Orientierungslos – die FFA, die Produzenten und der Tarif

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Wie hältst du’s mit dem Tarifvertrag? Die Filmförderungsanstalt (FFA) wollte es wissen, die Produzentenallianz ließ anders fragen, und antworten konnte jeder, wie er wollte. Ergebnis: 72 Prozent der Produktionsunternehmen orientieren sich „immer“ oder „überwiegend“ am Gagentarifvertrag. Die FFA druckte das anstelle einer echten statistischen Auswertung nach. | Grafik © cinearte

Seit zwei Jahren hat die Filmförderungsanstalt (FFA) des Bundes eine weitere Aufgabe erhalten, nämlich „darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird.“

Wie und wann das geschehen soll, wird nicht erklärt. Lediglich eine konkrete Handlungsanweisung gibt das Filmförderungsgesetz (FFG) [PDF] von 2017 der FFA: Der jährliche Förderbericht soll fortan „eine statistische Auswertung der Informationen zur Anwendbarkeit von Branchentarifverträgen oder vergleichbaren sozialen Standards“ enthalten, besagt Paragraf 169.

Doch der Geschäftsbericht 2017, der erste unter dem aktuellen Gesetz, enthielt nichts dergleichen. Die „genannten Daten werden mit der Schlussprüfung erhoben, normalerweise zwei bis drei Jahre nach der Förderzusage“, erklärte die FFA im Mai auf Nachfrage von cinearte. „Eine statistische Auswertung ist also frühestens 2019 möglich und wird dann im entsprechenden Förderbericht veröffentlicht.“  

Der Geschäftsbericht 2018 erschien am 11. Juli dieses Jahres – wieder ohne die verlangte Statistik, weil „belastbare Daten aus den seit 2017 geförderten Produktionen erst frühestens Mitte 2019 vorliegen werden“, schreibt die FFA wieder als Erklärung dazu. Um der Verpflichtung des Paragrafen 169 dennoch nachzukommen, griff sie einfach auf die „Produzentenstudie 2018“ zurück, die bereits im vorigen Herbst erschienen ist, und druckte den „entsprechenden Abschnitt“ einfach nach [PDF].

Als Notlösung könnte man das beinahe durchgehen lassen, weil doch dieser entsprechende Abschnitt allein deshalb existiert, weil die FFA darauf „hingewirkt“ (laut FFA) beziehungsweise die „Bitte“ geäußert (laut Produzentenallianz) habe, auch nach der Bedeutung des Tarifvertrags für die Praxis der Filmproduktion zu fragen. Soviel Einfluss hatte sie, weil die FFA (und acht große Regionalförderer) die „Produzentenstudie 2018“ mitfinanziert hat. Für deren „Visuelle Konzeption“ wird im Impressum der FFA-Pressesprecher genannt, der bis 2018 zehn Jahre lang die selbe Funktion für die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V., kurz Produzentenallianz, inne hatte.

Die Produzentenallianz, mit rund 260 Mitgliedsunternehmen der größte der Produzentenverbände, ist Auftraggeber der Studie. Erstellt wurde sie vom Forschungs- und Kompetenzzentrum Audiovisuelle Produktion der Hamburg Media School. Das wiederum leitet Oliver Castendyk, der auch Mitglied der Geschäftsleitung der Produzentenallianz ist. 

Wunderbar, wie alles miteinander verbunden ist, doch schon darum sollte man die Ergebnisse vorsichtig lesen. Zudem schildern sie nur die eine Seite des Tarifvertrags. Wie zum Beispiel die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) die Sache sieht, ist im Geschäftsbericht der FFA nicht erwähnt. 

Die Produzentenallianz handelt zwar mit Verdi den Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) aus. Doch ob den auch irgendwer einhält, gehört nicht zu den drängendsten Fragen der Produzenten. Rund 140 Seiten umfasst die „Produzentenstudie 2018“ ohne Anhänge und Verzeichnisse – zweieinhalb davon geben Antwort auf die Frage der FFA. Und diese zweieinhalb Seiten sind zwar der Nummerierung nach Teil des Kapitels „Darstellung der aktuellen Beschäftigungsstruktur“, doch der Abschnitt ist zusätzlich als „Exkurs“ überschieben. Er stammt auch nicht von der Autorin des Kapitels (die für die Produzentenallianz in verschiedenen Positionen arbeitet), sondern Castendyk selbst. Und der stellt im ersten Satz klar, dass diese Abfrage nur „auf Bitte der FFA“ stattfand.

