Eine einfache Frage

Wenn der deutsche Film Erfolge­ ­feiert, freuen sich auch die deutschen ­Filmförderer und lassen sich gerne publikumswirksam ablichten. Unter welchen Produktionsbedingungen mancher Erfolg möglich wurde, ­interessiert die Förderung freilich nicht. | Foto © Deutscher Filmpreis

In der Filmwelt rumort es – zumindest im Untergrund. Der rote Teppich endet für die meisten Filmschaffenden spätestens hinter den Kulissen, da, wo es ums Geld geht. Was in vielen Berufszweigen undenkbar ist, überrascht in der Filmbranche niemanden mehr: Man arbeitet für lau. Nicht immer, aber immer wieder und immer in der Hoffnung auf den nächsten, hoffentlich bezahlten Job. Oder man wird nur im Erfolgsfall bezahlt. Rückstellungsvertrag nennt sich das, wenn der Arbeitnehmer das unternehmerische Risiko mitträgt. Immer noch besser, als gar keine Arbeit zu haben. Obwohl man da durchaus anderer Meinung sein kann. Und längst betrifft das nicht nur Low-Budget- oder Studentenfilme.

„Viel Ehre, doch kaum Verdienst“: Zu diesem Schluss kam auch eine Studie der Forschungsgruppe BEMA der Universität Münster aus dem Sommer 2010. Wenngleich diese Studie vom Bundesverband für Film- und Fernsehschauspieler in Auftrag gegeben wurde, ist sie mit 710 Teilnehmern doch recht groß angelegt. Die Hälfte der Befragten schätzt dort den eigenen finanziellen Status als eher schlecht ein. Fast zwei Drittel verdienten von Sommer 2009 bis 2010 etwa 2.520 Euro im Monat. Der Rest: 833. Das entspricht laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden dem Existenzminimum in Deutschland. Laut BFFS-Studie können über die Hälfte der Befragten die neuen Bedingungen für das Arbeitslosengeld (ALG I) nicht erfüllen. Sie rutschen gleich ins ALG II, die beschönigende Bezeichnung für das, was früher Sozialhilfe hieß und heute gemeinhin „Hartz 4“ genannt wird.

Selber schuld, könnte man sagen – organisiert Euch halt. Nicht mal 4.000 Filmschaffende im Land sind Mitglied eines der Berufsverbände der Branche oder der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) – das ist vielleicht jeder zehnte. Wie soll da genügend Druck aufgebaut werden, wenn man mit der anderen Seite um Gagen und Arbeitszeiten streitet? Und dort sieht es auch nicht viel besser aus: Die Mitglieder der Produzentenallianz können frei entscheiden, wie sie’s mit dem Tarifvertrag halten, den ihr Verband ausgehandelt hat. Viele Filmschaffende halten es darum für besser, Einzelkämpfer zu bleiben in einer Branche, die sich selbst uneins ist und in der jeder nach seinen eigenen Regeln spielt. Und so wird es im Untergrund wohl noch lange weiter rumoren, ohne dass sich etwas ändert.

Dabei geht es der Branche gar nicht mal so schlecht – ungeachtet aller Diskussionen um die Qualität des deutschen Films und Fernsehens, lässt sich der Zustand des deutschen Films als stabil beschreiben. Er ist vielleicht nicht gerade quicklebendig, siecht aber auch nicht dahin. Nach dem Jahresbericht der Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) sahen in den vergangenen beiden Jahren rund 20 Prozent der Kinobesucher heimische Produktionen. Und nicht nur die FFA überschlug sich zum Jahresanfang mit Erfolgsmeldungen: „Als großartiges Land fürs Filmemachen“ lässt die Film- und Medienstiftung ihr Nordrhein-Westfalen loben, Bayerns Filmfernsehfond jubelt über „Millionenerfolge mit großen 3D-Projekten“, und das Medienboard Berlin-Brandenburg freut sich über das „Comeback“ ihrer „internationalen Filmmetropole“. Wo immer ein Preisregen einsetzt, ein Überraschungserfolg gelingt oder ein Film die erste Million Zuschauer ins Kino gezogen hat, sind die deutschen Fördereinrichtungen als erste zu Stelle und gebärden sich, als wäre es ihre Produktion (Doppelnennungen sind möglich). Und wenn’s gar nicht anders geht, lobt man eben ein „erfolgreiches Förderjahr“ (dann wurde viel Geld in viele Filme gesteckt) oder den tollen Ländereffekt (dann kam durch die Produktion dieser Filme ein Vielfaches der Förderung wieder an den Standort zurück). Was will man machen. Wenigstens die deutsche Filmförderung ist halt eine Erfolgsgeschichte. Das betont ja auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann immer wieder.

