Tarif auf Probe
Im Juni hatten die Produzentenallianz und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) das Ergebnis ihrer Tarifverhandlungenverkündet. Der Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) gilt rückwirkend seit 1. Januar dieses Jahres. Ab 1. September kommt eine neue Regelung hinzu: Erstmals wird es dann auch einen eigenen Tarifvertrag für Debüt- und Abschlussfilmegeben.
Hintergrund sind die besonderen Produktionsbedingungen, die letztlich vom Geld abhängen: Diese Filme haben in der Regel ein deutlich geringeres Budget und kommen nur durch den persönlichen Einsatz der Beteiligten zustande – vom Geräteverleiher, der das Equipment zum Sonderpreis oder quasi als Sponsor zur Verfügung stellt, bis zu Cast und Crew, die umsonst oder für erheblich reduzierte Gagen mitmachen. Ohne sie „würden viele wunderbare Produktionen der letzten Jahre in der Form nicht existieren”, hatte die Schauspielerin Elmira Rafizadeh schon 2011 in einem Blogbeitrag auf out-takes.degeschrieben.
Ihr Lob ist nicht übertrieben: Bei den „Studenten-Oscars”, dem bedeutendsten Nachwuchsfilmpreis der Welt, können die Absolventen deutscher Filmhochschulen mit beeindruckender Regelmäßigkeit schon seit Jahrzehnten punkten. Den „großen” Produktionen gelingt so etwas nur selten.
Freilich könnte man auch streiten, ob es tatsächlich nötig ist, gleich beim ersten Film die bekannte Schauspielerin vor der Kamera oder den preisgekrönten DoP dahinter zu haben, selbst wenn die das gerne und freiwillig tun. Oder ob die Debütanten nicht nur zeigen sollen, wie sie ihre künstlerische Vision umsetzen, sondern auch, dass sie sich dabei den praktischen Gegebenheiten anpassen können. Oder wieviel Debüt überhaupt noch in einem Film steckt, der mit der Hilfe erfahrener Profis realisiert wird.
Das Gegenargument ist meist, dass der Nachwuchs von dieser Erfahrung lernt. Und letztlich jeder davon profitiert, wenn so gemeinsam ein weiterer Erfolg geschaffen wird. Für die Darsteller und die „Heads of Department” mag das zutreffen, doch die Beleuchterin oder der Garderobier haben wenig davon, wenn „ihr” Debütfilm, den sie für eher symbolische Gagen mitgeschaffen haben, gleich mit dem „Oscar” prämiert wird.
Doch das ist eine andere Diskussion, die zur Zeit noch nur gelegentlich und am Rande geführt wird, und, falls überhaupt, erst in ferner Zukunft auf eine Lösung hoffen darf. Die praktischen Probleme indes bestehen jetzt.
Die Produzentenallianz will schon seit mehreren Jahren auf eine besondere, „nach unten” abweichende Tarifregelungen für den Hochschul-Abschlussfilm gedrängt haben – woraus sich schließen lässt, dass die Gewerkschaft dem Ansinnen nicht allzu begeistert gegenüberstand. In der aktuellen Verhandlungsrunde konnten sich beide Parteien vorläufig auf einen Kompromiss einigen. „Die nun gefundene tarifliche Regelung kann wesentlich dazu beitragen, den Hochschulfilm aus einem informellen, nicht dem Tarifgeschehen unterworfenen Produktionsprozess herauszulösen und verbindlich zu gestalten”, kommentierte die Produzentenallianz das Verhandlungsergebnis. Das sei „ganz wesentlich und nachhaltig” von der Proktionsfirma Ufa initiiert und von dem Produzenten Stefan Schubert (Wüste Film Hamburg) erarbeitet worden.
Die „Nachwuchspflege” hat der Ufa-Geschäftsführer Nico Hofmann wiederholt als ein besonderes Anliegen beschrieben. 1999 hatte er mit dem Produzenten Bernd Eichinger den Nachwuchspreis „First Steps” als „private Initiative der Filmwirtschaft” ins Leben gerufen. Nach eigenen Angaben der „renommierteste Preis für Abschlussfilme aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.” Er wird von der Deutschen Filmakademie veranstaltet, Hofmanns Produktionsfirma, eine der größten im Lande, ist einer von sechs Partnern: „Auch bei der Ufa steht die Zusammenarbeit mit dem Nachwuchs an vorderster Stelle unserer produzentischen Arbeit. All diesen Debütarbeiten ist eines eigen: die persönliche Handschrift und die Radikalität ihrer Macherinnen und Macher. Diese Radikalität zu bewahren, ist die wichtigste pädagogische Aufgabe für alle, die sich bei ›First Steps‹ engagieren”, schreibt er auf derWebsite des Preises.
Der besondere Tarifvertrag Debüt- und Abschlussfilm bedeutet allerdings nicht, dass nun die Mitwirkenden automatisch mehr Geld bekommen, sondern dient in erster Linie der Rechtssicherheit. Denn auch Nachwuchsfilme unterliegen selbstverständlich dem Arbeitszeitgesetz oder dem TV FFS. Das erste begrenzt die wöchentliche Arbeitszeit auf acht Stunden und Werktage und grenzt Überstunden und andere Ausnahmen stark ein. Der zweite räumt da erheblich mehr Spielraum, aber zu einem hohen Preis: Es müssen dann auch mindestens Tarifgagen gezahlt werden.