Da es aber nun mal nicht anders ging, nutzte die „Produzentenstudie“ die Gelegenheit, ihre Seite gut aussehen zu lassen. Das tut sie, indem sie als erstes die eigentliche Frage ändert: „Anwendbarkeit von Branchentarifverträgen oder vergleichbaren sozialen Standards“ ist das Kapitel im FFA-Geschäftsbericht 2018 überschrieben, ganz der Formulierung des FFG folgend. Nach der kurzen Einleitung folgt der Nachdruck aus der „Produzentenstudie 2018“, der dort eine andere Überschrift hat (welche die FFA kommentarlos ebenfalls wiedergibt): „Orientierung an tariflichen Vereinbarungen in der Filmbranche“.

„Bei der Fragestellung wurde mit dem Begriff ,Orientierung‘ bewusst eine etwas weichere Formulierung gewählt“, erklärt Castendyk vorab. „Eine strengere Formulierung, wie ,Halten Sie sich an den TV FFS?‘, wäre auch missverständlich und nicht sinnvoll gewesen, weil sich nur tarifgebundene Unternehmen an einen Tarifvertrag halten müssen. Alle anderen Unternehmen können sich nur am TV FFS orientieren. Der Anteil nicht-tarifgebundener Unternehmen beträgt circa vier Fünftel der am Markt agierenden Produktionsunternehmen.“

Doch diese scheinbar juristische Argumentation macht es nicht weniger missverständlich. Um also ein paar Missverständnisse auszuräumen: Tarifgagen sind kein Leuchtturm am Horizont, den nur die Besten eines Tages erreichen, sondern ein Mindestlohn. Das, was Arbeitgeber (Produzentenallianz) und Arbeitnehmer (Verdi), also beide Seiten, als das Minimum ansehen. Die Frage, ob jemand diesen Mindeststandard einhält, verlangt eine eindeutige Antwort: Ja oder Nein. Es gibt keine Grauzone. Es sei denn, man „orientiert“ sich lediglich am Tarifvertrag – was immer das heißen mag. Wer in die Gagentabelle schaut, das zu teuer findet und weniger zahlt, hat sich damit schon orientiert. Das ist nicht „weicher formuliert“, sondern flüssig. 

So flüssig, dass die „Produzentenstudie“ auch in der Zusammenfassung verkündet: „Produzenten orientieren sich überwiegend an den Vorgaben des Tarifvertrags zu Arbeitszeit und Mindestvergütungen.“ Im Kapitel selbst wird es genauer erklärt: Gut drei Viertel der Produktionsunternehmen orientiere sich „immer“ oder „überwiegend“ am Gagentarifvertrag und an den tariflichen Arbeitszeitregelungen. Mit dieser weichen Formulierung hätten es eigentlich alle Unternehmen sein müssen. Hier schon offenbart sich die ganze Unschärfe dieser „Statistik“, und es kommt noch schlimmer. 

Die Zahlen basieren nur auf freiwilliger Selbsstauskunft der Produktionsfirmen. Um diese zu definieren, griff die „Produzentenstudie“ zum Umsatzsteuergesetz: Inhaber des Produzentenleistungsschutzrechts dürfen Rechnungen mit einem reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent stellen. Als zweites Kriterium setzte man einen Mindestumsatz von 100.000 Euro an. 882 Unternehmen hatten beide Kriterien erfüllt, was nur wenig mehr sind als die 815 Unternehmen, die das Formatt-Institut im Rahmen einer Vollerhebung in gezählt hatte. Wie viele nicht ganz so finanzstarke Inhaber des Produzentenleistungsschutzrechts an der zweiten Hürde scheiterten, wird nicht genannt. 

221 dieser 882 Unternehmen, also jedes vierte, hatten den Fragebogen beantwortet. Wie viele dieser Rückläufe auch auf die Tariffrage antworteten, ist nicht bekannt. Auch nicht, wie viele Antworten von Unternehmen mit oder ohne Tarifbindung kamen. Ob die Antwortenden überhaupt repräsentativ für die Branche sind, wird nicht gesagt.

Doch was soll’s. Die Antworten sind ja ohnehin nichts wert, wie die Verfasser selbst einräumen: „Möglich wäre“, dass die Befragten lediglich „sozial erwünschte“ Antworten geben „könnten“. 

Trotzdem lässt sich mit solchem Zahlenwerk ja noch allerlei Unsinn anstellen. Wenn „Studie“ drübersteht, fragt wahrscheinlich eh keiner nach. Darum sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass „Studie“ kein geschützter Begriff ist, der automatisch wissenschaftliche Seriosität garantiert. Eine „Studie“ kann auch bloß eine Skizze,  ein erster grober Überblick sein. 

Doch warum zum Beispiel soll dies eine Erkenntnis sein: „Die tarifgebundenen Unternehmen orientieren sich offenbar stärker an den Vorgaben des Gagentarifvertrags und den Arbeitszeitregelungen im Manteltarifvertrag als die nicht-tarifgebundenen Unternehmen.“ Ja, was bedeutet Tarifbindung denn sonst? 

