Luftnummer FFG – 4: Die FFA und die Frauen

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Die Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern wird in der Branche diskutiert. Auf der Berlinale rief die Initiative Pro Quote Regie für einen stärkeren Anteil von Frauen in der Filmwelt. Doch die Erkenntnisse finden nur schwer vom Podium in die Wirklichkeit. | Foto © Pro Quote Regie

Mag sein, dass der Kulturstaatsministerin der Film als solcher egal ist. Mag sein, dass den Funktionären der Filmbranche deren Werktätige egal sind. Aber in einem sind sich alle einig: Gerechtigkeit soll schon sein! Wenn schon nicht die zwischen allen, die an der Entstehung eines Films beteiligt sind, dann wenigstens die zwischen den Geschlechtern: Dies sei einer der Akzente für die Arbeit der FFA in den nächsten fünf Jahre, heißt es in den Erläuterungen, die dem Regierungsentwurf vom März 2016 vorangestellt sind. Im Entwurf heißt es dann: „Um den verfassungsrechtlichen Auftrag zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern nachzukommen, sieht der Gesetzentwurf nun verbindliche Vorgaben für die geschlechtergerechte Besetzung der Gremien der Filmförderungsanstalt vor.”

Damit ist ausdrücklich keine „Förderquote” für Filme von Frauen gemeint, sondern eine gleichberechtigte Besetzung der Gremien und Ausschüsse der FFA – also der Förderung an sich. Es geht auch nicht darum, ob Frauen bessere Entscheidungen treffen, sondern, dass sie einfach nur dieselbe Chance bekommen, das zu versuchen (und Mist zu bauen) wie jeder andere auch.

Dagegen kann niemand etwas haben. Schließlich steht schon im Grundgesetz Artikel 3: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes […] benachteiligt oder bevorzugt werden.”

Einmal mehr darf man sich wundern: Wieso wird, was unumgängliche Vorbedingung jeglicher Gesetzgebung in diesem Lande ist, eigens nochmals ins Gesetz geschrieben? Warum nicht ebensogut der Hinweis auf die Grundrechte der Meinungsfreiheit, Religionsausübung, Versammlungsfreiheit oder Kriegsdienstverweigerung? Einfach nur weil’s besser klingt: Sieh an, die FFA sorgt sich um die Gleichberechtigung – sie hat dies nun sogar ins Gesetz geschrieben.

Danach hatten viele Interessengruppen gerufen und, wie etwa der Bundesverband Schauspiel (BFFS) in seinem Positionspapier zur Situation der Schauspielerinnen in deutschsprachigen Film- und Fernsehproduktionen Änderungen im FFG?verlangt. Dabei hätte es gereicht, einfach die alten Gesetze anzuwenden. Denn das mit der Sorge um die Gleichberechtigung hätte die FFA schon vorher tun müssen – nach einem Blick ins Grundgesetz und in das eigene Filmförderungsgesetz. Bereits in der vorvorletzten Fassung von 2004 müsse „mindestens für jede zweite Amtsperiode der Vergabekommission eine Frau” benannt werden (begründete Ausnahmen möglich). Die folgende Fassung von 2008 regelt in Paragraf 7, Absatz 3, dass bei der Benennung der Vergabekommissionen Frauen nur noch „angemessen berücksichtigt” werden sollen. Dafür seien die Vorschriften des Bundesgremienbesetzungsgesetzes „entsprechend anzuwenden”. Das damalige Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) in der Fassung von 1994 wiederum sagte in Paragraf 5, Frauen und Männer seien „mit dem Ziel ihrer gleichberechtigten Teilhabe zu berücksichtigen.”

Doch das BGremBG gilt nur für die Gremien der Filmförderungsanstalt, in die der Bund Mitglieder schickt, das sind die Kommissionen und Verwaltungsgremien. „Auf die Besetzung der Förderkommissionen der Filmförderungsanstalt ist das BGremBG nicht anwendbar, weil der Bund für diese Gremien keine Mitglieder bestimmt”, teilte ein Sprecher des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Nachfrage mit und wies darauf hin, dass das neue Filmförderungsgesetz „aber eigene Vorschriften [enthalte], die eine geschlechtergerechte Besetzung sicherstellen sollen.”

Wieder darf man sich wundern: Wieso braucht’s eigene, neue Vorschriften, wenn doch schon das alte Gesetz Entsprechendes vorschrieb? Zugegeben, „angemessen berücksichtigt” ist kein sonderlich klarer Begriff. Doch da es in Deutschland sogar etwas mehr Frauen als Männer gibt, sollte damit wohl ungefähr eine 1:1-Besetzung gemeint sein.

Offenbar nicht. Der Frauenanteil in den Gremien der FFA sei „sehr gering” und „widerspricht einer geschlechtergerechten Teilhabe an verantwortungsvollen Positionen in der deutschen Filmförderung”, stellt der FFG-Regierungsentwurf fest. Tatsächlich wurden die Gremien der FFA seit dem Inkrafttreten des vorletzten FFG 2008 mehrmals neu besetzt. Allein die Vergabekommission zweimal, zuletzt im Januar 2014, ohne dass sich das Geschlechterverhältnis tatsächlich „angemessen” widerspiegelte: 18 Männer, 8 Frauen.

