Schauspieler*innen und die GVL: Offener Brief II

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Die GVL stellt sich als „eine der größten Verwertungsgesellschaften von Leistungsschutzrechten in Europa“ vor. Doch wie sie das handhabt, verärgert ihre Künstler. | Screenshot

Bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) liegt noch sehr viel Geld, dass Schauspieler*innen durch die Krise helfen könnte. Doch die GVL lässt sich Zeit mit der Ausschüttung. Im März hatten Frank Röth und Claudia Michelsen das in einem Offenen Brief angemahnt. Was folgte, veranlasste sie zu diesem zweiten Brief:

 

Sehr geehrter Herr Dr. Gerlach, sehr geehrter Herr Evers,
wie Sie wissen, haben wir Mitte März einen offenen Brief an die GVL und den BFFS verfasst, der in Zeiten von Corona eine schnelle und unkomplizierte Ausschüttung der bei der GVL liegenden Lizenzerlöse einforderte – getreu dem Motto „außerordentliche Situationen erfordern außerordentliche Maßnahmen“.

Dieser Brief fand branchenweit großen Zuspruch und wurde von etlichen Kollegen geteilt, weitergeleitet und viele kommunizierten ihren Unmut über die Geschäftspraktiken der GVL. Unser Brief war auch eine Reaktion auf die am 16. März 2020 auf Ihrer Homepage angekündigte Corona-Soforthilfe in Höhe von 250 Euro, die wir in Anbetracht der existentiellen Bedrohung durch die gegenwärtige Krise nach wie vor für absolut unangemessen halten.

Nur wenige Tage nach Veröffentlichung unseres Briefes, nämlich am 23. März 2020, wurde Ihrerseits kommuniziert, dass es neben der „Nothilfe“ nun endlich zur – längst überfälligen – Ausschüttung der mehrfach angekündigten ZPÜ-Gelder von 2010 und zu Abschlagszahlungen auf die anstehenden Verteilungen der nächsten Jahre kommen werde.

Für viele Kollegen war diese Ankündigung eine große Erleichterung. Es war klar, dass der Topf der ZPÜ-Gelder aus 2010 überschaubar ist und sich die Auszahlungen (bis auf wenige Ausnahmen) im maximal dreistelligen Bereich bewegen würden. Aber da war ja noch die Hoffnung, beziehungsweise die Ankündigung, dass es im Mai zu Abschlagszahlungen auf die seit langer Zeit ausstehenden Verteilungen kommen werde.

Was uns nun fassungslos macht und warum wir uns veranlasst sehen, erneut einen „Offenen Brief“ zu verfassen, ist Ihr Schreiben an die Berechtigten vom 9. April 2020 „Ausblick auf die kommenden Zahlungen“, beziehungsweise ihre Mitteilung „Künstlervorschuss im Rahmen der Corona-Hilfe“, ebenfalls vom 9. April 2020.

In gewohnter GVL – Kommunikations-Manier werden in dem persönlichen Anschreiben an die Berechtigten diverse weitere Auszahlungen angekündigt; dass die vielfach versprochene Schlussausschüttung für die Jahre 2013 und 2014 erneut (und zwar vom zweiten auf das dritte Quartal) verschoben wurde, erfährt man quasi nebenbei. Und „nähere Konkretisierungen“ findet man nur, wenn man sich die Mühe macht, auf Ihre Website zu gehen (Motto: Achten Sie auf das Kleingedruckte …!)

Und jetzt wird es interessant: Anders als von vielen Kollegen erhofft und erwartet, wird es im Mai keine generellen Ausschüttungen geben, sondern man kann (aber nur bis 30. April) einen Antrag auf einen Vorschuss stellen; vorausgesetzt man dokumentiert, dass Aufträge weggebrochen sind und man dadurch in einer finanziellen Notlage ist. Dies soll dann mit künftigen Ausschüttungen verrechnet werden. Die Gesamtsumme für die Auszahlungen der Vorschüsse ist bei 30 Millionen Euro gedeckelt – eine Summe, die sich angesichts der Zahl der Mitglieder schnell relativiert …

Wie kann es sein, dass es für die Ausschüttung von Geldern, die uns seit Jahren zustehen und längst hätten ausgeschüttet werden müssen, eine Deklaration der individuellen finanziellen Notlage braucht?

Ist Ihnen entgangen, dass deutschlandweit sämtliche Theater, Synchronstudios und Dreharbeiten mit einem kompletten Shutdown belegt wurden?

