FFG 2022 – Stellungnahmen 8: AG Kurzfilm
Die AG Kurzfilm kommt in ihrer Stellungnahme [PDF] zum neuen Filmförderungsgesetz (FFG) gleich zur Sache. Nicht mal eine halbe Seite braucht die Präambel, dann folgen schon die konkreten Vorschläge. Das ist schade, denn der Verband gilt als erster Ansprechpartner zum Thema Kurzfilm, setzt sich auf vielfältige Weise dafür ein und hat so einiges anzumerken. Bloß ist das im Kleingedruckten versteckt, wo an den Details gefeilt wird.
Dabei bietet die Präambel den Lobby-Gruppen doch gerade die Gelegenheit, wie sie sich die Zukunft des Deutschen Films vorstellen und woran es ihrer Meinung nach krankt. Andere tun das auch, zum Teil ausgiebig wie die AG Kino, einige beschränken sich darauf, Schieflagen zu schildern, manche versuchen gar, neue Themen zu setzen und Richtungen zu weisen. Bei der AG Kurzfilm liest sich das folgendermaßen (die Präambel ist kurz, darum zitieren wir sie in voller Länge):
„Auch wenn der Kurzfilm in der Gesamtheit der deutschen Filmförderlandschaft mit nur geringen Förderbeträgen ausgestattet ist, trägt er durch seine internationalen Erfolge maßgeblich zur Reputation des deutschen Films insgesamt bei. Kurzfilmförderung ist bei weitem mehr als Nachwuchsförderung oder das zähneknirschend in Kauf genommene Bedienen von künstlerischen Nischen. Sie ist eine unverzichtbare Investition in die Entwicklung von Filmsprache, Erzählkunst und stilistischen Mitteln für die gesamte Filmwirtschaft. Überdies werden am Kurzfilm stets auch frühzeitig Veränderungen im gesellschaftlichen und technologischen Umfeld von Produktion und Auswertung sichtbar, die weitreichende Einsichten in die Entwicklung von Film und Kino ermöglichen.
Um den deutschen Film und die Filmwirtschaft nachhaltig zu entwickeln wird Raum für Experimente benötigt. Filme, Herstellungsprozesse und Vertriebswege jenseits des Üblichen, Erprobten und vermeintlich Funktionierenden müssen gedacht, ermöglicht und sichtbar gemacht werden.“
Man muss schon sehr aufmerksam lesen, um zu erkennen, was da mit bescheidenem Tonfall geschildert wird: Der Kurzfilm sitzt bei der FFA am Katzentisch und bekommt nur die Krümel vom Förderkuchen. Dabei werden doch hier die Talente entdeckt, Neues versucht von der Technik über die Erzählweisen bis zur Distribution, und bei Preisverleihungen punktet er auch regelmäßig. Wer sich darum nicht richtig kümmert …
So ähnlich, mit dem gebotenen Selbstbewusstsein und in Klartext hätte die AG Kurzfilm das getrost formulieren können, wenn sie schon die Lobby des Deutschen Kurzfilms sein will.
Das ist sie nach mancher Meinung nicht. Mitglieder der AG Kurzfilm sind fast ausschließlich Kurzfilmfestivals, Verleiher und Filmhochschulen. Die Kurzfilmer selbst, Autor*innen, Regiseur*innen, Produzent*innen findet man in anderen Verbänden. Die Perspektive der AG Kurzfilm ist also die der Verwerter, nicht die der Hersteller und Urheber. Darauf hatte die Münchner Filmwerkstatt, selbst Mitglied der AG Kurzfilm, in einer eigenen Stellungnahme hingewiesen. Welchen Unterschied das macht, erklärte sie auch: „Diese haben kein Interesse daran, dass möglichst viele Kurzfilme produziert werden (und somit viel Nachwuchs herangezogen wird), weil sie die fertigen Filme alle sichten müßten. Statt dessen geht das Interesse der Verwerter auf möglichst wenige, dafür möglichst herausragende (und damit eventuell auch möglichst teure) Filme. Die AG Kurzfilm auf dieses Basis als Vertreter aller Kurzfilmschaffenden anzusehen wäre, wie wenn Sie die Vertreter von Kinofilm-Regisseuren, -Autoren und -Produzenten aus ihren Gremien verbannen und die Interessen aller Kinofilmschaffenden fortan alleine von den Filmverleihern wahrnehmen lassen würden …“
Um Missverständnisse zu vermeiden: Damit soll nicht die AG Kurzfilm als Interessenvertretung in Frage gestellt, sondern lediglich verdeutlicht werden, wo diese Interessen liegen. In seinen Ergänzungsvorschlägen reist der Verband einige Punkte an, die einiges über den Stand des Kurzfilms hinaus verraten – bis hin zur gängigen Vorstellung vom „Film“, die in überkommenen Mustern steckt.