Der eigentliche Skandal folgt als Statistik: Nur 75 Prozent der tarifgebundenen Kinofilmproduzenten „orientiert“ sich „immer“ am Tarifvertrag, der Rest nur „überwiegend“. Offenbar wird der TV FFS nicht mal von den tarifgebundenen Unternehmen eingehalten! Das sagt die „Produzentenstudie 2018“. 

Was aber die große Mehrheit denkt, sagt die Studie nicht. Sie liefert die Zahlen zur Branche insgesamt und zu den tarifgebundenen Unternehmen, nicht aber zu denen, die sich nicht auf den TV FFS (also Mindestlohn) verpflichten wollen – das sind 80 Prozent der Unternehmen in der deutschen Branche. Inwieweit diese sich am TV FFS orientieren, dem zurzeit einzigen Rahmen für soziale Standards. wird nicht dargestellt, obwohl die Daten erfragt wurden. Gab es zu wenige Rückläufe? Würden die Antworten die Produzenten schlechter darstehen lassen? Das lässt sich aus der Studie nicht herauslesen, die Methodik ist trotz langer Beschreibung nicht völlig transparent.

Zwei Regelungen des Tarifvertrags stellt die „Produzentenstudie“ als die „in der Praxis relevantesten“ heraus: Arbeitszeit und Vergütung. Und fragt sie getrennt ab. Das funktioniert nur in der Theorie, weil sich Geld und Zeit nicht trennen lassen, so steht’s seit jeher im Gesetz: Tarifverträge gelten ganz oder gar nicht. Der TV?FFS ist nicht bloß eine Bürde für die Produzenten. Indem sie Mindestlöhne zahlen, erkaufen sie sich auch die Spielräume im Arbeitszeitgesetz, ohne die angeblich überhaupt keine Filme gedreht werden könnten. Denn ohne Tarifvertrag darf nur acht Stunden am Tag gearbeitet werden, sagt das Arbeitszeitgesetz und schränkt auch die Überstunden stark ein. 

Andererseits zeigen die Autoren der „Produzentenstudie“ damit, dass sie die Branche kennen. Obwohl es eigentlich nicht sein dürfte, ist bekannt, dass die Orientierung an Gagen und die an Zeiten in der Praxis nicht verknüpft ist. Nun liefert die Produzentenallianz auch Zahlen dazu: 72 von 100 Produktionsunternehmen orientieren sich an den an den Gagen, aber sogar 79 von 100 an den Arbeitszeiten des Tarifvertrags. Das ist fast ein Zehntel mehr. Statistisch mögen diese Zahlen nichts taugen, sie verraten aber etwas vom Denken in der Branche. 

Für die Produzentenallianz mag der Zweck somit erfüllt sein: Die meisten Produzenten orientieren sich am Tarifvertrag, Kinofilmhersteller (die Klientel der FFA) mehr als ihre Kollegen beim Fernsehen. Alles in Ordnung – solange man nur die richtige Frage stellt. 

Eigentlich müsste die FFA ihr Geld zurückverlangen. Dass sie stattdessen diese Selbstdarstellung mit Zahlenfantasien einfach nachdruckt, ist unverständlich: Wissenschaftlichen Kriterien hält die Befragung nicht stand, bereits die Fragestellung geht an dem vorbei, was Paragraf 169 im FFG beabsichtigt. Dabei hätte man ebensogut auf vorhandene Daten zurückgreifen können, die seriöser sind. Die einstige Bundesvereinigung Die Filmschaffenden hatte eine Studie zur sozialen Lage, Berufszufriedenheit und den Perspektiven der Beschäftigten in der Film- und Fernsehproduktionswirtschaft Deutschlands 2015 herausgegeben. Erfragt wurde da (nach wissenschaftlicher Methodik) auch umfangreich, wie es um die Tariftreue in der Branche steht. 

Bleibt zu hoffen, dass die FFA im nächsten Jahr ihren Auftrag erfüllt und tatsächlich belastbare und neutrale Daten aufbereitet. Um aber tatsächlich „darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird“, wie es im FFG steht, müsste sie weiterdenken und gestalten. Mehrere Regionalförderungen, allen voran die MFG Baden-Württemberg, haben in den vergangenen beiden Jahren ihre Förderkriterien erweitert und verlangen, dass tarifliche oder vergleichbare Regelungen eingehalten werden. Seit mehr als zehn Jahren fordert Verdi das schon für die FFA.

Eine Branche, die es ernst meint mit der Sorge um ihre Fachkräfte und den Nachwuchs könnte aber noch weiter gehen. Zum Beispiel durch eine sogenannte Allgemeinverbindlicherklärung. Damit würde der TV FFS generell für alle gelten, ein Branchenstandard. Möglich ist das, wenn beide Seiten zustimmen und der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen überwiegende Bedeutung erlangt hat. Am TV FFS orientieren sich bis zu 79 Prozent der Branche, sagt die „Produzentenstudie 2018“. 

 

 

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