Was Richter von Homer Simpson lernen können
Gelegentlich muss ich ja beim täglichen Studium der diversen Fachzeitschriften zugeben, dass das Vorurteil des langweiligen und öden Steuerrechts in gewissem Maße nicht so ganz abzustreiten ist. So werden aktuell beispielsweise „Zweifelsfragen zur Konsolidierungspflicht von Zweckgesellschaften nach § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB“ diskutiert. Eine Diskussion, derer ich mich einfach mal enthalte. Aber auch die Justiz hat anscheinend mit den Tücken des Steuerrechts zu kämpfen. So hatten sich die Richter des Bundesfinanzhofes mit der Frage zu beschäftigten, ob ein Finanzgericht ordnungsgemäß besetzt ist, wenn ein Richter während der mündlichen Verhandlung schläft. Was jetzt erstmal nach einer Folge der Simpson klingt, war tatsächlich Thema vor dem höchsten deutschen Finanzgericht.
Wie der BFH bereits im Jahr 1967 schon einmal feststellte, ist das Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt, wenn ein Richter während der mündlichen Verhandlung schläft und deshalb wesentlichen Vorgängen nicht folgen kann. Was „Schlafen“ allerdings aus juristischer Sicht bedeutet, stellte das Gericht nunmehr klar. So kann von einem „schlafenden“ Richter nach Ansicht der höchsten deutschen Finanzrichter erst dann ausgegangen werden, wenn sichere Anzeichen für das Schlafen wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder eindeutige Anzeichen von fehlender Orientierung vorliegen. Denn ein Richter kann dem Vortrag während der mündlichen Verhandlung auch mit (vorübergehend) geschlossenen Augen und geneigtem Kopf folgen. Im zu beurteilenden Fall hatte der Richter während der mündlichen Verhandlung von 13:00 bis 13:04 Uhr die Augen bei zur Seite geneigtem Kopf geschlossen gehalten und teilnahmslos gewirkt; er sei dann plötzlich wieder erwacht. In einer dienstlichen Erläuterung erklärte der Richter allerdings, mit Sicherheit behaupten zu können, nicht geschlafen zu haben, allerdings schließe er die Augen manchmal kurz, wenn er eine Sache überdenke. Den Richtern reichte diese Darlegung des Falls. Das Gericht war ordnungsgemäß besetzt.
Für die Zukunft sei dem Richter vielleicht zu raten, Homer Simpson nach seinem „Optiker“ zu fragen. Die Brille hat es immerhin schon zu einer Facebook-Gruppe geschafft.