Gendergerechtigkeit ist schon seit 25 Jahren im Filmförderungsgesetz festgeschrieben. Erst jetzt wurde sie umgesetzt. Es brauchte wohl eine unmissverständliche Gebrauchsanleitung, wie sie erst der neue Gesetzestext liefert. | Grafik © cinearte

Szene aus Das Leben der Anderen mit Sebastin Koch und Martina Gedeck | Foto © Wiedemann und Berg

Wer Regisseur oder Filmproduzent werden will, dem eröffnet sich in Deutschland eine Vielzahl von Möglichkeiten. Neben zahlreichen privaten Akademien und Schulen bieten sieben staatliche und zwei staatlich anerkannte private Filmhochschulen entsprechende Studiengänge an. Zur praktischen Ausbildung gehört naturgemäß auch das Drehen eigener Filme. Je nach Hochschule variieren Anzahl und Format der Eigenproduktionen. Zu den Projekten gehören kurze Übungsfilme mit einer Länge von wenigen Minuten – aber auch abendfüllende Abschlussfilme. Für ihre Produktionen sind die Studenten regelmäßig auf die Mitwirkung externer Gewerke angewiesen, da nicht alle erforderlichen Leistungen durch die Studenten selbst erbracht werden können. Insbesondere können naturgemäß nicht alle Rollen durch Schauspiel-Studenten besetzt werden, so dass die Liste erfahrener Schauspieler, die in Studentenproduktionen mitgewirkt hat, endlos lang ist.

Da für studentische Produktionen in der Regel nur minimale finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, erbringen Schauspieler ihre Leistungen regelmäßig unentgeltlich. Soweit solche Studentenproduktionen nicht für eine kommerzielle Verwertung vorgesehen sind, ist hieran grundsätzlich auch nichts auszusetzen. Beide Seiten profitieren von der Zusammenarbeit: Die Studenten lernen von der Arbeit mit professionellen Schauspielern – und den Schauspielern bieten studentische Produktionen immer wieder die Möglichkeit, ihr Können in besonderen Rollen zu zeigen, die ihnen im Rahmen von kommerziellen Produktionen nicht geboten werden. Weiterlesen