Vorher gründlich googeln: Wie die Filmarbeit wahrgenommen wird
Es fällt ja nicht allzu schwer, über die Dunkelheit zu klagen, die hinter den gleißenden Scheinwerfern herrscht. Gelegentlich richtet dann aber doch mal jemand die Kamera in die schattigeren Bereiche und zeigt, dass nicht alles nur so toll ist wie angehende Top-Models und Superstars sich das vorstellen. Das geschah bislang zwar eher selten, in diesem bereits auslaufenden Jahr aber schon mehrmals, weshalb ich versucht bin, einen Trend darin sehen zu wollen …
Falls ich da nichts übersehen habe, machte den Anfang der NDR mit seinem Dritten Programm, und das überrascht mich nicht, weil ich dort trotz mancher Ausrutscher noch die letzten Funken öffentlich-rechtlichen Selbstverständnisses vermute und eh in den Dritten gewagt wird, was man dem Publikum nicht richtig zuzumuten traut, bis es dann überraschend ein Erfolg wird und gnadenlos in der ersten Reihe zu Tode formatiert und gesendet wird, weil halt manches einfach nicht fürs Public Viewing taugt – Matthäus 7, 6.
Jedenfalls widmete sich die Arthouse-Abteilung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens gleich zweimal der Lage von Filmschaffenden. Einmal den Schauspielern, die sich trotz merkbarer Bildschirmpräsenz mit Gelegenheitsjobs über Wasser halten müssen, ein anderes Mal der Frage, warum freie Mitarbeiter seit Jahren gleich schlecht bezahlt werden, während ringsumher die Preise steigen, sie also tatsächlich immer weniger verdienen. Das Schönste daran: Beide Sendungen finden ihre Beispiele im eigenen Sender! Vielleicht hat sich da einer die Recherche allzu leicht gemacht, und keiner hat’s gemerkt. Viel besser gefällt mir aber der Gedanke, dass dahinter Absicht steckt, weil das zeigen würde, wozu die Werktätigen in der Film- und Fernsehbranche fähig sind, wenn sie Hand in Hand arbeiten – bis in die Redaktionsstuben.
Auch der öffentlich-rechtliche Mainstream hat das Phänomen neulich aufgegriffen, wenn auch mit weniger Klassenbewußtsein, damit auch ja keiner vom Traumschiff kippt (obwohl, das als kleine Anregung, man damit eine ganze Woche lang sämtliche Quasselrunden-Formate füllen könnte). Immerhin packte das ZDF es in seine Schicksals-Doku-Marke „37 Grad“. Und weil’s da titelgerecht mächtig menscheln muss, wurde daraus „Prominent – aber pleite. Stars in der Schuldenfalle“.
Drei Protagonisten führt die Dokumentation an: Die Komödiantin Tanja Schumann („RTL Samstag Nacht“), die Schauspielerin und Synchronsprecherin Bettina Kenter und Franz Trojan, ehemaliger Schlagzeuger der Spider Murphy Gang. Alle drei haben gute oder sogar bessere Zeiten hinter sich, die aus verschiedenen Gründen vorbei sind: Naivität (Ostimmobilien als Steuersparanlage), widrige Umstände (längere Krankheit) oder schlichte Dummheit (Koks und leichte Mädchen). Das an lebenden Menschen festzumachen, um die Zuschauer beim Gefühl zu packen, ist ein üblicher Kunstgriff, ein bisserl auf Neid und Schadenfreude zu setzen, mag das Interesse zusätzlich anheizen – aber irgendwie klingt das Ganze dann auch zu sehr nach Pleiten, Pech und Pannen und bleibt an der Oberfläche eines persönlichen Promi-Schicksals. Und somit eine Ausnahme, klar, sonst wäre es ja keine Sendung wert.
Wer aber zum Beispiel unser Interview mit Bettina Kenter und ihre Erfahrungsberichte aus der Welt von Hartz IV gelesen hat, mag ahnen, was hier an Themen verschenkt wurde. Dass ein Untertitel wie „Stars in der Schuldenfalle“ nur so dumm wie perfide ist, weil er vielleicht Zuschauer herbeikitzelt, aber nur vorführen will und nicht fragt, was hier eigentlich los ist.