Sie haben ja recht. Filmförderung gibt es auch anderswo auf der Welt. Aber das Geld, das die staatlichen Institutionen in Deutschland alljährlich in die Filmwirtschaft pumpen, macht doch einen beeindruckenden Anteil der Umsätze aus. Zwar fließt nicht alles, was die Förderer verteilen, unmittelbar in die Produktion von Kinofilmen; umgekehrt sind auch die Zahlen zu den Budgets, die die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) in ihrem „Filmstatistischen Jahrbuch 2011“ liefert, Durchschnittswerte, Hochrechnungen und die Dokumentarfilme nicht berücksichtigt. Doch für einen groben Eindruck reichen die Angaben: Rund 500 Millionen Euro betrug das Gesamtbudget der deutschen Kinospielfilmproduktionen und -koproduktionen im vorigen Jahr. Rund 200 Millionen gaben FFA, Deutscher Filmförderfonds und die fünf größten regionalen Förderungen für die Produktion aus (die Feuilletonchefin des Berliner „Tagesspiegels“, Christiane Peitz, kam in einem Artikel für die Zeitschrift „Cicero“ sogar auf 300 Millionen). Auch wenn sich die Zahlen bei genauerer Auflistung noch verschieben mögen: Die öffentliche Hand mischt kräftig mit im deutschen Filmgeschäft.

Und trotzdem läuft etwas falsch im Filmland – grenzenlose Überstunden und Gagendumping verderben vielen Filmschaffenden die Lust an der Arbeit. Selbst „oscar“-und filmpreisgekrönte Erfolge sind nur durch den Idealismus minderbezahlter Fachkräfte möglich geworden, für die Fortsetzung von Kassenerfolgen wird die Crew um eine Woche Gratisdienstleistung gebeten. Kaum einer wagt aufzumucken, aus Furcht, dass schon billiger Ersatz vor der Tür steht.

Dabei könnte es doch ganz einfach sein. Schließlich geht kaum eine deutsche Produktion ohne die staatliche Hilfe über die Rampe. „Ohne Förderung geht es also nicht und wird es auch auf absehbare Zeit nicht gehen“, folgert der Filmemacher Hagen Myller in einem Essay. Ob Autoren­dokumentarfilm oder großes Epos für den Weltmarkt: Fast alle hängen sich an die Fördertöpfe, die mit Steuergeld gefüllt werden. Da sollte man nicht nur erwarten, dass dafür auch die Spielregeln eingehalten werden, sondern sollte es zur Bedingung machen: Keine Förderung für Dumping-Filme! Es macht nur keiner. Warum eigentlich nicht?

Die böse Antwort: Weil’s niemanden interessiert, unter welchen Bedingungen Filme gemacht werden. Nur sagt das keiner. „Der Gesetzgeber will gar keine Überprüfung der Förderungsbedingungen, weil das angeblich nicht möglich ist“, meint Hans Schlosser, Geschäftsführender Vorstand der Bundesvereinigung Die Filmschaffenden, in der 14 Berufsverbände der Branche zusammenarbeiten. Dabei wäre das gar nicht das Problem: Schon vor sechs Jahren hatte die Bundesvereinigung ein Meldesystem zur Tariftreue installiert, das funktioniert, aber noch zu wenig genutzt wird. Was möglicherweise auch daran liegt, dass die Bundesvereinigung das auf ihrer Website ziemlich gut versteckt hat.