Die Entscheidung ist ein Entweder-Oder – „Rosinenpickerei”, also dass eine Produktion die für sie jeweils günstigeren Passagen aus beiden Regelungen heraussucht, ist nicht möglich. Das haben die beiden Tarifparteien beim jüngsten Abschluss als Verhandlungsergebnis herausgestellt, obwohl das schon immer eindeutig so im Gesetz steht.
Zumindest bei den Abschluss- und Debütfilmen war das Rosinenpicken bislang aber offenbar üblich, sonst hätte die Produzentenallianz ja kaum auf einen eigenen Tarifvertrag gedrängt. Das Dilemma ist in der Präambel ausführlich beschrieben: „Die Ausbildung im Bereich Regie erfolgt in der Regel an Filmhochschulen und endet dort mit der Herstellung eines Abschlussfilms. Hieran schließen sich in der Regel für die Hochschulabsolventen Gelegenheiten an, durch die Fertigung und Beauftragung von so bezeichneten Debütfilmen Praxiserfahrung zu sammeln und ihr Know-how zu erweitern und zu verfestigen. Sender, Filmförderinstitutionen und Filmproduzenten finanzieren die Herstellung solcher Filmwerke im Vergleich zu anderen Auftragsproduktionen grundsätzlich mit niedrigeren Budgets. Andererseits bedarf es auch für die Einhaltung von professionellen Standards und Qualität sowie mit Blick auf die Sicherstellung von Auswertungsmöglichkeiten solcher Filmwerke eines professionellen und erfahrenen Filmteams hinter der Kamera und einen entsprechenden Cast aus erfahrenen Schauspielerinnen und Schauspielern.”
Eine „nicht unerhebliche Zahl” dieser Filme würden unter finanziell extrem eingeschränkten Bedingungen hergestellt, oft von Herstellern, die weder verbands- noch tarifgebunden sind. „Als solche vergüten sie die für die Filmproduktion Beschäftigten des Filmteams und die Schauspieler weit unterhalb des Standards aus den geltenden Tarifverträgen.”
Zudem seien diese Unternehmen oft selbst noch jung und kaum erfahren. Das habe zur Folge, „dass weder der Wissenstransfer zum filmischen Nachwuchs in ausreichendem Maße stattfindet, noch ein Mindestschutz der beteiligten professionellen Mitwirkenden gewährleistet ist.” Dieser Fehlentwicklung wolle man Einhalt gebieten und auch tarifgebundenen Unternehmen ermöglichen, Abschluss- und Debütfilme „unter eingeschränkter Finanzierungslage herstellen zu können”. Dabei solle ausdrücklich vermieden werden, „dass einzelne Gewerke, zum Beispiel Schauspieler(innen), eine Art ›Sonderopfer‹ erbringen.”
Die praxisnahe Lösung fordert freilich die Opfer ausschließlich von den Filmschaffenden. Denn sie schränkt lediglich den Gagentarifvertrag und die Tarifverträge für Schauspielerinnen und Schauspieler und für Kleindarsteller ein. Manteltarifvertrag und Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm bleiben unberührt, wird unter Punkt 2.2 erklärt. Das bedeutet: Für Debüt- und Abschlussfilme gelten die erweiterten Arbeitszeiten des Tarifvertrags, aber geringere Gagen – weit unterhalb des Standards aus den geltenden Tarifverträgen. Ab einem Budget von 750.000 Euro mindestens 50 Prozent der Tarifgage, ab 900.000 Euro 65 Prozent, ab 1.050.000 Euro
80 Prozent. Filme mit einem Budget über 1.200.000 Euro dürfen diese Ausnahme nicht anwenden. In jedem Fall sei der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen, eventuelle Erträge müssen an die beteiligten Filmschaffenden ausgeschüttet werden, um die Differenz zur Tarifgage aufzufüllen.
Außerdem müssen solche Produktionen bei den Tarifpartnern „vor Drehbeginn” angemeldet werden. Gemeint ist damit „vor dem ersten Drehtag”, erklärte Verdi-Verhandlungsführer Matthias von Fintel auf Nachfrage. „Wir wollen die Möglichkeit erhalten, uns die Produktion auch direkt anzuschauen und zu sehen, wie es läuft.” Produzentenallianz und Gewerkschaft können bei begründeten Zweifeln die Angaben des Produktionsunternehmens „im Einzelfall” durch Einblick in die Produktionsunterlagen prüfen lassen.
Beschränkt wird die Regelung auf den ersten Langfilms eines Regisseurs beziehungsweise einer Regisseurin mit einer Mindestlänge von 80 Minuten (bei Kinderfilmen 60 Minuten): „Es handelt sich um einen ersten Langfilm, wenn die Regisseurin oder der Regisseur mit einem Hochschulabschluss im Fach Regie oder zu dessen Erlangung erstmals die alleinige Regieverantwortung für den Langfilm trägt.”
