Förderreform: Weiter warten auf den Boost

Ewige Warterei in „Cast Away“ (© Paramount)
Fast fertig sei die Förderreform. Auch die Investitionsverpflichtung kommt „in Kürze“, verspricht der BKM. Doch bis alle Pläne auch umgesetzt sind, wird es wohl schon wieder Sommer sein.
Der BKM hatte sich vorigen Freitag erneut mit Streamern und Sendern „in sehr konstruktiven Gesprächen ausgetauscht. Den Entwurf für ein Investitionsverpflichtungsgesetz wird Staatsminister Weimer zeitnah vorlegen“, verspricht die Pressemitteilung. Dann wäre endlich vollbracht, was seine Vorgängerin Claudia Roth vor die Jahren angekündigt hatte: die gründliche Reform der Filmförderung für eine stärkere Branche und bessere Filme – der „große Wurf“.
Ganz so grundsätzlich war die Reform doch nicht durchdacht, es ging vornehmlich wieder nur ums Geld und wie es vermeintlich zielführender verteilt werden sollte. Immerhin brachte Roth in letzter Minute noch das neue Filmfördergesetz durch, die Finanzierung indes blieb offen: ein Steueranreizsystem und eine Investitionsverpflichtung für Streamer und Sender waren mal Teil der Reformpläne.
Statt Steuererleichterungen soll es nun mehr Geld im Fördertopf geben, hatte die neue Regierung im August beschlossen – vorausgesetzt, dass auch die Investitionsverpflichtung kommt. Im Interview mit Thomas Lückerath bei „DWDL“ verteidigt Weimer nochmals seine Abkehr von den Steueranreizen. Damit locken zwar viele Nachbarländer (eine Übersicht mit interaktiver Karte hat der VTFF), aber trotzdem: „Die jetzige Lösung, die wir gefunden haben, die wirkt sofort. […] insofern ist dieses Wort vom Filmbooster passend in diesem Zusammenhang.“
Die vereinten Produktionsverbände hätten Steueranreize bevorzugt. Auch vom kommenden Investitionsverpflichtungsgesetz dürften sie enttäuscht werden: Sender und Streamer sollten 25 Prozent ihrer Umsätze im Land wieder in lokale Produktionen stecken, hatten sie gefordert. In Frankreich sind es 20 Prozent, doch auch das ist Weimer noch zu hoch. Eine eigene Quote nennt er im Interview nicht.
Aber „effektiv und ausgewogen“ soll das Gesetz werden und flexibel. Der BKM wirbt für eine „Öffnungsklausel“, die nicht nur einzelne Projekte im Blick hat, sondern zum Bespiel auch die Beteiligung an Studios: „Wenn du etwas großes Anderes leistest, zum Beispiel Investment in Infrastruktur, dann fein, dann ist Deutschland auch glücklich.“
Weimer wolle „die Scherben, die seine Vorgängerin Claudia Roth hier hinterlassen hat, schnell beseitigen“, schreibt Helmut Hartung in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ [Bezahlschranke]. „Wie Teilnehmer der Beratung vom 29. August berichteten, hätten alle Sendervertreter unmissverständlich klargemacht, dass eine Investitionsverpflichtung jetzt zur Unzeit käme, da es weder zusätzlicher Regulierung noch neuer Quoten bedürfe, sondern eines wettbewerbsfähigen, unkomplizierten Steueranreizmodells. Sollte sich eine Investitionsverpflichtung dennoch nicht verhindern lassen, müsse sie zumindest mit einer niedrigen Hauptquote (als Referenz wurde Spanien mit fünf Prozent genannt), ohne Rechtebeschränkungen für nicht geförderte Produktionen, ausgestaltet werden. Ähnlich argumentieren auch die Streamer.“
Tatsächlich haben Frankreich und Italien Ausnahmequoten, in den anderen EU- Ländern liegen die Investitionsverpflichtungen zwischen 3 und 6 Prozent (lediglich Polen peilt ebenfalls 20 Prozent an). Eine Übersicht gab Teresa Vena im Februar im Schweizer „Cinebulletin“.
Nachtrag: Von wegen, der „Filmbooster“ wirke „sofort“. Die Branche wird sich noch weiter gedulden müssen, warnt Helmut Hartung in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ [Bezahlschranke] Denn den nötigen Gesetzentwurf wolle das Kabinett erst im „Winter 2025/2026“ beraten (also frühestens drei Tage vor Weihnachten):
„Zuvor ist eine Branchenanhörung geplant. Anschließend wird der Entwurf des Gesetzes ,zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung’ im Deutschen Bundestag behandelt. Im ,Frühjahr 2026’ soll dann die zweite und dritte Lesung sowie die Abstimmung des Parlaments erfolgen. Danach muss der Bundesrat noch seine Zustimmung geben. Erst nach diesem üblichen parlamentarischen Procedere will das Finanzministerium die Blockade aufgeben und könnte die Alimentierung von Film- und TV-Produktionen von 133 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro steigen.“