Der Schwerpunkt der FFA liegt auf programmfüllenden Spielfilmen fürs Kino – man könnte auch sagen, die Kriterien sind mit Gattung, Laufzeit und Abspielort perfekt auf die klassische kommerzielle Verwertung abgepasst. „Ein Film ist programmfüllend, wenn er eine Vorführdauer von mindestens 79 Minuten, bei Kinderfilmen von mindestens 59 Minuten hat […] Ein Kurzfilm ist ein Film mit einer Vorführdauer von höchstens 30 Minuten“, definiert Paragraf 40 im FFG.
Dazwischen liegt eine ganze Stunde Laufzeit, die überhaupt nicht als „Film“ wahrgenommen wird. Was das Publikum im Kino sehen will, sagt das FFG, muss mindestens 79 Minuten dauern. Doch was das Publikum zurzeit noch lieber sehen will, sagen die Daten, dauert höchstens 50 Minuten – oder würde, als Staffel zusammengefasst, für mehr als sechs Programmfüllungen reichen. Von dem, was auf YouTube in allen möglichen Längen vor sich geht, ganz zu schweigen.
Nun ist die FFA nicht für Fernseh- und Streamingserien verantwortlich, sondern fürs Kino. Doch das steckt bekanntlich in der Krise, und sollte sich vielleicht wenigstens fragen, inwieweit die Länge als Maß der Dinge noch taugt – oder ob man überhaupt gewohnte Denkmuster gelegentlich hinterfragen sollte. Ob womöglich die Filmkultur in einem anderen Gewand zurzeit ganz woanders tobt. Und ob förderwürdige Filme nicht doch etwas mehr sein sollten als lediglich 79 Minuten lang: Sitze ich lieber in einem halbwegs gelungenen Abendfüller, oder sehe ich mir stattdessen eine Kurzfilm-Revue an, in der einiges zwar bloß naja, aber ein, zwei Nummern Weltklasse sind?
Doch auch die Besten haben’s schwer: Gerade mal 1,5 Prozent der FFA-Mittel sind für den Kurzfilm vorgesehen, wovon jedoch nur die Hälfte „in den vergangenen Jahren auch wirklich in die Kurzfilmproduktion geflossen sind. Die andere Hälfte wurde für die Produktion beziehungsweise Projektentwicklung von programmfüllenden Filmen eingesetzt“, rechnet die AG Kurzfilm vor – wortgleich mit ihrer Stellungnahme, die sie vor vier Jahren bereits zum aktuellen FFG abgegeben hat. Auch da stand schon der nächste Satz: „Dies wird von uns nicht negativ bewertet.“
Warum eigentlich? Weil es Talente weiter fördert und irgendwie nachhaltig für die gesamte Filmwirtschaft wirkt, wie die AG Kurzfilm erklärt? Statt zu diskutieren, warum dies die Aufgabe derjenigen sein soll, die eh am wenigsten haben und ihre Talente nach dem ersten Langfilm doch nie wiedersehen, hat der Verband einen anderen Vorschlag parat: Man möge in Zukunft einfach den Anteil des Kurzfilms am FFA-Topf auf 3 Prozent erhöhen. Das klingt nach dem alten Muster: Haushaltsdebatte statt Grundsatzdiskussion. Doch damit ist die AG Kurzfilm schon in der vorigen Runde gescheitert.