Dies könne entweder im Zusammenhang mit der Ausbildung an einer staatlichen Filmhochschule geschehen – in der Regel als Abschlussfilm oder, wenn der Abschlussfilm nicht die Kriterien eines Langfilms erfüllt, erst danach. Dieses „danach” müsse aber innerhalb von drei Jahren nach dem Hochschulabschluss begonnen werden; „maßgebender Zeitpunkt ist der Drehbeginn”.
Weitere Definitionen liefert der Tarifvertrag Debüt- und Abschlussfilm nicht, sie ist allein auf die Person auf dem Regiestuhl fixiert. Das kommt zwar dem volkstümlichen Glauben vom omnipotenten Autorenfilmergenie entgegen, das von der ersten Zeile im Drehbuch bis zum letzten Visuellen Effekt aus dem Computer alles alleine bewerkstelligt hat und nebenbei noch Kadrage und Logistik beherrscht;?mit der Wirklichkeit hat es aber wenig zu tun. Theoretisch wäre es einer Produktionsfirma somit möglich, den regulären Tarifvertrag zu unterlaufen, indem sie ein Projekt vollständig mit erfahrenen Filmschaffenden zur halben Gage besetzt, weil die Regie ein Debütant übernimmt. Ganz im Sinne des erwähnten „Wissenstransfers”.
Fragwürdig ist auch die Definition der Erstlingsregisseure selbst. Denn nicht jeder Debütant mit einem Film ab 80 Minuten gilt hier als Debütant. Eine Fußnote begrenzt den Kreis auf die Absolventen der großen Filmhochschulen: Kunsthochschule für Medien Köln, Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf, Filmakademie Baden-Württemberg, DFFB, Hamburg Media School, HFF München und Internationale Filmschule Köln. Wer an etwa an der HdM Stuttgart oder einer der vielen anderen Fachhochschulen im Lande die Filmkunst lernt, schaut in die Röhre. Ebenso all jene Autodidakten, die ohne Abschluss zum ersten Mal Regie führen. Nicht das „hohe kreative Potenzial des Nachwuchses” (First Steps) generell wird also gefördert, sondern das passende Diplom.
Anders ist man das Thema in Österreich angegangen. Der „Kollektivvertrag für Filmberufe“ vom 1. Januar zählt Nachwuchsfilme zu den „Werkstattprojekten”. Als solche gelten (rein österreichische) „Eigenproduktionen in Form eines Kurzfilms oder Langfilms (Spielfilm oder Dokumentarfilm)”. In Frage kommen generell alle Filme, die „im Rahmen von Filmförderungen unterstützt werden und bei denen gewährleistet ist, dass das Projekt qualitativ einwandfrei hergestellt werden kann. Die Qualifikation des Antragstellers ist in Bezug auf den Umfang des Projekts zu beurteilen.”
Auch hier wollen die Tarifparteien die Filmvorhaben vorgelegt bekommen, ehe sie sie als Werkstattprojekt anerkennen. Allerdings „grundsätzlich” schon sechs Wochen vor Drehbeginn und erst nachdem die Kalkulation bereits durch die Förderinstitutionen geprüft und eine Förderung zuerkannt wurde.
Als Nachwuchsfilm gilt im Nachbarland entweder der erste oder zweite Film, bei dem der Regisseur die alleinige Regieverantwortung trägt, zudem müssen im Stab mindestens zwei, bei Dokumentarfilmen eine Nachwuchskraft aus dem kreativen Bereich als Arbeitnehmer beschäftigt werden. Als kreative Bereiche zählen Regie, Kamera, Schnitt und Ton, bei Spielfilmen außerdem Kostüm und Maske.
Die Obergrenze für Werkstattprojekte liegt bei 1,5 Millionen Euro. Bei einem Budget von 1,2 Millionen Euro können die Wochengagen bei 40-stündiger Normalarbeitszeit bis auf 445,24 Euro herabgesetzt werden. Das sind 11,31 Euro pro Stunde. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland, der als absolute Untergrenze für die Debütfilme festgeschrieben wurde (überflüssigerweise übrigens, weil der ohnehin nicht unterlaufen werden darf), liegt bei 8,84 Euro.
Dass in Deutschland „noch keine tariflichen Erfahrungswerte mit diesen Sachverhalten zur Verfügung stehen”, räumen Produzentenallianz und Verdi schon in der Präambel zum Tarifvertrag Debüt- und Abschlussfilm ein. Sie haben ihn darum als „Pilotregelung” bis Ende 2020 befristet. Ein Jahr vor seinem Ablauf soll von beiden Seiten gemeinsam geprüft werden, ob die Erwartungen erfüllt wurden. Dann werde innerhalb von vier Wochen über eine Fortsetzung verhandelt. Sollte sich aber an „den unhaltbar prekären Bedingungen bei Erstlingsfilmen” nichts verbessert haben, sagte von Fintel, „endet dieser Tarifvertrag ersatzlos.”