Der neue Gesetzesentwurf, wie er Anfang November vom Bundestag beschlossen wurde, spricht nun Klartext: „zu gleichen Teilen Frauen und Männer” ist für die meisten Gremien vorgeschrieben, für Sonderfälle wie dem Verwaltungsrat gelte das Bundesgremienbesetzungsgesetz, auch wo „es nicht unmittelbar anzuwenden ist”. Und das ist in seiner neuen Fassung von 2015 genauso rigoros: auch hier halbe-halbe.

Vielleicht nicht gleich, aber bestimmt in drei Jahren. Denn die Vergabekommission zum Beispiel wird im kommenden Januar neu besetzt. Da gelten dann zwar voraussichtlich schon die neuen Regeln, doch so weit ist das BGremBG selber noch nicht: für das Jahr 2017 reichen noch 30 Prozent Frauen, gleichberechtigt wird es erst ab dem 1. Januar 2018.

Wird dann alles gut? Einen ersten Hinweis wird die Neubesetzung der Vergabekommission im nächsten Monat geben, dann zeigen die FFA und ihre Organe, wie ernst es ihnen mit der neuen Vorgabe ist. Bislang jedenfalls ist davon nichts zu merken: Lediglich die Unterkommissionen „Drehbuch” und „Zusatzkopien” sind paritätisch besetzt, bei „Verleih/Marketing” sind alle fünf Mitglieder Männer; ihre fünf Stellvertreter auch. Unübersehbar ist der Männerüberhang in allen weiteren Gremien: Nur etwa jede Vierte ist eine Frau. Im Verwaltungsrat sitzen vier Frauen gar achtmal so viele Männer gegenüber.

Das sei nicht unbedingt böser Wille, erklärt einer aus der Förderszene. Die Vergabekommission etwa wird von zwölf verschiedenen Institutionen beschickt, die ihre Kandidaten und gegensätzliche Interessen haben. Wie solle man das unter dem Geschlechteraspekt abstimmen? „Ich bin gespannt, wie das funktionieren soll.”

Das Problem bestätigt indirekt auch Thomas Schulz, der Pressesprecher der FFA. Auf unsere Frage nach dem geringen Frauenanteil berief er sich auf die Regelung im Bundesgremienbesetzungsgesetz, „dass männliche Kandidaten berücksichtigt werden können, sofern es nicht ausreichend weibliche Kandidaten für die zu besetzenden Funktionen und Positionen gibt.” Dies müsse begründet und von der BKM geprüft werden, „anschließend wurden die männlichen Bewerber als Kandidaten zugelassen.”

Kein böser Wille also, aber eine sperrangelweite Hintertür, um so weiter zu machen wie bisher. Warum sollte das in Zukunft anders sein und plötzlich alle wollen, was sie bisher ignoriert haben, obwohl es doch auch schon im Gesetz stand? Ob sich einer an das Bundesgremienbesetzungsgesetz hält oder nicht, ist nämlich nicht sonderlich heftig sanktioniert: „Bei einer Unterschreitung der Vorgaben ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unverzüglich zu unterrichten. Es muss begründet werden, warum es zu der Unterschreitung gekommen ist”, teilt uns dessen Sprecher mit. Mehr nicht? Vielleicht muss die Schuldige dann auch noch ohne Nachtisch ins Bett; oder wird am Kabinettstisch ausgelacht.

Auch Förderungen werden dadurch nicht ungültig. „Die Beschlüsse und Entscheidungen solcher Gremien bleiben aus Gründen der Rechtssicherheit wirksam”, heißt es aus dem Familienministerium; „es gibt keinerlei Anlass, die Rechtskraft dieser Förderentscheidungen in Frage zu stellen”, wird die Frage von der FFA gleich abgeblockt. Dennoch geben sich beide Sprecher zuversichtlich. Schulz: „Sobald das FFG 2017 vom Bundestag beschlossen und in Kraft getreten ist, werden die neuen Gremien entsprechend der Vorgaben neu gewählt. Eine paritätische Besetzung von Männern und Frauen wird durch die dann anzuwendende Wahlordnung sichergestellt.”

Daran muss man glauben. Und je nach Ergebnis, können sich alle, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern für erstrebenswert halten, überlegen, an welcher Stelle sie beschwindelt worden sind:?Unterm alten FFG, als die Gremien sich angeblich nicht gleichberechtigt besetzen ließen, oder während der aktuellen Diskussion, als das plötzlich kein Problem mehr sein sollte. Vielleicht aber brauchten die Organe der FFA, die jährlich über zweistellige Millionenbeträge entscheiden, tatsächlich einen zusätzlichen Passus im Gesetz, der ihnen erklärt, wie das gemeint ist mit der Gleichberechtigung.