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Darf das denn wahr sein? ARD und ZDF brüsten sich mit geförderten Sendungen und zum „Dank“ werden wir, die eigentlichen Macher der Sendung, mit Verweis auf diese Förderung um unsere wichtigste Altersversorgung gebracht?

Eigentlich ist alles geregelt:

  • Der Bürger zahlt Rundfunkgebühren.
  • Die Länder haben 1970 die Rundfunkgebühren erhöht und seitdem einen Teil davon für die sogenannten „Anstaltsbeiträge“ zur betrieblichen Altersvorsorge der „freien“ Fernseh- und Rundfunkschaffende bestimmt.
  • Damit sind ARD und ZDF in der Verantwortung, sich um die betriebliche Altersvorsorge der „freien“ Fernseh- und Rundfunkschaffenden zu kümmern. Dafür gibt es die Pensionskasse Rundfunk.
  • Laut der Statuten der Pensionskasse Rundfunk müssen – unabhängig, ob vollfinanziert, teilfinanziert oder gefördert – in allen Fällen Anstaltsbeiträge fließen, wenn Sendungen für ARD oder ZDF hergestellt werden.

Schön wär’s!

Die Schwachstelle sind die Produktionsfirmen. Sie hängen am Tropf hauptsächlich von ARD und ZDF und sollen für sie die Anstaltsbeiträge an die Pensionskasse Rundfunk weiterleiten. Aber weil die Produzenten fürchten, auf den Kosten sitzenzubleiben, kommt keine rechte Begeisterung auf, sich für die Pensionskasse Rundfunk und unsere betriebliche Altersvorsorge in die Pflicht nehmen zu lassen. Weiterlesen

Was ist die Pensionskasse Rundfunk?

Die Pensionskasse Rundfunk ist eine betriebliche Altersversorgung für freie Fernseh- und Rundfunkschaffende. Das sind auf die Dauer einer Produktion befristete Angestellte (z. B. Schauspielerinnen und Schauspieler oder Produktionspersonal), arbeitnehmerähnlich Beschäftigte (z. B. Journalistinnen und Journalisten) oder Selbständige (z. B. Autorinnen und Autoren), die bei der Herstellung öffentlich-rechtlicher Sendungen mitwirken. Sie arbeiten entweder direkt bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder – immer öfter – indirekt für sie. Denn „Freie“ werden zunehmend über Produktionsfirmen beschäftigt, da inzwischen ein Großteil öffentlich-rechtlicher Inhalte als Auftragsproduktionen hergestellt wird.

Die Pensionskasse-Rundfunk-versicherten „Freien“ heißen „ordentliche Mitglieder“. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, beigetretene Tochterunternehmen sowie Produktionsfirmen heißen „Anstaltsmitglieder“.

Weil das unregelmäßige Erwerbsleben der „Freien“ lückenhafte oder fehlende Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bedingt, kann sie den Lebensabend der „Freien“ kaum absichern.

Die Pensionskasse Rundfunk ist das eigentliche Standbein der Altersversorgung für „Freie“!

Wie funktionieren die Beitragszahlungen?

Laut Pensionskasse-Rundfunk-Satzung herrscht Beitragspflicht, wenn ordentliche Mitglieder an Produktionen mitwirken, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entweder selbst herstellen oder für sie von Produktionsfirmen hergestellt werden. In allen anderen Fällen (z. B. bei Kinofilmen) herrscht keine Beitragspflicht – es können aber trotzdem Beiträge für ordentliche Mitglieder gezahlt werden. Weiterlesen