Fehlzündung beim Filmbooster

Dreharbeiten für „Natürlich die Autofahrer“ 1959. Die Rückprojektion täuscht – ganz so flott geht’s nun doch nicht voran beim Deutschen Film, wie neulich noch posaunt wurde. | Foto © Karl-May-Archiv Göttingen
Mit seinem „Filmbooster“ hatte der BKM viel Geld und noch mehr Planungssicherheit versprochen. Doch kaum gestartet, kommt der schon ins Stottern. Im nächsten Jahr fehlen der Filmförderung 36 Millionen Euro. Mindestens.
Die Bundesregierung hat diese Woche ihren Haushaltsentwurf für 2027 vorgelegt, und die Befürchtungen haben sich bestätigt: Gespart wird auch an der wirtschaftlichen Filmförderung des Bundes – 36 Millionen Euro werden im nächsten Jahr fehlen. „Noch schneller hätten vermutlich nur wenige – zunächst eingelöst scheinende – Förderversprechen des Bundes Risse bekommen“, meint Marc Mensch bei „The Spot“ [Bezahlschranke]. Und klar sei nun „dass jegliche Zweifel an der verlässlichen ,Überjährigkeit’ eines 250-Millionen-Euro-Topfes berechtigt waren.“
Zur Erinnerung: 250 Millionen Euro mehr hatten die neue Bundesregierung und ihr Beauftragter für Kultur und Medien ((BKM) der Filmbranche versprochen. Und zwar jedes Jahr. „Damit kann die gesamte Filmwirtschaft nun erstmals wirklich verlässlich über Jahre hinaus planen“, erklärte BKM Wolfram Weimer noch Ende Mai und sah die große Reform der Filmförderung vor dem Abschluss.
Für eine „wirklich verlässliche Planung über Jahre hinaus“ hätten sich viele in der Branche etwas anderes gewünscht: Steueranreize, wie sie bereits in vielen anderen europäischen Filmländern eingesetzt werden. Und offenbar mit Erfolg, wenn sogar die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Auftragsproduktionen lieber dort drehen lassen.
Ein Steueranreizsystem war auch bei der großen Förderreform vorgesehen – sogar als eine der drei tragenden Säulen. Weil sich aber Bund und Länder nicht einig wurden, hatte es die neue Regierungskoalition gar nicht erst weiter versucht. Stattdessen beschloss man, „so viel Geld in die heimische Filmbranche zu geben, wie nie zuvor“, lobte Weimer seinen „Filmbooster“.
Der Filmbooster war wohl doch „nur ein kurzes Strohfeuer“, meint dazu Sven Lehmann von den Grünen, der Vorsitzende des Kulturausschusses des Bundestags. Denn 14,4 Prozent davon sollen jetzt schon wieder wegfallen, rechnet Marc Mensch bei „The Spot“ [Bezahlschranke] nach. Und auch fürs Zukunftsprogramm Kino sind im nächsten Jahr keine Mittel mehr vorgesehen – „trotz entsprechender Aufforderung durch den Bundesrat“. Doch „an dieser Stelle lagen die Hoffnungen ohnehin auf dem nun folgenden parlamentarischen Verfahren“.
Der Staatsminister für Kultur und Medien weiß gar nicht, was die ganze Aufregung soll: Trotz Kürzung seien immer noch 50 Prozent mehr Geld im Topf als vor seinem Filmbooster. Und bei der Investitionsverpflichtung (die er zwischendurch auch als „Zwangsinvestition“ bezeichnet) liege man über dem Durchschnitt in Europa. „Bei der Filmförderung haben wir die Erwartungen übererfüllt“, behauptet Weimer im Interview mit Steffen Grimberg für „Meedia“. Der hat zwar selber schon einiges dazu geschrieben, lässt dem BKM solche Antworten aber durchgehen.
Einen Kurswechsel schließt Weimer aus. Ein Steueranreizmodell sei endgültig „vom Tisch, denn es war nie ein Steueranreizmodell. Schon der Begriff ist falsch. Es war eine Vorabsubvention, die nicht mal gedeckelt sein sollte. Die Idee war: Wenn du einen Film planst, kannst du ganz offen in die Staatskasse greifen und dir einen bestimmten Anteil von vornherein finanzieren lassen. Ein wirkliches Steueranreizmodell wäre aber, dass man nach einer Produktion hinterher etwas absetzen kann. Aber so war das nie gedacht – daher war es auch nie realistisch, dass so etwas kommt.“
Doch, genau so war es gedacht – und „scheiterte vor allem am Widerstand mehrerer Bundesländer“, erinnert Helmut Hartung in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ [Bezahlschranke]. Als Ersatz wurde die wirtschaftliche Filmförderung des Bundes auf 250 Millionen Euro „nahezu verdoppelt“. Dass nun auch daraus nichts Richtiges wird, liege aber nicht am BKM:
„Die Aufstockung sollte von 2026 an für mindestens drei Jahre gelten. Allerdings knüpfte das Finanzministerium daran die Bedingung, dass private und öffentliche Streamer per Gesetz gezwungen werden, mehr in Deutschland zu investieren. Nach langem Zögern, zunehmendem Druck und filmreifen Untergangsszenarien der Branche, stimmte Wolfram Weimer dem schließlich zu. […] Doch wenige Tage nachdem das Junktim zwischen dem Anstieg der Filmförderung und der Investitionsverpflichtung hergestellt war und Weimer von seinen ursprünglich geplanten freiwilligen Leistungen der Streamer abgerückt war, wollte das Bundesfinanzministerium von der Vereinbarung nichts mehr wissen und kündigte sie auf. Trotz dieser Niederlage gibt man sich in Weimers Umfeld noch immer optimistisch […]. Anja Weisgerber, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, sieht die künftige Förderung des Bundes deutlich pessimistischer und deutet auf weitere Kürzungen hin. […] Weisgerber, die den Kompromiss zu den Investitionsverpflichtungen mit ausgehandelt hatte, setzt nun anscheinend vor allem auf diese Zwangsleistungen […]. Damit sollen wohl die Streamingplattformen für den Wortbruch des Bundesfinanzministeriums haften.“