Das fragte neulich auch „Die Welt“, deren Filmbeiträge ich wegen des Kollegen Hans-Georg Rodeck immer wieder gerne lese. Und so freute ich mich erst recht, als dort ein anderer Kollege darüber stolperte, warum denn amerikanische Produktionen in Deutschland ihre mitgebrachten Mitarbeiter besser bezahlen als die deutschen. Schön, dass sich mal jemand vor größerem Publikum mit der Frage befasst, dachte ich und fand es beim ersten Durchlesen auch interessant, weil ich das auch noch nicht wusste: Seit Jahren versuchen mir ja die vereinigten Filmförderer von FFA, Medienboard und der BKM weißzumachen, dass der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) mit seinem Jahresbudget von 60 Millionen Euro reihenweise Hollywood-Produzenten in die Hauptstadtregion magnetisiert, was wiederum toll für das Filmschaffenden der Hauptstadtregion ist, weil der Fördereffekt bei 618 Prozent liege.
Hui! Selbst Bayern, der ewige Streber unter den Bundesländern, wenn’s darum geht, irgendeine Leistung in eine Rangliste zu packen, schafft nicht mal halb so viel, Köln knapp über ein Drittel, Hamburg noch etwas weniger.
Jetzt weiß ich außerdem, dass die Amerikaner zwar auch kommen, weil sie zu diesem Zweck mit deutschem Steuergeld gemietet werden, vor allem aber, weil sich auch in Hollywood schon herumgesprochen hat, dass die deutschen Filmschaffenden gerne mal für lau arbeiten. Studio Babelsberg also so eine Art Sweatshop der Filmindustrie ist.
Was die einzelnen Fakten betrifft, liegt der Autor gar nicht so daneben. Gut, vielleicht hätte er mal jemanden fragen sollen, etwa bei der organisierten Arbeitnehmervertretung, oder wenigstens mal kurz googeln, ehe er behauptet, die deutschen Filmschaffenden dürften keine Überstunden machen, weil das Arbeitszeitgesetz das verbiete. Das ist zwar korrekt, soweit es das Arbeitszeitgesetz betrifft, doch dieses gilt ja nur, wo kein Tarifvertrag anderes regelt. Und einen Tarifvertrag für die Filmbranche gibt es. Der wurde zwar gerade gekündigt, ist aber natürlich für die Dauer der Verhandlungen weiter in Kraft und selbst dann schnell zu finden, wenn man unter Recherche nicht mehr versteht als zwei Wörter bei Google einzutippen. Da bietet schon die erste Trefferseite drei Links zum Dokument.
Wenn also, liebe „Welt“, geleistete Überstunden bei deutschen Filmschaffenden nicht abgerechnet werden, dann eben nicht „oft schon deshalb, weil sie gegen diese Bestimmungen verstoßen.“ Weil nämlich „diese Bestimmungen“, also das Arbeitszeitgesetz, hier nicht gelten. Aber falls es gälte, wären Überstunden durchaus möglich, allerdings sehr begrenzt. Und selbstverständlich müssten die abgerechnet werden, weil, wer gegen dieses Gesetz verstößt, eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat begeht. Auch da bietet als Ersatz für eine Recherche der Blick in die Wikipedia eine erste Orientierung.