Teil des Problems sei auch, dass es sich bei der FFA etwa um eine branchenfinanzierte Förderung handelt und nicht um eine öffentliche, erklärt Angelika Krüger-Leißner, medienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag auf Nachfrage. Das Jahresbudget von 76 Millionen Euro kommt durch Abgaben der Fernsehsender, Kinobetreiber und Videovermarkter zusammen. „Die Filmabgabe ist eine wirtschaftsverwaltungsrechtliche Ausgleichsabgabe, die als Selbsthilfemaßnahme der Film- und Videowirtschaft ausgestaltet ist. Über Steuermittel verfügt die FFA nicht“, wird darum auch in der Selbstdarstellung auf der Website der FFA betont.

Dagegen lässt sich schwer argumentieren. Auch wenn die FFA eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts ist, wie auch die Sender ARD und ZDF, die gut ein Fünftel des FFA-Budgets bestreiten und ihre Einkünfte zwar nicht über Steuern, aber ähnliche Abgaben erzielen. Auch wenn die Arbeit der FFA durch ein eigenes Filmförderungsgesetz (FFG) geregelt ist. Auch wenn Bundestag und -rat ihre Vertreter im Verwaltungsrat der FFA sitzen haben.

Bei der größten Förderung im Land sieht es allerdings schon anders aus: 60 Millionen Euro verteilt der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) alljährlich im Deutschen Filmförderfonds. Aus Steuermitteln. Zuständig dafür ist – die FFA. Und egal, ob das Geld nun aus der Branche kommt wie bei der FFA oder aus den Steuereinnahmen des Staats wie beim DFFF: geregelt wird bei beiden viel. Unter welchen Bedingungen ein Film gefördert wird, schreibt Paragraf 15 des FFG vor: Wohnsitz des Produzenten, Sprachfassung des Drehbuchs, Sitz der Ateliers und Dienstleister, Anteil der Studioaufnahmen im Ausland, Nationalität des Regisseurs (oder ersatzweise die der anderen Filmschaffenden), Wahl der Motive, reihenweise inhaltliche und thematische Vorgaben, und schließlich eine Audiodeskription mit deutschen Untertiteln für Hörgeschädigte. Ob gültiges Arbeitsrecht eingehalten wird, ist kein Kriterium.

Warum auch? Der Verwaltungsrat der FFA hat 36 Mitglieder, die zum größten Teil von Politik und Kirchen, Produzenten und Verwertern gestellt werden. Lediglich die Berufsverbände der Regisseure, Drehbuchautoren und Dokumentarfilmer haben jeweils einen Sitz. Alle übrigen Filmgewerke haben hier nichts zu melden. Andererseits darf der Deutsche Journalistenverband (gemeinsam mit Verdi) im Verwaltungsrat mitmischen. In der Vergabekommission ist die Gewichtung ähnlich.

Eine Verbesserung will die SPD vor drei Jahren versucht haben, berichtet Angelika Krüger-Leißner: „Als Arbeitsmarkt- und Filmpolitikerin stelle ich mir bereits seit Jahren die Frage nach den Möglichkeiten, wie wir die Einhaltung sozialer und tariflicher Standards bei Filmproduktionen an die Förderung binden können.“ Bei der FFG-Novelle 2009 wollte ihre Fraktion das als Förderbedingung ins Gesetz schreiben.  Am Ende stand etwas, das die Politikerin einen Kompromiss nennt, aber mit der ursprünglichen Absicht soviel zu tun hat wie eine Expedition zum Jupiter mit der Fotokopie einer gebrauchten Straßenbahnfahrkarte: Im Paragraf 2 des FFG, der die Aufgaben der Filmförderungsanstalt beschreibt, wurde der zweite der sieben Punkte mit einem Halbsatz erweitert. Da hieß es bislang: „…die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft in Deutschland zu unterstützen.“ Jetzt kam ein kompromissloses „einschließlich ihrer Beschäftigten“ hinzu.

