlichkeiten und Abläufe klar.“ | Foto © Jürgen Olcyk, Tatfilm

Assistant Director oder Regieassistent? Fast die ganze Filmwelt arbeitet nach dem ersten System, doch in Deutschland tut man sich noch schwer damit. Dabei sei es besser für die wachsenden­ ­Erfordernisse geeignet, meint Benedict Hoermann von der Assistant Directors Union.

Herr Hoermann, im Frühjahr hat sich die Assistant Directors Union (ADU) als eigenständiger Berufsverband vorgestellt. Sie vertreten die Interessen der (Assistant Directors (AD) und Regieassistent*innen. Gehören sie nicht in den Bundesverband Regie?

Das hat mit unserer Entstehungsgeschichte zu tun. Die ADU gibt es schon länger, und anfangs ging es uns nicht darum, einen Berufsverband zu gründen …

Sondern?

Die meisten von uns sind Quereinsteiger. Regieassistenz ist ja kein Ausbildungsberuf. Die Chance, von anderen zu lernen, ist kaum gegeben. Wir sind Autodidakten. Ich selbst bin 2001 in diesen Beruf „reingerutscht“, hatte aber nie die Chance, mich wirklich intensiv mit anderen Regieassistent*innen auszutauschen. oder von anderen zu lernen. So kam ich vor Jahren auf die Idee, eine Plattform zu schaffen, auf der sich Regie­assistenten und AD begegnen und Erfahrungen jeglicher Art austauschen können.

Wozu ein Berufsverband ja unter anderem ebenfalls da ist.

Natürlich. Wenn der Verband einer Berufsgruppe den nötigen Stellenwert einräumt. Für mich war der BVR die Interessenvertretung der Regisseur*innen. Wie intensiv dort die Lobbyarbeit für die Berufsgruppe Regieassistenz betrieben wird, war mir nicht klar.
Nichtsdestotrotz habe ich eine andere Auffassung von meiner Arbeit als der BVR. Dort wird dIe Regieassistenz noch als die künstlerische „rechte Hand“ der Regisseur*innen verstanden. Ich hingegen habe mich schon früh mit dem angelsächsischen AD-System identifiziert, bei dem ich die Regie nicht nur kreativ, sondern überwiegend logistisch und organisatorisch unterstütze.

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Wie hältst du’s mit dem Tarifvertrag? Die Filmförderungsanstalt (FFA) wollte es wissen, die Produzentenallianz ließ anders fragen, und antworten konnte jeder, wie er wollte. Ergebnis: 72 Prozent der Produktionsunternehmen orientieren sich „immer“ oder „überwiegend“ am Gagentarifvertrag. Die FFA druckte das anstelle einer echten statistischen Auswertung nach. | Grafik © cinearte

Seit zwei Jahren hat die Filmförderungsanstalt (FFA) des Bundes eine weitere Aufgabe erhalten, nämlich „darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird.“

Wie und wann das geschehen soll, wird nicht erklärt. Lediglich eine konkrete Handlungsanweisung gibt das Filmförderungsgesetz (FFG) [PDF] von 2017 der FFA: Der jährliche Förderbericht soll fortan „eine statistische Auswertung der Informationen zur Anwendbarkeit von Branchentarifverträgen oder vergleichbaren sozialen Standards“ enthalten, besagt Paragraf 169.

Doch der Geschäftsbericht 2017, der erste unter dem aktuellen Gesetz, enthielt nichts dergleichen. Die „genannten Daten werden mit der Schlussprüfung erhoben, normalerweise zwei bis drei Jahre nach der Förderzusage“, erklärte die FFA im Mai auf Nachfrage von cinearte. „Eine statistische Auswertung ist also frühestens 2019 möglich und wird dann im entsprechenden Förderbericht veröffentlicht.“  

Der Geschäftsbericht 2018 erschien am 11. Juli dieses Jahres – wieder ohne die verlangte Statistik, weil „belastbare Daten aus den seit 2017 geförderten Produktionen erst frühestens Mitte 2019 vorliegen werden“, schreibt die FFA wieder als Erklärung dazu. Um der Verpflichtung des Paragrafen 169 dennoch nachzukommen, griff sie einfach auf die „Produzentenstudie 2018“ zurück, die bereits im vorigen Herbst erschienen ist, und druckte den „entsprechenden Abschnitt“ einfach nach [PDF].

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Der Branche gehen die Arbeitskräfte aus. Das liegt nicht nur daran, dass mehr gedreht wird. ­­Einige kehren der Branche einfach den Rücken. Warum? Ein Erfahrungsbericht mit Vorschlägen. | Foto © Archiv

Der Branche gehen die Arbeitskräfte aus. Das liegt nicht nur daran, dass mehr gedreht wird. ­­Einige kehren der Branche einfach den Rücken. Warum? Ein Erfahrungsbericht mit Vorschlägen. | Foto © Archiv

Ich bin jetzt seit über zehn Jahren beim Film. Ich habe mit 17 mein erstes Praktikum gemacht und wusste sofort: Da will ich hin! Die Mischung zwischen laufender Baustelle und Kunst, der Rhythmus, der Typ Mensch, der sich für den Beruf entscheidet – das traf alles meinen Geschmack. Man verdient, subjektiv betrachtet, nicht schlecht, kann im Winter ein paar Wochen wegfahren ohne zu befürchten, den Job zu verlieren, und es ist äußerst vielfältig und abwechslungsreich. Aber der Schein trügt und nicht zu knapp. Vielleicht war ich noch zu jung, um das endlose Spiel zu durchschauen. Vielleicht habe ich mich auch von den unzähligen Wichtigtuern blenden lassen. Den Weitblick hatte ich auf jeden Fall nicht, und jetzt stehe ich da ohne Ausbildung, ohne Abschluss, mit einer Berufsbezeichnung, die man „Set-Aufnahmeleitung“ nennt, und mit der ich woanders nichts anfangen kann. 

Meine berufliche Hinrichtung fand allerdings erst statt, als ich Mutter wurde. Es fing schon damit an, dass mir die Elternzeit durch die Agentur für Arbeit nicht anerkannt wurde, weil ich nicht „unmittelbar vor dem Mutterschutz“ sozialversicherungspflichtig war. Zwischen dem Zeitkonto und dem Mutterschutz lagen etwa zwei Wochen. Ich stand also da mit einem einjährigen Kind, ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Gedanke, wieder in den Job einzusteigen, als wäre nichts gewesen, war absurd: tariflich festgelegte 13-Stunden-Tage (2016), Reisebereitschaft, Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen sowie Nachtarbeit, kurzfristige und absolute Verfügbarkeit. Das mag alles machbar sein, wenn man ungebunden ist, aber mit Kindern ist das unmöglich. 

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Foto © BFFS



Der Schauspieler Heinrich Schafmeister (Vorstand BFFS) informiert über den aktuellen Verhandlungsstand von:

  1. Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler
  2. Ergänzungsvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm
  3. Interne Verteilung Erlösbeteiligung Kinofilm & die geplante Deutsche Schauspielkasse
  4. Gemeinsame Vergütungsregeln mit ProSiebenSat.1

Die Veranstaltung fand am 29. Juni 2013 im Sendlinger Tor Theater im Rahmen des Filmfestes München 2013 statt und war öffentlich zugänglich. Weiterlesen