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Es braucht keine Diktatur, um die Kultur zu zähmen, findet Agnieszka Holland (rechts), die Präsidentin der Europäischen Filmakademie: „Ich sehe an keinem Ort wirklich mutige Filme spielen. Wir leben in einer Welt, in der die Filmemacher keine Rebellen sein können, weil sie kein Geld finden, um ihre Filme zu machen.“ | Screenshot

23 Verbände und Institutionen der Branche haben sich im „Netzwerk Film & Demokratie“ zusammengeschlossen. Vorige Woche stellte sich das Netzwerk mit einer Online-Konferenz vor. Was passiert, wenn Kultur und Demokratie unter Druck geraten, schilderte die polnische Regisseurin Agnieszka Holland. Und der Soziologe Matthias Quent beleuchtete die Probleme der extremen Rechten mit der Kultur.

Auch in Europa sind rechtsextreme und nationalistische Parteien auf dem Vormarsch. In Deutschland kämpft die AfD gegen einen „linksgrün-versifften“ Kulturbetrieb, in Polen oder Ungarn ist man mit der Zähmung der Kultur schon viel weiter – eine Mahnung für das übrige Europa. In Deutschland ist der Widerstand gegen solche Entwicklungen noch wenig ausgeprägt. Es gibt wohl klare Haltungen und Kampagnen gegen die Angriffe von rechts außen. Und sogar wirkungsvolle Proteste: der Chef der hessischen Filmförderung musste vor vier Jahren abtreten, nachdem er sich mit AFD-Chef Jörg Meuthen auf Instagram präsentiert hatte. Doch insgesamt wußte die Kultur dem noch wenig entgegenzusetzen – und kurz darauf ganz andere Sorgen mit der Pandemie. 

Darum riefen im Herbst 2020 die Filmunion in Verdi und Crew United das „Netzwerk Film & Demokratie“ ins Leben. Inzwischen sind 23 Verbände und Institutionen der Branche dabei. Am vorigen Dienstag stellte sich das Netzwerk in einer Online-Konferenz vor. Die Aufzeichnung ist auf dem Youtube-Kanal zu sehen.

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Frau mit Kopftuch, Regenbogenflagge und das Symbol der Black-Power-Bewegung: So stellt sich die Hamburger AfD das Thema „Diversität“ vor. | Screenshot

Kunst muss auch mal weh tun, der AfD tut sie hierzulande regelmäßig weh. Das behaupten nicht wir, sondern die AfD selbst. Deren Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft stört sich an den (nicht mehr ganz so neuen) Regeln, mit denen die dortige Filmförderung mehr Diversität im Film schaffen will. Hätte sie doch bloß mal ins Grundgesetz geschaut. Oder ihren Bundesvorstand gefragt. 

Der Ruf nach mehr Diversität wird in der Filmbranche immer lauter, berichtet das Filmmagazin von „MDR Kultur“: Doch seit jüngster Vergangenheit tue sich etwas in Sachen Diversität. Ein Beispiel: Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein hat im Juni mit Wissenschaftler*innen und Expert*innen eine obligatorische „Diversity Checklist“ erstellt. Damit will sie ihre „Antragsteller*innen dazu anregen, Filmstoffe kritisch zu hinterfragen. Sie zielt dabei auf die verschiedenen Phasen der Filmherstellung ab, von der Entwicklung über die Produktion bis zur Auswertung.“
Mit etwas Verspätung hat die AfD in Hamburg die Neuerung aufgegriffen, findet sie aber gar nicht gut. Auf Facebook postete sie am 8. November: 14,8 Millionen Euro erhalte die Filmförderung im Jahr „an Steuergeld“ (gemeint ist das Gesamtbudget der FFHSH, das zu gut einem Drittel von NDR, ZDF und Rundfunkgebühr stammt), um „politische Korrektheit zu fördern. Man wird gezwungen, sich anzupassen, um Förderung zu beantragen“. Das sei „regierungsnahe Filmzensur“ und „Irrsinn“.
Der „Irrsinn“, den die AfD da anprangert, ist allerdings Grundgesetz, Artikel 3 – und der gilt nicht nur für Institutionen, die Steuergeld verteilen: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Das findet die AfD auch – vielleicht nicht in Hamburg, aber auf Bundesebene. Da erklärt die Partei ihre aktuelle Kampagne: „Das Grundgesetz ist die beste Verfassung, die wir Deutschen je hatten. […] Es schützt jeden Deutschen – Linke und Rechte, Soziale und Liberale, Große und Kleine – vor Willkür, Totalitarismus und Extremismus. Das Grundgesetz zu schützen, ist deshalb jedem Deutschen eine Pflicht. Doch wir müssen wachsam sein, denn es wird immer öfter bedroht.“
Und darum noch eine letzte Korrektur: Der Schutz vor Willkür und Extremismus gilt nicht nur für Deutsche. Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

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