Wie man sich diese Unterstützung der Beschäftigten vorstellt, wird an der Stelle übrigens auch erklärt: „insbesondere durch Maßnahmen zur Marktforschung und zur Bekämpfung der Verletzung von urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechten sowie zur Filmbildung junger Menschen“ – wieder kein Wort über Produktionsbedingungen. Krüger-Leißner nennt die neue Formulierung trotzdem „ein klares Signal“ an die Branche: „Im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Filmhersteller sollte eine Berücksichtigung sozialer Mindeststandards selbstverständlich sein.“

Dass dies nicht reicht, weiß auch die Politikerin. Bei der aktuellen Novellierung des Filmförderungsgesetzes will Krüger-Leißner das Thema „mit dem Ziel einer befriedigenderen Regelung“ noch einmal auf den Tisch bringen: Es sollte in den Förderbedingungen „eindeutig adressiert und mögliche Sanktionen formuliert werden.“

Ähnlich leidenschaftslos wie die Förderung des Bundes halten es auch die Institutionen der Länder. Die fünf umsatzgrößten hatten wir um eine Stellungnahme gebeten. Nordrhein-Westfalen und Berlin-Brandenburg antworteten auch auf Nachfragen nicht. Die anderen haben zwar durchaus Verständnis für faire Arbeitsbedingungen, sehen die Verantwortung aber in der Branche selbst: Wer Lohndumping und endlose Überstunden mitmacht, ist selber schuld. Den Förderern seien da die Hände gebunden, meint etwa Gabriele Pfennigsdorf in Bayern. Man sei „keine Filmpolizei“.

In Baden-Württemberg beruft man sich außerdem auf das Filmförderungsgesetz. Da würden zwar Regelungen zur „sparsamen Wirtschaftsführung“ getroffen, aber keine zu „angemessenen Gagen und Arbeitszeiten“.

Doch dass die Fördereinrichtungen als Polizei auftreten, verlangt ja auch niemand. Vielmehr geht es um die Verantwortung, was mit dem Geld geschieht, das man der Branche zur Verfügung stellt. Ob Gagen realistisch und fair kalkuliert werden, lässt sich anhand von Tarifen, Stablisten und Drehtagen relativ einfach überschlagen. Und diejenigen Produktionsfirmen, die das ernst nehmen, würden ebenfalls ünterstützt, berücksichtigte man das bei der Prüfung der Förderanträge. Denn in anderen Bereichen sind die Förderungen weniger zimperlich: Dass etwa der Regionaleffekt erfüllt wird, sieht Pfennigsdorf sogar als „besondere Verpflichtung“, da der FFF sich „maßgeblich auch aus Steuergeldern“ finanziere.

Und nicht nur in Bayern werden Kalkulationen und Abrechnungen von unabhängigen Wirtschaftsprüfern genau unter die Lupe genommen. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem droht eine Anzeige wegen Subventionsbetrugs. Bedingungen stellen und kontrollieren, dass sie eingehalten werden, das tun die Förderer schon längst und mit allem Recht. Auch ohne Film­polizei.

 

Kleiner Anhang: Wieso gelten Regionaleffekte und Firmensitz als Kriterien für eine Förderzusage, nicht aber die Garantie angemessener Gagen und Arbeitszeiten? Wir haben die fünf größten regionalen Förderinstitutionen gefragt. Drei haben geantwortet:

 

MFG Baden-Württemberg: Die für unsere Juroren maßgeblichen Regularien finden sich in der Vergabeordnung der MFG Filmförderung Baden-Württemberg, die sich wiederum am FFG orientiert. Zudem beziehen wir uns auf die Richtlinien zum FFG, in denen zwar Regelungen zur „sparsamen Wirtschaftsführung“ getroffen wurden, jedoch keine zu „angemessenen Gagen und Arbeitszeiten“.

In eine Förderentscheidung und in die mit den Förderempfängern vereinbarten Darlehensverträge können aus unserer Sicht solche Regelungen nicht im Voraus einfließen. Konkreten Beschwerden von Betroffenen, die direkt an uns gerichtet sind, gehen wir selbstverständlich nach und fordern gegebenenfalls den  Förderempfänger (Produzenten) zur Stellungnahme auf. Möglicherweise könnte das Ergebnis einer solchen Prüfung im Einzelfall (über das wir das zuständige Vergabegremium unterrichten) dann bei einer erneuten Antragstellung des Produzenten negativen Einfluss auf die Förderentscheidung haben.