Vielleicht müssen Verleiher, Produzenten und Kinobetreiber ja anders rechnen. Gebracht hat es anscheinend aber wenig: 2018 nahmen die Kinobesuche sogar um fast 14 Prozent ab, von 122 auf 105 Millionen verkaufter Eintrittskarten – sagt die FFA [PDF]. So oft und regelmäßig, öffentlich und immer heftiger über die Zukunft des „Deutschen Films“ diskutiert wird, sollte man weitreichendere Gedanken und Konzepte erwarten dürfen als die Verteidigung von Besitzständen, Traditionen, Tellerrändern – und die vermeintlich einfache Lösung: Mehr Geld muss her, dann stimmt auch die Qualität und alles andere sowieso.
Zuletzt hat das Christine Berg in einem Interview formuliert, bis vor kurzem die Vize und Förderchefin der FFA, Projektleiterin des Deutschen Filmförderfonds (DFFF), davor Leiterin der ehemaligen Filmförderung Schleswig-Holstein – und nun Vorstandsvorsitzende des Hauptverbands Deutscher Filmtheater (HDF Kino). Bloß: Was da mit langjähriger Branchenpraxiserfahrung geäußert wird, hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Für den „Fair Film Award 2019“ wurden die Arbeitsbedingungen von 103 Spielfilmen für Kino und Fernsehen bewertet. Der „fairste“ Kinofilm, der von mehreren Institutionen insgesamt 2,3 Millionen Euro Produktionsförderung erhalten hatte, landete auf Platz 9, der nächste folgt auf Platz 14. Das heißt: Unter den zehn „fairsten“ Produktionen des Jahres fand sich nur eine Kinoproduktion (was eine ziemlicher Kontrast zu den Zahlenwerken ist, die Produzentenallianz und FFA verbreiten). Unter den zehn schlechtesten Ergebnissen finden sich vier deutsche Kinofilme, die jeweils mit fast 1,7 Millionen Euro produktionsgefördert wurden, eine sogar mit 4,4 Millionen Euro.
Im internationalen Wettbewerb stach aus diesem Jahrgang lediglich „Werk ohne Autor“ mit einer „Oscar“-Nominierung für den besten fremdsprachigen Film hervor. Der Film, mit insgesamt 5,2 Millionen Euro Produktionsförderung versehen, war schon während der Dreharbeiten wegen erheblicher Verletzungen der Arbeitszeitregelungen kritisiert worden. Beim „Europäischen Filmpreis“ wurde 2018 nur eine deutsche Produktion ausgezeichnet: Christoph M. Kaiser und Julian Maas erhielten den Preis für ihre Filmmusik zu „3 Tage in Quiberon“.
Worauf auch immer die einstige FFA-Vize und heutige Kino-Lobbyistin ihre Behauptung stützt: Die Fakten sagen etwas anderes. Mit Geld für mehr Buntstifte macht man aus einem Sitzenbleiber keinen Klassenbesten.
Da, wo „Qualität“ nach Inhalt statt nach Budget definiert wird, werden andere Gründe für die Kinokrise angeführt: Nicht Netflix sei schuld, wenn die Leute nicht mehr ins Kino gehen, sondern die Branche selbst: es mangele an Originalität, Kreativität, Wagemut – weniger bei den Filmemachern selbst, sondern im System der Förderer und Redaktionen, die reinredeten, verwässerten, verhinderten; und alles möglichst so lassen wollen, wie es ist.
Nun geht’s bei den Stellungnahmen nicht um die große Vision, die alle mitreißt, sondern um Stimme und Einfluß im Lobby-Teich der FFA, wo das Geld verteilt wird. Und darum, ein Gesetz mitzugestalten, das ja letztlich die nächsten Jahre der Branche bestimmen wird. Doch gerade darum wär’s gut, zu beratschlagen, wo die Reise eigentlich hingehen soll. Oder bleiben wir im im Bahnhof, schachern weiter um die Kaffeekasse und jammern, dass es hier so langweilig ist?
