Zur Klärung dieses mittlerweile bei vielen Selbständigen vergällten Themas des eigenen „Status“ und zur sozialen Absicherung derjenigen, die – zur Einsparung von Sozialabgaben in eine Selbständigkeit gedrängt werden, obwohl sie abhängig Beschäftige sind – dafür gibt es das Statusfeststellungsverfahren.
Fast jeden freien Editor, oft seit den 90er-Jahren selbständig – als noch der Befreiungsschein von der Rentenversicherungspflicht durch die damalige BfA (heute Deutsche Rentenversicherung Bund) die Selbständigkeit bestätigte, insbesondere Kameraleute, die auf Rechnung arbeiten, aber auch Maskenbildner und zunehmend alle weiteren kreativen Departments trifft es.
Aus Angst vor den Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger tendieren immer mehr Produktionen dazu, die Durchführung des Statusfeststellungsverfahren von Rechnungsstellern zu verlangen. Leider geht es (teilweise regional) so weit, dass unabhängige Produktionsfirmen von vornherein grundsätzlich nur noch befristete Anstellungen für Rechnungssteller anbieten. Diese Entwicklung kann jedoch nicht die Lösung sein, denn sie geht allein zu Lasten derjenigen, die sich aus Überzeugung für eine selbständige Tätigkeit als Film- und Kulturschaffender auf dem freien Markt entschieden haben. Für den Nachwuchs kann das künftig bedeuten, dass es keine Selbständigkeit mehr als Editor, Kamerafrau/-mann, Masken- , Kostüm- oder auch Szenenbildner geben wird. Ob das gut oder schlecht ist hängt wiederum von entsprechenden (derzeit nicht branchengerechten) Regelungen im Sozialgesetzbuch ab, die alle nicht-„schöpferischen“, weisungsgebundenen Filmschaffende nur zu gut kennen und Arbeitslosen- und ggf. gesetzliche Rentenansprüche trotz unsteter, befristeter Beschäftigung regeln.
Langfristig können hier nur entsprechend sachgerechte Vereinbarungen der Spitzenverbände Lösungen bringen – mittelfristig kann jedoch nur durch eine gefestigte Rechtsprechung mehr Rechtssicherheit erlangt werden, die Einfluss auf entsprechende politische Entscheidungen haben kann – und die gibt es bisher leider nur vereinzelt und scheint (beiderseits) vermieden zu werden.
Was ist das Statusfeststellungsverfahren?
Durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit hat der Gesetzgeber in § 7a SGB IV das sogenannte Anfrage- oder auch Statusfeststellungsverfahren eingeführt. Das Verfahren dient der Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status oder anders, ob eine Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) besteht.
Die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldepflichten – auch zur Künstlersozialabgabe wird bei den Arbeitgebern im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV mindestens alle vier Jahre überprüft.
Das gesetzgeberische Anliegen zur Einführung des Antragsverfahrens war vor allem die Verhinderung der „Scheinselbständigkeit“. Mittlerweile scheint es allerdings auch der Bekämpfung von Selbständigkeit innerhalb des Filmsektors zu dienen. Hier kämpfen nämlich nicht mehr nur scheinselbständige freie Mitarbeiter um ihre soziale Absicherung, sondern die DRV auch um die Beiträge von seit Jahren Selbständigen. Weiterlesen