Uwe Rosentreter, Verleih-/Vertriebsförderung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 

FFF Bayern: Die Verabredung von angemessen Gagen und Arbeitszeiten obliegt im Rahmen der Tarifverhandlungen den Tarifpartnern. Wenn trotzdem Verträge zwischen Filmschaffenden und Produzenten geschlossen werden, die sich außerhalb der Tarifabschlüsse bewegen, so ist dies eine Entscheidung des Filmschaffenden, so bedauerlich die Umstände hierfür auch sein mögen. Der FFF Bayern und auch die mit der Prüfung der Kalkulation und den Herstellungskosten beauftragte unabhängige Prüfungsinstitution haben darauf keinen Einfluss und auch kein Überprüfungsrecht. Weder der FFF noch die Prüfungsinstitution haben eine Möglichkeit, in Verträge einzugreifen, die zwischen dritten Parteien einvernehmlich untereinander geschlossen wurden. Daraus erklärt sich, warum der FFF Förderentscheidungen nicht davon abhängig machen kann, ob in jedem Einzelfall und bei jedem Kalkulationsposten angemessene Gagen bezahlt werden oder Arbeitszeitvereinbarungen tatsächlich einhalten wurden. Er könnte dies auch nicht überprüfen.

Selbstverständlich verbindet sich mit jedem FFF geförderten Projekt die Annahme, dass der verantwortliche Produzent sich an die bestehenden arbeits- und tarifrechtlichen Vorschriften hält. Wenn er es nicht tut, sind dem FFF jedoch die Hände gebunden, denn er ist keine Filmpolizei.

Bei Verstößen gegen die tariflich vereinbarten Rahmenbedingungen ist auch weiterhin jeder einzelne Filmschaffende selbst gefordert. Er ist der Vertragspartner des Produzenten und nur er hat die die Mittel, gegen Verstöße rechtlich vorzugehen. Weiterhin obliegt es den Berufsverbänden, sich gegen Missstände zu wehren und diese gegebenenfalls auch öffentlich zu machen. „Schwarze Schafe“ schaden nicht nur den betroffenen Filmschaffenden, sondern der ganzen Branche.

Gabriele Pfennigsdorf, Förderreferentin Fernsehfilm (Produktion, Projektentwicklung)

 

Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein: Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein ist sehr wohl interessiert, dass die Beschäftigung von Schauspielern und Stab bei von uns geförderten Filmproduktionen zu fairen, tariflich festgelegten Bedingungen erfolgt. Förderentscheidungen werden in Kenntnis der Kalkulation getroffen, offensichtliche Abweichungen von marktüblichen Gagen werden auch hinterfragt.

Uns ist aber bewusst, dass Filme gerade im Nachwuchsbereich oftmals nicht zustande kämen, würden nicht Schauspieler und Stab Teile ihrer Gage zurückstellen oder darauf verzichten.

Heike Goede, Assistenz der Geschäftsführerin

 

(Der Artikel von Silke Kandzora und Peter Hartig erschien in cinearte 264 vom 19. April 2012)

1 Kommentar
  1. Stefan Arn sagte:

    Eine Erfahrung, die immer wieder gemacht wird, ist, dass trotz aller Fördermittel, Eingaben und Betteleien, selten das „realistische“ Budget finanziert werden kann. Es muss eigentlich immer mit deutlich weniger gearbeitet werden, als gemäss Planung eigentlich vorhanden sein müsste. Man kann nun entweder an den Produktionsmitteln (Filmqualität) drehen oder man hofft auf das Entgegenkommen der Beteiligten, für ein Butterbrot (oder ein Versprechen auf zukünftige Gewinne die sehr unwahrscheinlich sind) zu arbeiten. Solange wir die Situation haben, dass ein Film entweder für z.B. 60% des eigentlichen Budgets gedreht wird oder eben überhaupt nicht, wird sich das wohl auch nicht signifikant verbessern…

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