Nun tut das Arbeitszeitgesetz aber eh nichts zur Sache, sondern der Tarifvertrag, und auch da sind Überstunden und Vergütung geregelt. Also: wenn geleistete Überstunden bei deutschen Filmschaffenden nicht abgerechnet werden, dann allein aus dem Grund, dass sie nicht abgerechnet werden. Das mag jetzt erstmal verwirrend klingen, sollte gerade deshalb aber für jemanden, der darüber schreiben will, Anlass sein, sich vorher ein wenig eingehender mit dem Thema zu beschäftigen. Google, Wikipedia und so…
Ich versteh ja, dass die Arbeitsbedingungen eine ziemlich trockene Sache sind und deshalb für Filmjournalisten noch weniger attraktiv als der thailändische Gewinner einer „Goldenen Palme“ in Cannes, aber da zeigt man ja auch keine Hemmungen, das seinem arglosen Publikum ans Herz zu legen. Wenn’s um die Filmpraxis geht, sind die Herausforderungen freilich noch ein bisschen höher, als zwei Stunden im dunklen Kinosaal wachzubleiben. Dafür ist die Suche nach der Antwort auch spannender. Was wohl auch der reißerische Titel („Hollywoodglanz zum Mexikanertarif“) und Vorspann in der „Welt“ vermitteln soll, wo es um „Hollywood-Blockbuster“ und „systematische Ausbeutung“ geht, die hoffentlich „Projekte wie Tom Tykwers neuer Film“ beenden mögen. Wie das gehen soll, verrät der Text gegen Ende: Weil bei Tykwer (und vorher schon Roland Emmerich) nämlich endlich auch deutsche Filmschaffende an die besseren Jobs kämen und sich nicht mehr „derart unter Wert“ verkaufen müssten, um auch mal mit den großen Jungs aus Hollywood spielen zu dürfen.
Tja, so ist das mit den Fakten … auch wenn man alle Teile beisammen hat, sollte man sie schon richtig zusammensetzen. Puzzlen geht halt nicht mit Schere und Hammer, zumindest nicht richtig. Denn leider ist in der „Welt“ die Perspektive schief, und die Sache gar nicht so reißerisch, sondern ernüchternd simpel: Nicht die Amerikaner werden planmäßig besser bezahlt als die Deutschen, sondern die Amerikaner bekommen ihre üblichen Gagen, die Deutschen halt das, was für sie vorgeschrieben ist oder worauf sie sich einlassen. Die Schuld für die „systematische Ausbeutung“ kann man allem möglichen geben, aber sicherlich nicht den „Hollywood-Blockbustern“.
Stattdessen wäre dieses (unser altes Thema) die richtige Frage gewesen: Warum haben wir solche Zustände? Für ungerechte Arbeitsbedingungen brauchen wir keine internationalen Produktionspartner. Das schaffen wir auch alleine. Liest sich nur nicht so gut.
Weshalb auch zum Beispiel der „Stern“, sonst engagiert, wenn es um die Rechte der Unterdrückten geht, bislang noch keine Zeile für das Thema verschwendet hat. Aber eine seiner edleren Federn zum Setbesuch schickte, um über die Dreharbeiten zu „Die drei Musketiere“ zu berichten. Bekanntlich ist ja die wer-weiß-wievielte-und-trotzdem-gelungene Adaption des Abenteuer-Klassikers nur zum Teil in den Sweatshops von Babelsberg, überwiegend aber an Originalschauplätzen im Filmstreberland Bayern entstanden, die im Film, der ja nicht in Bayern spielt, sondern überwiegend in Frankreich, folglich als Kulissen nur in Rollen schlüpfen. Was wissen konnte, wer die wer-weiß-wie-oft-erzählte Geschichte kennt oder nur die Ankündigungen gelesen hatte – also ziemlich jeder, außer Deutschlands beliebtestes Wochenmagazin: „Denn so stolz sich 6.000 Würzburger als Statisten beworben haben und so groß die Hoffnung sein mag, ihre Stadt in den Kinos von Tokio bis Rio zu zeigen – ätsch, nix Würzburg, nix Bamberg, nix Deutschland.“ Alles „ins 17. Jahrhundert zurückgeschminkt“ mitunter für „eine Szene nur, etwa vier Sekunden im Film.“ Und das, obwohl doch die deutschen Filmförderanstalten der Produktion 11,4 Millionen Euro „spendiert“ hätten. Aber so ist das eben, denn „jetzt ist Hollywood hier, und Hollywood verlegt Kabel“ erklärt der „Stern“ und schwadroniert vom „zynischen“ Umgang mit der Wirklichkeit, wenn „Hollywood daraus einen Film machen will.“
Bloß hat Hollywood mit alldem überhaupt nichts zu tun, sondern die deutsche Constantin produzierte mal wieder den teuersten europäischen Film aller Zeiten. Der britische Koproduzent: eine 100prozentige Constantin-Tochter; Cast und Crew: überwiegend aus beiden Ländern. So stand’s auch im Presseheft. Oder, für gewiefte Rechercheure, hier.