Wie kann man so verantwortungslos sein und dafür einen individuellen Nachweis einfordern?

Wenn die Auszahlung eines Vorschusses juristisch möglich ist, wieso ist dies an Bedingungen geknüpft? Vorschuss ist Vorschuss!

Würden Sie einem Handwerker einen Vorschuss auf seine bereits erbrachten Arbeitsleistungen anbieten, aber nur vorausgesetzt, er weist Ihnen nach, dass er keine anderen Aufträge hat?

Es muss hier eine dauerhaftes Missverständnis bestehen: Wir sind keine Bittsteller, die bei der GVL als einer Art „künstlerischem Sozialamt“ um Almosen betteln – also behandeln Sie uns bitte auch nicht so!

Sie weisen in ihrer Ankündigung vom 09. April 2020 darauf hin, dass es nach den auf Antrag erfolgten Vorschüssen im Mai bereits im Juni Regelverteilungen für 2013 bis 2018 geben soll, dann die Schlussverteilungen für 2013 und 2014 im 3. Quartal und die Erstverteilung für 2019 ebenfalls im 3. Quartal. Das bedeutet: Organisationsaufwand und unnötige Bindung von Ressourcen für die Bearbeitung der Anträge bis Mai, dann Juni und erneut im 3. Quartal.

Warum machen Sie nicht bis Ende Mai eine für alle Berechtigte geltende Abschlagszahlung ohne Antragsstellung und verrechnen diese dann mit einer komprimierten Ausschüttung (Regelverteilungen, Schlussausschüttungen) im 3. oder 4. Quartal? Das würde für uns alle eine schnelle, spürbare Entlastung bedeuten und hätte darüber hinaus den Vorteil, die Verwaltungskosten für diese (mehrfachen) Ausschüttungen deutlich zu reduzieren. Kosten, die zu Lasten der Berechtigten gehen…

Vielleicht wäre es viel sinnvoller gewesen, die Gelder aus der „250-Euro-Soforthilfe“ zu bündeln und dafür endlich ein fähiges und kompetentes EDV-Unternehmen zu engagieren, dass das Artsys-System nach zehn Jahren in einem absehbaren Zeitraum zuverlässig zum Laufen bringt.

Sehr geehrter Herr Dr. Gerlach, sehr geehrter Herr Evers, wir sind keine Juristen, wir sind keine Wirtschaftsprüfer; wir sind Künstler, Berechtigte der GVL und wir haben Fragen.

Fragen, warum uns und vielen anderen Kollegen Gelder in dreistelliger Millionenhöhe, die durch Sie erfolgreich bei den Verwertern erlöst wurden, seit vielen Jahren vorenthalten, beziehungsweise nur in homöopathischen Dosen ausgeschüttet werden.

Fragen, warum Sie nicht in der Lage sind, in einer Situation, wie es sie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat, von Ihrem seit Jahren praktizierten „Business as usual“ Abstand zu nehmen und Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.

Auszahlungen im 3. oder 4. Quartal werden vielen Kollegen nichts mehr nützen – sie befinden sich dann bereits in der Insolvenz. Auf der Webseite der GVL heißt es bei „Über uns/Unser Auftrag“ wörtlich: „Wir sorgen dafür, dass unsere Berechtigten für ihre kreativen Leistungen angemessen vergütet werden. Seit 1959 vertreten wir Künstler, Hersteller und Veranstalter in der Wahrnehmung ihrer Leistungsschutzrechte und setzen uns mit Seriosität und Leidenschaft ein, damit diese die ihnen zustehenden Erlöse aus der Verwertung ihrer Leistungen erhalten.“

Im Namen unzähliger Schauspieler und künstlerischer Sprecher fordern wir Sie auf: Verhalten Sie sich endlich so – seriös und leidenschaftlich! Begleiten Sie die Künstler entschlossen und mit massiver Unterstützung auf diesem gegenwärtig schwierigen Weg und machen Sie ihnen nicht das Leben bis hin zur Demütigung schwer!

1 Kommentar
  1. JuttaB sagte:

    Unglaublich wie dich die GVL verhält… Und großes Kompliment, dass ihr dran bleibt! Ich hoffe sehr, dass das noch mehr publik wird und der Druck steigt. Ich wünsche euch viel Erfolg und einfach auch das, was euch zusteht ??

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