Einen Reiseplan verrät auch die AG Kurzfilm nicht, hat aber einleuchtende Vorschläge, wie derweil die Bahnhofshalle renoviert werden sollte: Mehr Stimme für die kleineren Verbände und die der Kreativen, mehr Geschlechterparität, einen festen Sitz für die Filmkunst- und Kommunalen Kinos in der Kommission für Kinoförderung wünscht sie sich im neuen FFG. Zur Modernisierung und Verbesserung von Kinos sollte auch analoge Technik fallen, um Filmgeschichte weiterhin präsentieren zu können; und neben geeigneter Abspieltechnik brauche es auch Personal, das diese fachgerecht bedienen kann – was Fortbildungsmaßnahmen erfordert. Und weil Kinoreferenzförderung engagierte Kinoarbeit stützt, sollte sie neben Filmtheatern auch den Preisträgern des Kinemathekenverbunds offen stehen.
In ihren Ausführungen weist die AG Kurzfilm, leider versteckt, auf verblüffende Kuriositäten hin. Und die wiederum dämpfen nicht die Zweifel am bestehenden System: Kurzfilme erhalten Referenzförderung, wenn sie innerhalb der ersten zwei Jahre mindestens 15 Referenzpunkte sammeln. Je 5 Punkte gibt es für die Nominierung, 10 für die Auszeichnung bei ausgewählten Festivals und Preisen – und für das Prädikat „besonders wertvoll“ der Filmbewertungsstelle (FBW).
„Festivals sind die Auswertungsplattform für Kurzfilme – ihre Bedeutung, Anzahl und Professionalität nimmt ständig zu“, schreibt die AG Kurzfilm. Darum schlägt sie vor, die Festivalliste der FFA zu erweitern, gleichzeitig aber die Eingangsschwelle anzuheben (womit sie die Darstellung der Münchner Filmwerkstatt bestätigt). Den Vorschlag werde man „zu einem späteren Zeitpunkt konkretisieren.“
„Extrem ungerecht“ sei aber die Gewichtung der einzelnen Kriterien: In den vergangenen drei Jahren seien mehr als ein Drittel der Referenzpunkte durch das FBW-Prädikat vergeben worden. Dies sei „relativ einfach“ zu erhalten, bringe aber doppelt so viele Referenzpunkte wie die Teilnahmen am Wettbewerb eines großen Festivals oder die Nominierung für den „Deutschen Kurzfilmpreis“ – „welche ausschließlich durch sehr erfahrene und mit Kurzfilm-Fachleuten besetzte Kommissionen aus einer riesigen Anzahl von Filmen ausgewählt werden“, schreibt die AG Kurzfilm. „Dies ist schlichtweg undemokratisch, widerspricht der Intention der Erfolgsmessung durch die Festivalliste und dem Ziel, das Kino als kulturelle Praxis zu stärken […] Der einzige Grund für einen Kurzfilm, ein FBW-Prädikat zu beantragen, besteht darin, Referenzpunkte zu sammeln, um Fördergelder zu erhalten. Somit ist der alleinige Zweck der Jury der FBW, zumindest was den Kurzfilm betrifft, als einer Art Vergabegremium der FFA zu fungieren. Das ist mehr als bedenklich.“
Doch es geht noch kurioser: 5 Referenzpunkte gibt’s für die Auszeichnung mit dem „Friedrich-Wilhelm-Murnau-Kurzfilmpreis“. Doch den gibt’s gar nicht mehr, was nicht mal die Wikipedia bemerkt hat, die die bisherigen Preisträger auflistet. Im Mai 2014 wurde der „Murnau-Kurzfilmpreis“ zum letzten Mal verliehen. Im folgenden Jahr wurde mitgeteilt, man nehme eine Auszeit, um im Jubiläumsjahr 2016 wieder richtig loszulegen. Dann folgte Stille. In der Pressemitteilung zum 50. Jubiläum wurden schließlich zwar die Verdienste, Auszeichnungen und Aktivitäten der Stiftung aufgezählt, doch kein Wort mehr vom Kurzfilmpreis.
In der FFG-Fassung von 2017 blieb er trotzdem erhalten, die FFA führt ihn in ihrem Erklärblatt zur Kurzfilmförderung ebenfalls an – Stand: Januar 2018 [PDF]. Wenigstens die AG Kurzfilm hat jetzt gemerkt, dass die FFA noch mit veralteten Karten in die Zukunft fährt.
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