Auch das ist ein Problem der deutschen Filmemacher: Dass diejenigen, die sich von Berufs wegen mit ihrer Arbeit beschäftigen, sich offenbar einen Dreck dafür interessieren.
Zugegeben, das war ein bisschen schnell formuliert. Der Tarifvertrag gilt tatsächlich nur, wenn eine der aufgelisteten Bedingungen erfüllt ist. Für allgemein gültig (Bedingung 1) wurde er nicht erklärt. Was in den einzelnen Arbeitsverträgen steht (Bedingung 2) kann ich nicht quantifizieren, allerdings scheinen da die Erfahrungswerte auseinanderzugehen.
Mit der Mitgliedschaft in einer der Vereinigungen, die als Tarifparteien unterschreiben (Bedingung 3) ist es freilich auch nicht getan, da zum Beispiel die Produzentenallianz auch Firmen aufnimmt ohne sie an den Tarifvertrag zu binden.
Damit sind wir aber wieder beim Arbeitszeitgesetz, das ja automatisch gilt, wo es kein Tarifvertrag ersetzt. Und das hat ziemlich genaue Vorgaben, was zum Beispiel die erwähnten Überstunden betrifft. Nämlich nicht, dass diese nicht abgerechnet werden, wie „Die Welt“ behauptet, sondern dass es sie nur in Ausnahmefällen geben darf. Und wo es sie gibt, müssen sie selbstverständlich auch entsprechend bezahlt werden.
Nach meinen eigenen Erfahrungen und nach Gesprächen mit Kollegen bleibe ich dabei: Der Tarifvertrag kommt selten vollumfänglich zur Anwendung.
Sicher, er taucht als ergänzender Satz schon mal in einem Arbeitsvertrag auf. Aber daß der Manteltarifvertrag, der die Arbeitszeitregelung enthält, juristisch vollumfänglich vereinbart war, da würde ich die Quote wo das so war, für – z. B. alle Tatort Produktionen der letzten 5 Jahre – auf 3 % der Mitarbeiter schätzen.
@filmschaffender: 2. haben fast alle im vertrag!
hinter leetzen Zeile meines letzten Kommentars fehlt noch ein wohlwollendes: 😉
Peter Hartig schreibt:
> Wenn also, liebe „Welt“, geleistete Überstunden bei deutschen Filmschaffenden nicht abgerechnet werden, dann eben nicht „oft schon deshalb, weil sie gegen diese Bestimmungen verstoßen.“ Weil nämlich „diese Bestimmungen“, also das Arbeitszeitgesetz, hier nicht gelten. <
Doch! Ein deutsches Gesetz verliert seine Gültigkeit nicht so leicht. Das Arbeitszeitgesetz kann – erst seit ein paar Jahren – nur durch einen gültigen Tarifvertrag überschrieben werden. Gültig wird ein Tarifvertrag, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:
1. Der Tarifvertrag wird vom Bundesministerium für Arbeit für allgemein gültig erklärt wird.
2. Im individuellen Arbeitsvertrag steht: "Es gilt der Tarifvertrag"
3. Die Tarifregelungen treten automatisch in Kraft, wenn der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft und der Arbeitgeber bei einer der Arbeitgebervereinigungen Mitglied ist, die den Tarifvertrag unterschreiben haben.
1. ist nicht erfolgt und ich schätze, daß 2. & 3. nur bei 0,1 % bis allerhöchstens (glaube aber nicht wirklich an eine so hohe Zahl) 10 % der Vertragsverhältnisse beim Film zur Anwendung kommt.
Also für die überwiegende Mehrheit der Filmschaffenden gilt der Tarifvertrag juristisch nie! Deshalb gilt für die große Mehrheit (für fast alle?) das Arbeitszeitgesetz!
So ist zumindest mein Kenntnisstand und vielleicht ein Anlass sich noch einmal ein wenig eingehender mit dem Thema zu beschäftigen. Google, Wikipedia und so…